Indirekte Unfallbeteiligung?

2 Antworten

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Es ist gut, dass Sie die Polizeit gerufen haben. Dann dürfte sich der Unfallzeitpunkt rekonstruieren lassen.

Zuerst sollten Sie unter Anfertigung eines miniziösen Sachverhalts Ihre Kfz-Haftoflichtversicherung unterrichten. Diese Unterrichtung ist PFLICHT.
Teilen Sie bitte dem Versicherer auch mit, dass Sie einen Fachanwalt für Verkehrsrecht wegen des drohenden Ermittlungsverfahrens nehmen werden.

Das Anwaltsmandat ist sofort zu erteilen.
Ihr Fachanwalt wird mit Sicherheit das Ampelprokotokoll einsehen. Daraus lässt sich meist ersehen, wie die Ampelschaltung im Zeitpunkt des Vorfalls war.


Sternwanderer90 
Beitragsersteller
 18.09.2016, 20:39

Wenn ich den Unfall meiner Versicherung melde, gebe ich dann nicht automatisch eine Teilschuld zu? Ich bin ja der Meinung, dass ich nicht schuld bin und deswegen den Unfall der beiden anderen Teilnehmer nicht zu verantworten habe, da die beiden ja gegen Verkehrsregeln verstoßen haben. 

Ich habe weder einen Schaden, noch bin ich schuld. Eher sind die beiden Schuld, dass sie mir die Vorfahrt genommen haben und hatten Glück, dass ich so geistesgegenwärtig war zu bremsen und meine Versicherung muss dementsprechend auch nichts zahlen... Wenn ich mir das Formular meiner Versicherung anschaue, dann muss ich da einen Grund für den Unfall angeben... Finde das gerade etwas verwirrend und weiß wirklich nicht, was mir wie negativ ausgelegt wird. Außerdem besitze ich keine Rechtschutzversicherung... Ich glaube, wenn das hier geklärt ist, lege ich mir sofort eine solche zu

Buerger41  18.09.2016, 20:54
@Sternwanderer90

Dadurch dass ein Dritter auf eines der plötzlich bremsenden Fahrzeuge aufgefahren ist, ist ein Drittschaden entstanden.

Ihre Haftpflichtversicherung kann den Anspruch gegen Sie abwehren, indem sie diesen für nicht gegeben hält, oder teilweise oder ganz zahlt.

Eine Meldung an die eigene Versicherung ist kein Eingeständnis einer eigenen Schuld, sondern die Anzeige eines Vorfalls mit der Aufforderung in Ihrem Sinne tätig zu werden. Wenn Sie den Sachverhalt so schildern wie hier, wird Ihre Versicherung erst einmal davon ausgehen, dass Sie keine Schuld trifft.

Sie melden das auch bitte nicht mit dem Formular, sondern mit einem Schreiben. Vielleicht sollten Sie den Versicherer  auch bitten, das Ampelprotokoll anzufordern.

Sternwanderer90 
Beitragsersteller
 18.09.2016, 21:08
@Buerger41

Ok, das hilft mir wirklich sehr viel weiter!

Vielen lieben Dank!

Hallo, 

also das ist eine vordergründig klare, aber trotzdem verzwickte Situation. 

Du solltest dir auf alle Fälle einen Anwalt nehmen, einen, der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist. 

Denn das Problem wird wirklich die Aussage zweier Personen gegen eine sein. Habt ihr, bzw. die Polizei nicht auch noch Aussagen oder wenigstens die Personalien von weiteren Zeugen (hinter den Unfallparteien)?

Einfach zahlen um deine Ruhe zu haben ist verständlich, aber nicht wirklich empfehlenswert. 

Ruf doch bei deiner Versicherung an und frag die, wie du dich in dem Fall verhalten sollst. Ich bin mir da nicht sicher, wie die das sehen. 

Kann sein, dass sie in so einem Fall einen Rechtsstreit anfangen, aber wenn du die Strafe zahlst ist das immer ein Schuldeingeständnis. 

Lass dich bei einem Anwalt beraten und eigentlich sollte man in so einem Fall gar nichts bei der Polizei aussagen, denn so manches gesagte wird einem anders hingedreht. Vor allem darfst du niemals unsicher in deiner Aussage werden. 

Alles Gute dir, 

LG Mata

Sternwanderer90 
Beitragsersteller
 18.09.2016, 18:35

Danke erstmal für die Antwort.

Ich weiß, dass es etwas verzwickt ist. Habe eben mit einem befreundeten Rechtsanwalt telefoniert und der meinte, ich solle jetzt erstmal abwarten, vllt wird die Anzeige fallen gelassen, da Aussage gegen Aussage steht und man ist solange unschuldig bis die Schuld bewiesen ist. Meine Aussage habe ich direkt vor Ort gemacht. War vllt nicht die schlauste Idee, aber in dem Moment wollte ich, dass alles, was ich noch weiß (wie z.B. meine Beobachtungen) auch aufgenommen sind und ich mir nicht in ein paar Monaten Gedanken machen muss. Habe die Aussage auch abfotografiert, damit ich später noch weiß, was ich genau gesagt habe...