Muss die begleitperson fahrüchtig sein?
Klar, die begleitperson bei bf17 sollte einigermaßen nüchtern sein. Mir wurde die begleitperson so erklärt, dass man eben in kritischen situationen diese person etwas fragen kann. Ins geschehen kann sie sowieso nicht eingreifen (außer schreien und dadurch einen unfall verursachen). Kann die begleitperson fahrununfähig sein? Also zb ein gebrochener arm oder gebrochenes bein? Um rat fragen kann man die person ja trotzdem und ob man einen unfall bei mit normaler begleitperson oder mit fahruntüchtiger begleitperson macht ja auch keinen unterschied. Bei mir wird das nämlich demnächst der fall sein, deshalb frage ich
9 Antworten
Wikipedia sagt - wenn auch leider ohne Quellenangabe:
"Begleitpersonen dürfen die 0,5 Promille-Grenze nicht erreichen und nicht unter dem Einfluss anderer berauschender Mittel stehen."
Ganz unten steht wie immer eine Sammlung von Quellentexten - wenn's Dir akademisch ernst ist, kannst Du die ja durchforsten.
Hier kannst Du viel nachlesen: https://www.bf17.de/so-funktioniert-bf17/faq-begleitpersonen.html
Da die Begleitperson nicht ins Geschehen eingreifen darf, ist es kein Problem, wenn sie z.B. ein Bein gebrochen hat.
hej, also ich habe auf dieser Seite recherchiert und da steht nur das die Person 30 Jahre oder älter sein muss, mind. 5 Jahren den B-Führerschein besitzen, aber sonst steht nichts, ob die PErson fahrtüchtig sein muss oder nicht
https://www.bf17.de/so-funktioniert-bf17/begleitpersonen.html
Fahrtüchtig im Sinne von nüchtern schon. Darf ruhig beide Beine und beide Arme gebrochen haben, denn die Begleitperson darf eh nicht ins Lenkrad greifen, sondern soll beratend tätig sein.
Ja, die Begleitperson muss fahrtüchtig sein, einen gültigen Führerschein besitzen und darf auch nicht betrunken sein.
Frag in deiner Fahrschule. Die wissen es mit Sicherheit
Ich hab ja mein bf17 zettel, aber meine begleitperson wird ein paar wochen nicht fahren kònnen und ich kenne jetzt auch kein genaues gesetz, wo das geregelt ist