Berechnung anteiliger Fahrtkosten - Fahrgemeinschaft

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Für Fahrgemeinschaften berechnet man normalerweise Spritkosten und vielleicht noch etwa 10% dazu. Dazu teilt man die Spritkosten / Anzahl der Personen im Auto. Zumindest ist das sinnvoll, wenn alle am gleichen Ort starten.

Falls nicht, teilst du die Gesamtspritkosten im Verhältnis der Gesamtkilometer zueinander auf.

Beispielrechung:

dein Auto verbraucht etwa 8l/100km bei nem Spritpreis von etwa 1,70€/l macht dann gerundet 15€ / 100km

nehmen wir an du nimmst von deinem Ort 2 leute mit, dann teilst du die 15€ / 3, also zahlt jeder 5€.

kompliziert wirds aber wenn du jetzt zum Beispiel einen die komplette Strecke mitnimmst und zwei weitere nur die halbe Strecke.

dann sieht die Rechnung wie folgt aus:

Person A (du selbst) 100km Person B: 100km Person C: 50km Person D: 50km

dann die summe daraus bilden:

100km + 100km + 50km+ 50km = 300km

nun das verhältnis der einzelnen Personen zu den Summenkilometern berechnen

person A+B: 100km/300km = 1/3 Person C+D: 50km/300km = 1/6

danach die Spritkosten mit dem Verhältnis Mulitplizieren:

A+B: 1/3 * 15€ = 5€ C+D: 1/6 * 15€ = 2,50€

Es gibt aber auch noch eine einfachere Möglichkeit ohne das man ständig irgendwelches Geld hin und her schieben muss: Man wechselt sich einfach reihum mit dem Fahren ab.

Maximal einnehmen darfst du die Betriebskosten der fahrt:

diese sind nach urteilen definiert mit etwa Spritkosten + ca 10% dieser. Wenn du mehr verlangst, brauchst du einen Personenbeförderungsschein, weil du damit in das Personenbeförderungsgesetz reinfallen würdest.

§ 1 Sachlicher Geltungsbereich

(1) Den Vorschriften dieses Gesetzes unterliegt die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, mit Oberleitungsomnibussen (Obussen) und mit Kraftfahrzeugen. Als Entgelt sind auch wirtschaftliche Vorteile anzusehen, die mittelbar für die Wirtschaftlichkeit einer auf diese Weise geförderten Erwerbstätigkeit erstrebt werden.

(2) Diesem Gesetz unterliegen nicht Beförderungen
1. mit Personenkraftwagen, wenn diese unentgeltlich sind oder das Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigt;
2.mit Krankenkraftwagen, wenn damit kranke, verletzte oder sonstige hilfsbedürftige Personen befördert werden, die während der Fahrt einer medizinisch fachlichen Betreuung oder der besonderen Einrichtung des Krankenkraftwagens bedürfen oder bei denen solches auf Grund ihres Zustandes zu erwarten ist.
Satz 1 Nummer 1 gilt auch, wenn die Beförderungen geschäftsmäßig sind.

du kannst da ja viel abrechnen, aber würde es auf die Spritkosten reduzieren. Wenn du da zuviel verlangst, machst du dich bei Kollegen unbeliebt. Viele kosten wie Versicherung , Steuer, Wertverlust hast du auch so. Wir machen das auch so, und das klappt gut.

Ich denke, 0,30 € pro Kilometer wären angemessen, um alle Kosten abzudecken.