Fahrschule will sich 75% meiner bezahlten Fahrstunden einbehalten.

9 Antworten

Hallo,

allen voran würde ich der Abrechnung sofort und schriftlich widersprechen. Dies machst Du am besten per eingeschriebenen Brief um einen Zustellnachweis in Händen zu halten.

In diesem Schreiben würde ich die FS auffordern mir unverzüglich mitzuteilen worauf sich die „Stornogebühren“ in Höhe von 75% herleiten lassen. Sicher wirst Du nicht ohne finanziellen Schaden aus der Sache kommen, 75 % ist aber einen nicht hinzunehmende Höhe.

Sollte die FS, wie meist üblich, mit langen Ausreden kommentieren, dann ab zum Anwalt, nur der kann in einer solchen Situation wirklich verlässlich Auskunft geben und natürlich dann auch professionell handeln.

Wie gesagt, vorab aber widersprechen und anmahnen. Lass auch nicht zu viel Zeit verstreichen da Du ansonsten u.U. irgendwelche Fristen verpassen könntest.

Ich bin mir sicher das hier mehr erstattet werden muss, also nur Mut.

PetzProlet 
Beitragsersteller
 27.01.2014, 14:10

Danke für die Hilfe, ja ich habe jetzt mal ein Email an den Geschäftsführer geschrieben das das nicht so geht und das er mir das herleiten soll. Habe ich aber schon bevor ich deine Antwort bekommen habe gemacht. Ich werde den Brief heute, spätestens morgen noch verfassen und der FS zukommen lassen damit ich den Zustellnachweis habe. Ich habe auch in der Email schon etwas von einem Anwalt angedeutet.

Quasimo  27.01.2014, 14:25
@PetzProlet

Gut so, dann bist Du auf der sicheren Seite. Nun nur nicht aus der Reserve locken lassen und auf keinen Fall anfangen irgendeinen juristischen Kauderwelsch vom Stapel zu lassen.

Bis hier hin ist alles perfekt, nun den Brief raus und die Antwort abwarten, sollte per Mail schon einen kommen darauf gar nicht erst reagieren.

Sollte er Deine Ansprüche dann immer noch ablehnen und auf die Höhe weiter bestehen, nicht mehr lange labern sondern wirklich ab zum Anwalt. Eine Beratung bekommt man dort für günstiges Geld und wenn es so ist, wie ich vermute, wird er der FS dann schon mitteilen wie das zu regeln ist, natürlich wird er dabei nicht vergessen der FS auch gleich die Kostennote zukommen zu lassen.

SiViHa72  27.01.2014, 14:07

Genau so machen!!

Gebühren fallen an, ja, egal ob man es da durchzieht oder nicht. Aber wieso haben nicht genommene Fahrstunden bezahlt zu werden?? War da nen Termin vere8inbart udn Du hast ihn verschusselt? Sonst finde ich das schon etwas happig. Kenne natürlich die AGB Deines Vertrages auch nicht, aber 75% Ausfall??

PetzProlet 
Beitragsersteller
 27.01.2014, 14:07

Weil ich sie im Vorhinein gezahlt habe, weil ich ja davon ausgegangen bin das ich meinen Führerschein dort fertig mach. Und nein es war kein Termin den ich verpasst habe. Habe mir eben die AGB zukommen lassen und da stand von den 75% auch nichts drinnen.

SiViHa72  27.01.2014, 14:04

PS: Könnt ich mir höchstens sonst noch bei einem Pauschalangebot vorstellen. Oder sie versuchen halt, Dich mal bissl zu (er?)pressen..

Es kommt tatsächlich darauf an, was in dem Vertrag (und den AGB!) steht. Durchaus üblich ist ja, 75 % des Preises nicht rechtzeitig abgesagter Fahrstunden einzufordern. So eine Klausel findet sich oft in den AGB von Ausbildungsverträgen und ist auch wirksam.

Aber hier hattest du ja Fahrstunden im Voraus bezahlt, für die es noch gar keinen konkreten Termin gab, richtig? Wenn du einen "normalen" Ausbildungsvertrag hast, kann ich mir gut vorstellen, dass der Vorschlag der Fahrschule so nicht vom Vertrag gedeckt ist.

Wenn du z. B. einen vergünstigten Paketpreis für die gesamte Führerscheinausbildung gezahlt hättest, könnte die Sache anders aussehen. Letzten Endes hängt ohnehin alles von deinem Vertrag ab und den kennt hier ja niemand.

