Fahrradgarage genehmigungspflichtig?
Guten morgen,
vielleicht kennt sich jemand aus und kann mir weiterhelfen.
wir haben uns eine Fahrradgarage angeschafft
http://www.heimundbuero.de/images/produkte/i82/82137-269b36e876e375e05083f78293992209.jpg
nun, nach dem Aufbau bekommen wir wieder mal probleme mit unseren geliebten Nachbarn. Das "Monstrum" soll sofort da weg!
Wir wohnen in Reihenhäusern, direkt nebeneinander. Ich kann einfach nichts finden, weiß jemand, obs dafür irgendwelche richtlinien gibt? Grenzabstand? das "Monstrum" ist max. 150cm hoch und 200cm x 90cm grundfläche. es steht vor dem Haus, auf unserem Grundstück...
ich hoffe auf hilfe.
danke euch
2 Antworten
Es gibt für Deine Nachbarn keine rechtliche Möglichkeit Dir den Aufbau zu verbieten. Wenn Du zur Miete wohnst wird er vermutlich dem Vermieter Bescheid sagen und der könnte es Dir verbieten. Bei Eigentum hast Du außer den Ärger mit Deinem Nachbarn nichts zu befürchten.
Leider falsch. In diesem unseren Lande ist alles geregelt. Rechtsgrundlagen siehe meine Antwort
Egal ob baugenmehmigungsfrei oder nicht, baurechtliche Vorschriften müssen immer eingehalten werden. Ihr müsst also prüfen: - ist nach dem Bebauungsplan an dieser Stelle die Errichtung von "Nebenanlagen" zulässig? - wenn ja, in welcher Form, Material und Größe? - dann ist in Eurer Landesbauordnung nachzuschauen, ob solche baulichen Anlagen an der Grundstücksgrenze zulässig sind, - wenn ja braucht ihr kein Einverständnis der Nachbarschaft, sonst müsst ihr den Mindestgrenzabstand (2,50 oder 3,00m) einhalten - und schließlich sind die privatrechtlichen Vorschriften aus BGB und Landesnachbarrechtsgesetz zu beachten, sonst können Euch die Nachbarn vorm Amtsgericht verklagen.
Die Gesetze findet ihr für Euer Bundesland im Internet, mehr kann bei GF nicht seriös geantwortet werden.