Hund frisst Gegenstand und muss daraufhin notoperiert werden? wer muss zahlen?
Hallo zusammen,
ich hatte am Wochenende einen Hund zu hüten, da die Besitzer weggegangen sind. Natürlich kann ich den Hund keien 24h am Stück beobachten. Dabei hat er wohl einen Faden von einem Spielzeug verschluckt, welcher sich im Magen/Darm verfangen hat. Daraufhin musste der Hund nach drei Tagen notoperiert werden, da er nichts mehr gefressen hat.
Frage: Kann für den entstandenen Schaden meine Haftpflichtversicherung greifen oder die Hundehaftpflicht der Besitzer? Oder bleiben wir auf den Kosten komplett sitzen?
Bitte um dringenden Rat
10 Antworten
Bei der Übernahme eines Hundes für ein Wochenende geht man aller Wahrscheinlichkeit nach nicht mehr von einer reinen Gefälligkeit aus, sondern legt hier einen (mündlich zustande gekommenen) Verwahrungsvertrag zu Grunde.
Damit haftest du für Schäden, die dem Hund zugestoßen sind. Ob deine Haftpflicht diesen Schaden deckt, ist fraglich. Es besteht die Möglichkeit, dass sie auf eine abzuschließende Tiersitter-Haftpflichtversicherung verweist.
In diesem Fall bliebest du auf den Kosten sitzen.
Geht man von einer Gefälligkeit aus - was von Gerichten durchaus unterschiedlich bewertet wird - haftest du nur bei grober Fahrlässigkeit. In diesem Fall greift entweder deine Haftpflichtversicherung oder die Hundebesitzer bleiben auf ihren Kosten sitzen.
Am Idealsten wäre, wenn die Tierhalterhaftpflicht des Besitzers auch unentgeltliche Tierhüter mitversichert hätte. Dann wären alle aus dem Schneider.
Solltet ihr euch uneinig sein, ist es sinnvoll, Forderungen an dich an deine Haftpflicht weiterzureichen. Sie wird über die Berechtigung der Forderung entscheiden.
Oje, Lesen hilft :). Natürlich hast du Recht.
So weit ich weiß ist der tatsächliche Besitzer des Tieres dafür verantwortlich und muss zahlen. Die Meinung eines Anwaltes wäre jedoch empfehlenswert.
Warum soll der Einhüter einen Anwalt fragen. Das ist zu früh
Erst wenn auf ihn eine Forderung zukommt, wird seine Haftpflichtversicherung tätig. Sie wird den unberechtigten Anspruch zurück weisen. Auch unter Rechtsbeistand durch einen Anwalt.
Das geht allein auf die Kosten des Hundebesitzers. Ihr habt dem Hund nicht absichtlich einen Faden zum Fressen gegeben.
Das müssen die Hundehalter selbst bezahlen. Das ist ihr eigenes Risiko, wenn sie den Hund zur Verwahrung geben.
Huhu MrsChambers, ich muss dich leider enttäuschen, was die anderen hier schreiben stimmt leider nicht. Kenne mich mit der Rechtslage aus, habe selbst immer wieder Hunde zu hüten und auch schon so einen Fall.
Die Entscheidung bringt hier, ob du für das Hundesitting Geld bekommen hast oder nicht.
Hast du kein Geld bekommen wird das Hundesitting als Gefälligkeit gesehen. Hunde sind im übrigen vor Gericht wie eine Sache zu behandeln und genau hier kommt nun deine Haftpflichtversicherung ins Spiel. Der Hund ist damit ein '' beschädigter Gegenstand '' und die Versicherung MUSS zahlen! Unzwar die komplette Behandlung des Tieres, bis es wieder vollkommen gesund ist. Verstirbt der Hund während der Behandlung, ist die Versicherung dazu verpflichtet Ersatz zu leisten.
Hast du Geld bekommen, wird das Hundesitting nicht mehr als Gefälligkeit gesehen. dass heißt du brauchst eine Betrieblichehaftpflichtversicherung. Hast du diese nicht, musst du die Behandlung zahlen, du bleibst also auf den Kosten sitzen.
Eine Ausnahme besteht dann, wenn vertraglich festgehalten wurde, dass du von der Haftung ausgeschlossen bist.
Hoffe das hilft dir
Wünsche dem Hund gute Besserung und euch viel Glück LG
Und genau diese Gefälligkeitshandlung müsste extra abgesichert sein. In den AHB sind diese ausgeschlossen.
eben!
Klingt plausibel, DH für die Antwort
Die Tierhalterhaftpflicht des Besitzers deckt diesen Fall natürlich nicht. Der Geschädigte ist ja letztendlich der Halter. Er kann sich ja wohl kaum selbst haftbar machen.