Fahrradunfall mit Freund?
Gestern hatte ich eine Fahrradunfall mit mein Freund.Der Fahrrad,was mein Freund gehafahren hatte war aber nicht seins,sondern von ein anderen Freund.Es geschah so:Ich bin am Rande des Wegs gefahren.Mein Freund wollte mich überholen und ist dann gegen mich geknallt.Es ging sehr schnell.Aber als er mich überholte,war die Entfernung zwischen uns sehr sehr nah.Ich konnte nicht nach rechts biegen,weil ich sowieso am Rand des Weges war.Nach dem Unfall gingen wir Krankenhaus aber alles ist wieder gut.Nur der Besitzer von dem Fahrrad,hat sein Fahrrad zu Werkstatt gegeben für eine Untersuchung und um einige Stellen zurepairen,die wegen dem Unfalls geschah.Jetzt möchte der Besitzer(was ich nachvollziehen kann),dass ich und mein Freund es beide irgendwie bezahlen.Er meint wir beide waren an dem Fahrradunfall beteiligt,also müssen wir es auch beide bezahlen.Wer musst die Schaden wirklich bezahlen und könnte eine Versicherung es auch bezahlen?
Wenn ihr sagt die Privathaftpflichtversicherung sollte es bezahlen,wer soll es melden??Mein Freund oder ich?
5 Antworten
Der, der dich überholen wollte, hat den Unfall verursacht. Wenn er überholen will, muss er sich auch vergewissern, dass das ohne Gefahr eines Zusammenstoßes möglich ist. Außerdem hat ER das Rad geliehen, und du hast damit gar nichts zu tun.
Wenn du (deine Eltern) haftpflichtversichert seid, wird der Versicherer diesen unberechtigten Anspruch gegen dich zurück weisen (notfalls auch vor Gericht)
meldet es eurer privaten Haftpflichtversicherung!
der Verursacher
Naja, wenn man sein Fahrrad verleiht, dann muß man auch in Kauf nehmen, daß es beschädigt wird. Also was will die Mutter? Sie soll ihrem Nachwuchs einfach verbieten, seine Sachen zu verleihen. Dann geht auch nichts kaputt.
Andere Sache ist das Krankenhaus. Die Kasse wird versuchen die Behandlungskosten zurück zu bekommen. Vom Verursacher. Also von deinem Freund. In diesem Fall sollte dein Freund/ seine Eltern, ihrer Privathaftpflicht einen Schaden melden.
Ihr solltet den Schaden eurer Haftpflichtversicherung melden.
Nur dein Freund
Beide oder der Verursacher??
Beide.
Die private Haftplichtversicherung wehrt auch zu Unrecht erhobene Forderungen ab.
Der Fragesteller auch, um den unberechtigten Anspruch zurück zu weisen.
Es haftet der Verursacher. Anhand der etwas wirren Schilderung dürfte dies nur dein Freund sein. Wenn er (oder seine Eltern) eine Privathaftpflichtversicherung hat, dürfte über die wohl Versicherungsschutz bestehen.
Dann müssen aber auch geliehene Sachen mit gedeckt sein. Sonst muss er den schaden am Rad selbst bezahlen.
Beide oder der Verursacher??