Fahrradunfall mit einem anderen Fahrradfahrer. Wer trägt die Schuld?

3 Antworten

Auszug aus § 4 StVO

Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.

Daraus siehst du die Schwierigkeit, hier eine eindeutige Antwort zu finden.
Einerseits musst du so großen Abstand halten, dass du jederzeit noch rechtzeitig auf das Bremsen des Vordermannes reagieren kannst. 1-2 m, gerade bergab, scheinen mir da recht wenig. Kommt aber natürlich auch auf die Geschwindigkeit an.
Andererseits darf er aber auch nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.

Ich weiß nicht, ob bei Fahrradunfällen die Privat-Haftpflichtversicherung einspringt.
Falls ja, werden die unter sich ausmachen, welche Versicherung welchen Schaden bezahlt.
Falls nein, werdet ihr euch untereinander einigen müssen. Falls das nicht funktioniert, muss ggf. ein Anwalt eingeschaltet werden und notfalls bis zu einer Gerichtsentscheidung um die Kosten gekämpft werden.

Licky1 
Beitragsersteller
 13.09.2017, 21:43

Es ging runter und ich würde behaupten das ein komplettes Fahrrad rein gepasst hätte. Es ging schon etwas schneller, aber man rechnet ja auch nicht unbedingt dann mit einer Volbremsung😯 Danke für deine Antwort.

FelixLingelbach  14.09.2017, 10:16
@Licky1

Warum hat er das denn gemacht? Und warum hat er sich dabei quer gestellt?

Ich wäre dem höchstwahrscheinlich auch reingerammelt. So wie ich mir die Situation jetzt vorstelle, ist die Unerfahrenheit deines Freundes der Grund für diesen Unfall. Er hat nicht damit gerechnet, dass du direkt hinter ihm bist. Er hätte nach hinten gucken müssen, bevor er so ein Manöver fährt.

Die Privathaftpflicht seiner Eltern soll den Schaden übernehmen. Dazu muss er zugeben, dass er schuld war und Absicht darf es nicht gewesen sein.

Merkt euch beide diesen Unfall! Auf der Autobahn gibt es Tote, wenn man nicht nach hinten guckt oder kein Platz zum Bremsen da ist.

Die Schuldfrage bei einem Auffahrunfall ist oftmals nicht leicht zu klären. So kann sich dies beispielsweise bei Kettenunfällen schwierig gestalten. Die Ansicht, dass der auffahrende Autofahrer stets die volle Schuld am Auffahrunfall trägt, ist ebenso weit verbreitet wie falsch. In besonderen Fällen wie bei Fahrlässigkeit oder Verstößen gegen die Verkehrsregeln kann der vorausfahrende Autofahrer eine Teilschuld tragen. Beispielsweise dann, wenn er eine Vollbremsung unternimmt, weil Kleintiere über die Straße laufen, die er nicht überfahren möchte. Geschieht an der Ampel ein „Auffahrunfall infolge Bremsens ohne zwingenden Grund und Unaufmerksamkeit“ (Auszug eines Urteils des KG Berlin-Brandenburg; AZ 12 U 70/05) kann der Vorausfahrende ebenfalls eine Teilschuld tragen. Die Schuld bei einem Auffahrunfall trägt also nicht grundsätzlich der Fahrer des auffahrenden Fahrzeugs.

https://www.bussgeldkatalog.org/auffahrunfall/

Da werdet ihr wohl beide eure eigenen Schäden trage müssen, weil ihr beide Fehler gemacht habt. Die abrupte Vollbremsung war offenbar völlig unnötig und das sooo dichte Auffahren genau so. So was kommt vor in der jugendlichen Hitze, wo man von der Strassenverkehrsordnung nichts wissen will. 

Das wird eine echte Nagelprobe für eure Freundschaft. Ihr solltet euch zusammen raufen und Lösungswege suchen.