Wer zahlt? Schule oder Privatversicherung?

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Hallo,

alle Behandlungskosten (Arzt, Krankenhaus, Arzneimittel, Krankengymnastik, Reha etc.) zahlt dann die gesetzliche Unfallversicherung (der genaue Name ist je nach Bundesland und bei Privatschulen unterschiedlich). Zuzahlungen auch bei Volljährigen nicht an.  Die Gesundheitskarte der Krankenkasse darf dann nicht verwendet werden. Bei Umwegen und Unterbrechungen erlischt der Unfallversicherungsschutz (dann zahlt ggf. die Krankenversicherung).

Die Kosten für beschädigte Sachen (Fahrrad, Kleidung ...) trägt immer der Schuldige:

- bei Selbstverschulden also man selbst

- sonst der Unfallgegner

- häufig wird das Verschulden auch prozetual aufgeteilt (wen beide Schuld haben)

Gruß

RHW

Dein Fahrrad wird von der Unfallversicherung nicht bezahlt!

Die Unfall-Gemeindekasse zahlt deine Behandlungskosten, aber natürlich NICHT dein Fahrrad, wenn du den Unfall selber verschuldet hast.

Jessicafcbfan 
Beitragsersteller
 01.07.2015, 17:57

Okay...

Die gesetzliche Unfallversicherung, die für den Schulweg zuständig ist zahlt Krankheits-, Arzt- und Krankenhauskosten.

Dein Fahrrad musst Du selbst zahlen, das zahlt dir keine Versicherung.

Ja, die Ärzte haben Recht, es gibt eine Gemeindeunfallkasse, die für Unfälle auf dem (direkten !) Schulweg zuständig ist. Melde den Wegeunfall umgehend (!) im Sekretariat Eurer Schule, damit dieser aufgenommen und weiter geleitet werden kann.