Zwangsstillgelegtes KFZ verkaufen und anmelden?
Hallo,
mein KFZ wurde wegen Nichtzahlung der Versicherung zwangsstillgelegt. Die Aussendienstmitarbeiter haben dann meine Zulassungsbescheinigung Teil 1 ebenfalls mitgenommen. Nun kam diese wieder vor 2 Monaten an mich per Brief zurück + 165€ für die Stilllegung. Die Versicherungsrückstände und bei der Stadt für die Stilllegung zahle ich derzeit noch ab. Kann ich das KFZ also ohne Probleme an einen Kollegen verkaufen, sodass er keine Probleme hat bei der Anmeldung? Bin ja immerhin im Besitz beider Zulassungsbescheinigungen und des TÜV Berichts. Sollte jetzt nicht das Problem sein denke ich, da es ja meine Schulden sind und nicht die vom Auto.
Lg
3 Antworten
Das Kfz kann jederzeit verkauft werden. Egal ob die Versicherung bezahlt ist oder nicht und auch egal ob von Amts wegen stillgelegt oder auf andere Art abgemeldet. Nur bei bestehenden Versicherungsrückständen solltest du es nicht verkaufen solange es nicht stillgelegt ist. Verursacht der Käufer einen Unfall obwohl Dir bekannt ist, das der Versicherungsschutz trotz noch gültiger Zulassung nicht mehr besteht, dann hast Du als Verkäufer ein Problem. Außerdem bist du nicht berechtigt den Behörden das Kfz trotz angeordneter Stillegung von Amts wegen, der Vollstreckung zu entziehen.
Super, danke!
Wenn das Fahrzeug dein Eigentum ist, kannst du es natürlich verkaufen. Deine Schulden haben mit dem neuen Eigentümer nichts zu tun.
Vorher das ding abmelden, dann ist es frei von versicherung und kennzeichen
oi bei uns in österreich sieht das halt alles anders aus,
Stilllegung heißt bei uns kennzeichen eingezogen aber nicht abgemeldet
sollt aber gehen denk ich
Top danke :-)
Ist ja zwangsstillgelegt. Somit ist es ja abgemeldet. Der kleine Brief hat hinten ein Stempel mit Datum und der Sticker wurde entwertet.