Ampel auf grün und totzdem ist die Rechtsabbiegeampel auch auf grün?
Hallo, Leute, bei meiner letzten Fahrstunde fand ich etwas sehr merkwürdig: Ich fuhr ganz normal auf einer Fahrbahn in der rechten Spur und kam an eine Kreuzung, an der ich rechts abbiegen wollte. Natürlich war da auch der Fussgängerüberweg.
Die Ampel war auf grün. Der grüne Pfeil auf der daneben zusätzlich angebrachten kleinen Ampel leuchtete auch grün (kein Blechschild!). Gerade, als ich fast beide Ampeln passierte, um dann rechts abzubiegen, ging die normale Hauptampel auf gelb. Was der Fussgänger in diesem Moment für eine Anzeige hatte, kann ich nicht mehr sagen leider. Nun war ich verunsichert und hielt vor dem Fussgängerüberweg an. Normalerweise kenne ich diese Rechtsabbiegerampeln mit leuchtendem Pfeil so, dass sie nur den grünen Pfeil leuchten haben, wenn die normale Ampelanlage auf rot geht.
Nun zu meiner Frage: War da schlichtweg die Schaltung der kleineren Rechtsabbiegerampel kaputt?
Denn wenn die normale Ampel grün hat, kann ich ja respektive der Vorsicht bezüglich Fussgänger und Radfahrer sowieso abbiegen. Wenn beide Ampeln grün sind, hätte ja auch der geradeausfahrende Radfahrer grün und auf den müsste ich ja dann richtig dolle aufpassen. Dann macht der grüne leuchtende Pfeil keinen Sinn, ist sogar gefährlich.
Freue mich auf Eure Antworten.
9 Antworten
Ja, das hat tatsächlich keinen Sinn, ich meine auch, dass die Ampel fehlgeschaltet ist. Aber Hauptsache ist ja, dass der grüne Pfeil leuchtet, wenn die normale Ampel auf Rot steht.
Das ist keine Fehlschaltung sondern durchaus ueblich. Es ist oft so, dass der Rechtsabbiegerverkehr weiterhin gruen behaelt, waehrend der Verkehr geradeaus und links schon rot bekommt. Das wird .B. dann so gemacht, wenn von links kommende Linksabbieger freigegeben werden, die mit den Rechtsabbiegern hier gar nicht in Beruehrung kommen.
nein, auch diese kombination ist nicht unüblich
Das geht hier ja kunterbunt zu :o)) Wenn auch der Rechtsabbiege-Pfeil auf Grün ist, müssen die Fußgänger und die Radfahrer (mit eigener Ampel, die Du wahrscheinlich nicht gesehen hast) Rot haben. Ich gehe übrigens davon aus, daß dir Dein Fahrlehrer auch erzählt hat, daß das (grundlose) Anhalten von Dir falsch war. Wenn er das nicht gesagt hat, ist er sein Geld nicht wert.
Alles klar, hast natürlich Recht. Also ich bin im Nachhinein nochmal zu der Ampel gefahren. Es gibt eine normale Ampel mit drei Lichtzeichen.Genau daneben befindet sich die Rechtsabbiegerampel mit drei Lichtzeichen. Und es geht noch eine extra Rechstabbieger-Spur auf mit Pfeilen auf der Strasse. Jetzt aber der Clou: Selbst der Radfahrweg ist geiteilt in geradeaus-Spur und Rechtsabbieger. Wobei es eine Geradeaus-Radfahrampel gibt als auch eine für Rechtsabbieger. Berlin - Landsberger Allee - Richtung stadteinwärts kurz nach dem Allee-Center, Google-Maps. Kann hier leider kein Foto anhängen. Mein Fahrlehrer hat mir das auch gesagt, der ist echt in Ordnung. Er kennt die Ampel und hat sie daher nicht weiter erläutert. Muss schon sagen, sowas gibt es nun wirklich nicht an jeder Ecke ;-)) Danke
Wo ist das Problem, in dem Fall hast du auf Radfahrer zu achten und Vorfahrt gewähren, Wenn auch die Ampel beide grün haben, so kannst du keinen Gegenverkehr haben, der auch abbiegen will, der hat nämlich eine ROTE Ampel. Sollte an der Querstrasse ein Zebraüberweg sein, so haben Fussgänger Vorrang, diese Ampel dürfte grün anzeigen. Du darfst erst nach Ihnen die Fahrt fortsetzen.
Nicht ganz ... wenn eine Rechtsabbiegerampel vorhanden ist mit leuchtendem gruenen Pfeil nach rechts, dann ist die Fussgaengerampel der Seitenstrasse auf rot. Das ist so vorgeschrieben in den RiLSa.