Holz im Wald klauen
Hallo Hab mal ne Frage ein Freund von mir war so doof und hat im Wald Holz geklaut und wurde dabei erwischt jetzt droht ihm ne Geldstrafe wie hoch wird diese ca sein
3 Antworten
Meine Familie hat selber nennenswerten Wald und ist in einer Waldbesitzervereinigung Mitglied. Da wurde sowas mal thematisiert. Letztlich werden die Verfahren wohl fast immer wegen Geringfügigkeit eingestellt. Da muss schon jemand einen Anhänger voll Holz geklaut haben, damit es überhaupt zu einem Verfahren kommt. Letztlich hilft da, sich persönlich zu entschuldigen, einen Kaufpreis zu zahlen und einen Leseschein (das nennt man so) zu beantragen.
kommt drauf an , wieviel und wofür , geldstrafe bis zu 1.000 euro oder erzsatzfreiheitstrafe bis zu 3 monate kannste rechnen , unglaublich aber wahr
Hallo,
erstmals, das ist, was erlaubt ist :
http://www.wer-weiss-was.de/rechtsfragen/brennholz-im-wald-sammeln
Wer hat denn deinen Freund dabei ertappt, wieviel hatte denn dein Freund eingesammelt ?
Emmy
Und das habe ich auch gefunden:
Strafrecht
Gemäß § 141 Abs. 4 Strafgesetzbuch („Entwendung“) ist die „rechtswidrige Aneignung von Bodenerzeugnissen oder Bodenbestandteilen (wie Baumfrüchte, Waldprodukte, Klaubholz), geringen Wertes gerichtlich nicht strafbar.“
Bei Überschreiten dieser Wertgrenze, die von der aktuellen Rechtsprechung mit € 100,- festgelegt wird, würde der gerichtliche Straftatbestand der Entwendung des § 141 StGB (Freiheitsstrafe bis zu 1 Monat oder Geldstrafe bis zu 60 Tagessätzen) verwirklicht, sofern nicht eine die Rechtswidrigkeit ausschließende Zustimmung bzw. Ermächtigung des Waldeigentümers oder sonstigen Verfügungsberechtigten eingeholt wurde.
Aus dem Beitrag : http://www.bmlfuw.gv.at/forst/wald-gesellschaft/verhalten_wald/klaubholzsammeln.html
Emmy