Also: ich würde einfach antworten, dass die Lösung so nicht in Ordnung ist und dass du die Vorauszahlung für die Fahrstunden zu 100 % erstattet haben möchtest. Am besten direkt unter Angabe einer Frist und deiner Kontoverbindung. Und warte ab, wie sie darauf reagieren. Dann müssten sie sich ja äußern, warum sie so viel von dem Geld einbehalten wollen. Mit diesen Informationen könnten wir dir bestimmt auch schon besser helfen.

PetzProlet 
Beitragsersteller
 27.01.2014, 14:25

Das ist richtig und das steht auch in der AGB das Sie sich 75% einbehalten falls die Fahrstunden nicht abgesagt wurden oder nicht wahrgenommen wurden. Aber ich habe ja wie gesagt noch nicht mal Termine ausgemacht oder sonstiges.

Ich habe jetzt eine Email geschrieben das ich 100% bis 5.1.2014 Rückerstattet haben möchte. Ich hoffe das passt so.

Und vielen Dank für deine Hilfe soweit mal :)

PetzProlet 
Beitragsersteller
 27.01.2014, 14:32

Also nochwas, ich hoffe du antwortest mir nochmal, ich habe einen Vertrag mit der Fahrschule von 2012 in dem alle Kosten usw aufgelistet sind. In den Vertragsbedingungen steht Folgendes geschrieben:

Ein Rücktritt vom Ausbildungsvertrag ist mittels rekommandierten Schreiben an die AuftragnehmerIn an zu zeigen. Erfolgt der Rücktritt bis 2 Wochen vor Kursbeginn werden 25%; bis 1 Woche vor Kursbeginn 50%, bis Kursbeginn 75% des vereinbarten Entgelts als Stornokosten zur Verrechnung gebracht. Ab Kursbeginn ist keine Stornierung mehr möglich und hat die AuftragnehmerIn vollen Entgeltanspruch, da sie insbesondere alle zu erbringenden Leistungen mit Kursbeginn in den Jahresausbildungsplan einplant und verbucht.

Das steht dort aber das was ich da gezahlt habe waren ja zusätzliche Fahrstunden und die waren nicht im Vertag vereinbart das heißt es war doch eine zusätzliche Leistung meiner seits oder? und das würde ja auch heißen das dieser Vertrag in dem Fall nichtig ist oder?

karo13  27.01.2014, 14:41
@PetzProlet

Selbst wenn es keine zusätzlichen Stunden wären, ich halte diese Klausel für extrem fragwürdig. Ich würde da spontan denken, dass es sich um eine verbotene Klausel nach § 309 Nr. 5 BGB handelt, aber das muss man sich genauer anschauen bzw. wirklich mal mit einem Anwalt besprechen. Geht die Klausel denn noch weiter oder ist das alles was da dazu steht?

Außerdem könnte man jetzt auch auf dem Wortlaut rumreiten - du trittst gar nicht vom Vertrag zurück oder "stornierst" ihn, sondern du hast ihn gekündigt. Steht im Vertrag was zum Thema Kündigung?

PetzProlet 
Beitragsersteller
 27.01.2014, 15:28
@karo13

Im Vertrag steht garnichts über Kündigung, eben nur das was ich dir eben geschrieben habe. Ja ich werde das auf jedenfall mit meinem Anwalt besprechen.

Was ist falls sich herausstellt das ich im Recht bin, inwiefern schadet das der FS dann oder kann ihr schaden? Weil irgendwas muss es ja geben das sie dann draus lernen oder?

karo13  27.01.2014, 15:49
@PetzProlet

Naja der Anwalt wird seine Kosten auch von denen einfordern ;) Also kommen sie nicht bei 0 raus, sondern zahlen wahrscheinlich noch kräftig drauf. Aber falls du jetzt an eine Anzeige oder so denkst, das sehe ich hier eigentlich nicht.

Das kommt ganz auf den Vertrag an den Du mit der Fahrschule geschlossen hast. Mal das Kleingedruckte durchlesen.

PetzProlet 
Beitragsersteller
 27.01.2014, 14:01

In dem Vertag stand davon nichts, auch nicht bei dem Kleingedruckten. Bin da immer sehr genau bei solchen Dingen. Deswegen suche ich ja hier Hilfe. Aber danke soweit mal!

Also ich persönlich finde das natürlich echt einen Scherz. Der Grund mit dem rechtzeitig absagen, kann ja schonmal nicht hinhauen, weil du ja sicherlich nicht am nächsten Tag 6 Stunden hintereinander hattest oder so :D Aber lies dir mal die ABG durch, ansonsten würde ich klagen, statt mir das einfach gefallen zu lassen und ggf noch mit solchen halsabschneidern die Fahrstunden zu absolvieren.