Fahrrad Unfall wer ist schuld?
Der Sohn meiner Freundin ist beim rausfahren vom Schulgelände mit dem Fahrrad gegen ein Auto geknallt was ausgeparkt hatte.
Nun meint die Autofahrerin das der Junge die Rechnung für die drei Kratzer (1000€) zahlen soll weil sie „mega langsam“ ausgeparkt ist und es nicht ihre Schuld war ?
wer hat hier recht ? Sie hat auch keine Polizei angerufen sondern nur die Daten vom Jungen aufgenommen der sogar einen Überschlag gemacht hatte wegen ihr.
20 Antworten
Hier dürfte wohl die Autofahrerin - zumindest - den Haupteil der Schuld tragen.
Der Schüler sollte zwingend den Unfall der Schule melden - Versicherungsschutz hinsichtlich der körperlichen Gesundheit - und folgend sollten die Eltern die private Haftpflicht informieren. Die werden ganz sicherlich unberechtigte Forderungen abweisen.
Auf einem Schulgelände muss ein Autofahrer mit allem rechnen. Das ist meine Auffassung. "Mega langsam" ist relativ und wenn sie dabei nicht schaut, hat sie selbstverständlich Schuld. Die Polizei hätte gerufen werden müssen (meine Meinung) allein, um festzustellen, was an Schaden verursacht wurde und wer (vermeintlich) im Recht/Unrecht ist. Die Kratzer müssen nicht zwangsläufig vom Rad stammen - die konnten auch schon vorher da gewesen sein und die Fahrerin braucht nur einen Sündenbock, der zahlt.
Dennoch sollte man nie auf einem Schulgelände radeln! Es ist kein Radweg und man sieht ja, was passieren kann. Schieben bis zu Radweg wäre richtiger und klarer bei der Schuldfindung gewesen.
Entnehme ich dem Satzteil
... ist beim rausfahren vom Schulgelände mit dem Fahrrad ...
Der Sohn meiner Freundin ist beim rausfahren vom Schulgelände...
... ergo ergab sich der Unfall auf dem Schulgelände. Beide wollten gleichzeitig raus.
Im übrigen hat der FS ergänzend in einer eigenen Antwort noch geschrieben:
Ich ergänze - der kleine ist 13, und das war alles nicht auf der Straße sondern Schulgelände welches seitlich Parkplätze hat.
Wenn der kurze sich nach vorne überschlagen hat, war er auf jeden Fall nicht langsam... denn sonst hätte die aufprallenergie nicht gerreicht nach vorne zu fliegen... wäre das Auto ‚schnell‘ und er langsam gewesen, hätte das Auto ihn umgestoßen und schlimmsten falls überrollt ... wären Auto UND Radfahrer langsam gewesen, hätten beide rechtzeitig anhalten können...
fazit: der Radfahrer war wohl etwas zu zügig , hat das ausparkende Auto nicht gesehen und ist rein geknallt...
Na ja da hat die Fahrzeugführerin ja schnell gewußt wie hoch der Schaden ist, meine Hochachtung.
Ein- und Ausparken eines Kraftfahrzeuges geschieht außerhalb des normalen Strassenverkehrs. Die Fahrerin hat hierbei eine besondere Sorgfaltspflicht.
Ist der Junge auf dem Gehweg gefahren oder war dort ein Ausfahrt? Bei einer Ausfahrt muß die Fahrerin jederzeit mit anderen Fahrzeugen rechnen (hierzu gehört auch ein Fahrrad).
Das die Fahrerin keine Polizei gerufen hat war besonders schlau, so kann sie nicht für den Schaden an der Person haftbar gemacht werden (Arztkosten, Schmerzensgeld).
Auf jedem Fall dem Anspruch der Fahrerin widersprechen und eigene Forderungen geltend machen (Fahrradreparatur und andere Kosten wie oben erwähnt), hier lohnt ein Gang zum Anwalt.
Wo ist er dem Auto den gegengeknallt? Wer wo war und sich wie in welche Richtung berührt hat dürfte ausschlaggebend sein für die Schuldfrage.
Das Auto ist rückwärts gefahren und er ist dementsprechend hinten an der Ecke des Autos dagegen geknallt
Der Unfall ist nciht auf dem Schulgelände passiert.