Fahrradfahrer (10J) missachtet rechts vor links - Unfall - Wer hat Schuld?
Hallo, hatte heute einen Verkehrsunfall an einer Kreuzung, an der rechts vor links Gebot herrschte. Von mir aus kamen links eine Auto und ein junger Fahrradfahrer an. Beide Teilnehmer wurden langsamer, sodass ich mich weiter in die Kreuzung antasten wollte, um zu schauen, ob denn von mir aus jmd von rechts kommt, oder ob ich fahren kann ... in dem Moment knallts. Dem Jungen ist nichts passiert, was schonmal das wichtigste ist. Mein Auto hat einen dicken Kratzer und eine Beule auf der Motorhaube.
Ich habe, nachdem ich mich um den Jungen gekümmert habe, natürlich die Polizei verständigt. Im ersten Moment schien mir die Situation klar zu sein. Der Junge hat Schuld, ich Unschuld am Unfall. Die Polizei sagte mir jedoch, das die Rechtslage unklar ist, da es sich um ein Kind handelt, und in dem Fall besondere Rücksichtsnahme seitens des PKW Fahrers gefordert ist. Ist für ich verständlich und nachvollziehbar. Jedoch sehe ich diesen Aspekt nicht klar definiert. Ich habe den Jungen schließlich gesehen, und er ist langsamer geworden, ich taste mich weiter vor und schaue nach rechts, und dann passiert es.. Ich kann ja nicht vorhersehen, dass der Junge doch wieder in die Pedale geht. Er selbst sagte, er dachte, ich halte an, obwohl ich nur langsamer wurde um einen Überblick über die Kreuzung zu gewinnen.
Hat jemand Erfahrung, wie in solch einer Situation gehandhabt wird? Es wäre jetzt wirklich bitter auf einem Gesamtschaden von 2000 Euro + Anzeige und evtl Bußgeld und Punkte sitzen zu bleiben, obwoh lich mich in dem Fall meiner Meinung nach nicht falsch verhalten habe.
Fragen über Fragen ...
7 Antworten
Ein Kind bis zu 10 Jahren haftet im Straßenverkehr nur bei Vorsatz.
Und du als Autofahrer haftest bereits aufgrund der Betriebsgefahr, die von deinem Auto ausgeht.
http://www.anwalt.de/rechtstipps/kinder-im-strassenverkehr_009837.html
Na bis 18 sicher nicht. ;)
???? Dann werfe doch schlichweg nur einen kleinen Blick in das BGB oder die Literatur.
Erst waren es die Gerichte und nun das BGB und irgendwelche Literatur... Ahaa.
Und ICH soll suchen?? Nee mein Lieber, du schmeißt hier eine Behauptung in den Raum, dann muss auch DU die Nachweise liefern!
Denn du erwähnst nicht mal explizit einen § des BGB geschweige denn, welche Literatur es sein soll - selbst Urteile kannst du nicht liefern.
Und so lange gilt deine Aussage "bis 18" eben als nicht belegbar - u. U. auch als Unsinn. ;)
Tja....hättest du dir nur mal den geposteten Link angesehen. Dann hättest du gleich nachlesen können und das ganze sogar ohne Suchen.
§ 828 BGB Minderjährige
(3) Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist, sofern seine Verantwortlichkeit nicht nach Absatz 1 oder 2 ausgeschlossen ist, für den Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich, wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat.
Ich würd sagen: selbst ins Abseits gestellt.
Meine lieben Freunde @schleudermaxe und @qugart:
Zeigt mir doch bitte mal den Jugendlichen der zumindest als 12-14-jähriger noch nichts von Rechts- vor Links gehört hat! Verkehrsunterricht gibt es oft schon im Kindergarten, spätestens aber mit Beginn der Schule. Und dort wird das dann gelehrt und gelernt.
Selbst dann wenn der Eine oder Andere etwas langsam beim Denken und Lernen ist, als Jugendlicher weiß man was passiert wenn man das nicht beachtet.
Eben.
Denn würden die Meisten der 11-18-jährigen nicht über diese Einsicht verfügen, so sollten wir alle langsam damit anfangen, uns ne Wohnhöhle suchen. ;))
Das ist einmal ein Fall bei dem ich für einen Rechtsanwalt plädiere. Wenn die Eltern des Kindes eine private Haftpflichtversicherung haben, wird diese den Eltern einen Anwalt zur Verfügung stellen, um dir auf jeden Fall eine Teilschuld aufzubürden. Da wirst du höchst wahrscheinlich nicht dran vorbei kommen, wenn du bereits eine Verwarnung durch die Polizei bekommen hast.
Was gilt denn als Verwarnung? Ich habe kein Verwarnungsgeld zahlen müssen. Auf dem Unfallbericht steht nur, dass es eine unklare Sach- und Rechtslage ist.
Du hast doch selbst geschrieben, Anzeige und Bußgeld
Also obwohl es schon lange her ist, hier kurz was nach dem Unfall passiert ist: Die Eltern des Kindes haben keine Anzeige erhoben. Ich habe mich noch am gleichen Tag gemeldet, und mich nochmal nach dem Zustand des Kindes erkundigt. Paar Tage später habe ich nochmal angerufen, und ich konnte mich einigen, dass der Schaden über die private Haftpflicht der Familie beglichen wurde. Dies alles verlief ohne Probleme.
Ich würde den Ablauf zwar nicht als Präzedenzfall heranziehen, das wäre ja zu schön, aber Leute hiermit Mut machen, dass der richtige Umgang mit so einer Situation auch für beide Parteien gute Ergebnisse liefern kann.
Also, das mit dem Schaden kann ja nicht so schlimm sein, denn genau für solche Fälle gibt es ja eine Vollkasko und wenn denn der Halter diese nicht möchte, kennt er ja die Folgen und öffnet eben seine Geldbörse und gut ist, oder? Und was die Haftung angeht, wird es wohl ernster, denn ein Kind im Straßenverkehr haftet meist gar nicht, so jedenfalls die Gerichte. Viel Glück und vielleicht kann ein Gutachter beweisen, ob der PKW rollte oder eben noch stand.
Also, das mit dem Schaden kann ja nicht so schlimm sein, denn genau für solche Fälle gibt es ja eine Vollkasko
Eine Vollkasko zahlt für Schäden die von Anderen verursacht wurden?
Ja, natürlich! Wenn denn die Verursacher nicht festgestellt werden können bzw. nicht wuppen können oder nicht wollen oder nicht haftbar sind oder nicht versichert sind etc..
Meist gibt es bei derartigen Vorfällen keine einseitige Schuldzuweisung.
.... so ist es und so wird es in der Fahrschule in der ersten Stunde schon unterrichtet und bis 18 auch nur, wenn es die Folgen erkannt haben kann, so jedenfalls die Gerichte.