unfall beim Rückwärtsfahren mit warnblinklicht eingschaltet
ich bin auf eine hauptstr mit dem warnblinklich an rückwärts gefahren mir ist dann einer aus einer seiten str hinten drauf gefahre ich wollte jetzt wissen und fragen ob es nun meine schuld ist oder seine bei seiner str war ein stopschild ca 3 meter vor der kreuzung
4 Antworten
Die Rechtslage ist da extrem eindeutig:
(5) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.
Du hast Dich nicht so verhalten, dass eine Gefährdung anderer ausgeschlossen ist. Es kam zum Unfall. Daran ändert - natürlich - auch das eingeschaltete Warnblinklicht nix. Oder meinst Du, Fahrzeuge ohne Warnblinklicht werden vom übrigen Verkehr sowieso nicht wahrgenommen? Oder Fahrzeuge mit Warnblinklicht haben immer Vorfahrt und wer mit ihnen kollidiert hat automatisch Schuld? Das ist natürlich alles Unsinn. Eine Mitschuld des anderen Unfallbeteiligten ist aus der Schilderung auch nicht erkennbar.
Wer rückwärts fährt, hat NIE Vorfahrt. Wer musste hier jetzt welche Vorfahrt beachten?
Warum sollte ein rückwärts-fahrender sein Vorfahrtsrecht verlieren wenn er doch auf der Hauptstraße ist?
Ein Stopschild bedeutet: Wer ein Fahrzeug führt, muss anhalten und Vorfahrt gewähren.
Grundsätzlich verliert man auch beim Rückwärtsfahren nicht sein Recht auf Vorfahrt. Derjenige der die Vorfahrt zu gewähren hat muss dies jeglichem Verkehr auf der bevorrechtigten Straße einräumen, egal in welcher Richtung dieser unterwegs ist oder ob er Vor- oder Rückwärts fährt.
Allerdings wirst Du mit einer Teilschuld von etwa 25% rechnen müssen da Dir nach §9 Abs.5 StVO beim Rückwärtsfahren eine erhöhte Sorgfaltspflicht zukommt.
das heist also mein gegner muss 75% über nehmen und meine versicherung 25 %
So würde ich das einschätzen.
Hier ein ähnliches Urteil: http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Vorfahrt11.php
Rückwärtsfahren ist auf einer Hauptstr. nicht erlaubt. Ihr habt beide Schuld.
Rückwärtsfahren ist auf einer Hauptstr. nicht erlaubt.
Du bekommst heute den Hauptpreis für den größten Unsinn. Glückwunsch
was den nun
@Crack..... und Du wegen Freundlichkeit !!!
....hat er doch nett geschrieben...
hast du damit erfahrung
Stehende Fahrzeuge mit Schaden , haben das Warnblink an.
Das der die Vorfahrt zu beachten hatte ist wohl unwichtig?