Fahrradunfall mit Hund-Beweislast?

3 Antworten

Der Hund war angeleint!

Du durftest nur so schnell fahren, dass du innerhalb deiner Sichtweite jederzeit hättest anhalten können. somit hättest du nur mit einer entsprechend niedrigen Geschwindigkeit um die Ecke fahren dürfen, die es dir ermöglicht hätte bei einem Hindernis rechtzeitig stehen zu bleiben. Anstatt dem Hund hätte an dieser Stelle auch ein anderer verunglückter Fahrradfahrer liegen können und auch diesen hättest du dann nicht einfach überfahren dürfen.

Aufgrund der Tatsache, das der angeleinte Hund den Radweg betreten hat und du ihn aufgrund deiner zu hohen Geschwindigkeit in der Kurve nicht rechtzeitig gesehen hast, sehe ich keinen Grund warum der Hundehalter den Unfall verschuldet haben soll und damit haften soll.

Mikesch2002 
Beitragsersteller
 21.07.2016, 14:49

Lieber Antworter,

danke für die Zeit, die Sie sich genommen haben, mein Anliegen zu beurteilen. Wenn ich das noch einmal des Verständnis halber hinzufügen darf:

Der Hund lief an einer langen Leine. 

Mitnichten habe ich eine zu hohe Geschwindigkeit draufgehabt.

Um die Kurve heißt nicht, dass ich die Kurve nicht einsehen konnte.

Zugegeben: meine Beschreibung war nicht konkret.

Deswegen hat mir die Antwort am besten gefallen, die diesen Aspekt mit einfließen lässt-

Alle anderen, die mir schimpfender Weise geantwortet haben, wünscht sich hier keiner. Das ist emotional und nicht objektiv.

Dennoch vielen Dank.

KfzSVnrw  22.07.2016, 13:15
@Mikesch2002

Die lange Automatikleine stellt die Situation natürlich für dich wesentlich günstiger dar. Unter einem angeleinten Hund habe ich eine Leinenlänge von ca. 1,5 m verstanden.

Das war ein berührungsloser Unfall mit Unfallgegner. Wer in diesem Falle die Hauptschuld trägt, lässt sich von hier aus nicht sagen, denn:

  1. Der Hund wurde angeleint ausgeführt.
  2. Aufgrund des Ausweichversuches ist es zum Unfall gekommen.
  3. Anscheinend war die Geschwindigkeit nicht angepasst genug, um auf diese Situation sicher reagieren zu können.

Allerdings hätten nach dem Unfall unbedingt die Personalien ausgetauscht werden sollen, besser wäre es gewesen bei Personenschaden auch die Polizei hinzu zu ziehen.

Den Unfall im Nachhinein zu klären, wird so kaum möglich sein.

Gute Besserung! 

Ja und wenn es ein Kinderwagen gewesen wäre, dem du hättest ausweichen müssen? Wen willst du dann anzählen?

Wenn du nichts siehst in einer Kurve, dann fahr halt langsamer!

Mikesch2002 
Beitragsersteller
 21.07.2016, 17:44

Danke, aber solche wenig konstruktiven Beiträge kannst du dir sparen. Ist doch für dich und jeden, der das liest reine Zeitverschwendung

BenniXYZ  21.07.2016, 22:27
@Mikesch2002

Och, ich hatte grad nix anderes vor und hast du schon mal was von Selbstreflektion gehört? Informiere dich vielleicht mal darüber, wenn du grad nichts anderes vor hast:-))