EAP (Erweiterten Ambulanten Physiotherapie)?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hoi.

Naja, erst einmal nicht so viel. Die EAP dient ja deiner Gesundung.  Allerdings kann die BG dir dann das Verletztengeld einstellen, weil du deinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommst. Auch als Verletzter hat du die Verpflichtung, schnell wieder gesund und arbeitsfähig zu werden. Wenn du das "verschleppst", können die Leistungen eingeschränkt oder sogar verweigert werden. Auch dein Arbeitgeber findet das wohl nicht so prickelnd finden.....

§ 66 SGB I Folgen fehlender Mitwirkung

(2) Kommt derjenige, der eine Sozialleistung wegen Pflegebedürftigkeit, wegen Arbeitsunfähigkeit, wegen Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit, anerkannten Schädigungsfolgen oder wegen Arbeitslosigkeit beantragt oder erhält, seinen Mitwirkungspflichten nach den §§ 62 bis 65 nicht nach und ist unter Würdigung aller Umstände mit Wahrscheinlichkeit anzunehmen, daß deshalb die Fähigkeit zur selbständigen Lebensführung, die Arbeits-, Erwerbs- oder Vermittlungsfähigkeit beeinträchtigt oder nicht verbessert wird, kann der Leistungsträger die Leistung bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz oder teilweise versagen oder entziehen. 

Ciao

Loki

Dennis792 
Beitragsersteller
 14.12.2017, 16:19

Danke für die hilfreiche Antwort!

Wieder so eine völlig undurchdachte Frage. Woher soll hier jemand beurteilen was da Sache ist, wenn du noch nicht einmal schreibst um welche Erkrankung es geht, wie der Status ist, Behandlungs-Verlauf, Komplikationen etc. Abgesehen davon, dass du hier in einemn Laienforum bist, sodaß eine Beurterilung sowieso eher nicht möglich ist.

Dennis792 
Beitragsersteller
 14.12.2017, 14:10

Sorry das es nicht so genau war.. dachte vllt kann mir da jemand weiterhelfen😅 Danke aber für die sehr nette Antwort!