Jemand wohnt im Keller - illegal?
Hi,
ich habe gestern von einem Mitbewohner in unseren Haus mitbekommen, dass im Keller jemand übernachtet der anscheinend keine Wohnung hat. Die Kellertür konnte auch schon von einem Mieter im Haus identifiziert werden. Also lässt ein Mieter diese Person gewollt dort schlafen.
Da an diesem Wochenende wahrscheinlich durch die Haustür eingebrochen wurde, kann ich mir gut vorstellen, dass diese Person in das Haus kommen wollte um zu übernachten. (Das ist nun schon 3 mal passiert)
Der Mitbewohner hat mir dann den Keller gezeigt. Die Tür konnte man soweit öffnen, um zu sehen, dass dort wirklich jemand schläft. Also eine Matratze, ein Schrank für Klamotten etc. (Sehr primitiv)
Davon habe ich dann Bilder gemacht.
Ich habe heute bei der Vermietungszentrale angerufen und die Situation geschildert.
Diese Bilder, soll ich nun mit einem 2-Zeiler zu denen senden, da diesen Fall nachgehen wollen.
Meine Frage ist, darf ich diese Bilder an den Vermieter senden?
Ich bin sehr vorsichtig. Zwar bin ich Rechtsschutzversichert, möchte aber keine Probleme bekommen.
Ich bitte um Feedback wie ihr mit dieser Situation umgehen würdet.
Viele Grüße
3 Antworten
Ich hätte die Anzeige anonym gemacht, aber dafür ist es jetzt wohl schon zu spät und ob man dir wegen betretens und fotografieren einen Strick drehen kann weis ich nicht - aber ich vermute die werden die Bilder an den Hausmeister weiterleiten, der guckt sich den Keller an schreibt an die Verwaltung was er gesehen hat und erstellt einen Bericht. Dann bekommt der betreffende Mieter einen Brief (von wegen zweckentfremdung oder so ähnlich) und das wars....
Kommt darauf an wer der Empfänger des Schreibens ist, wenn ich etwas an den Vermieter sende worum er mich gebeten hat, dann würde ich in etwa schreiben:
"Aufgrund unseres Telefonates vom XXXXXX in welchem ich sie von der Sachbeschädigung und Betreten des Gebäudes durch unbefugte Personen informierte, sende ich Ihnen hiermit die von ihnen angeforderten Lichtbilder."
So kommst Du zumindest um die "Geschäftsführung ohne Auftrag" herum...
Du solltest nicht mal erwähnen, dass du (unbefugt) da drin warst - und die Fotos solltest du erst recht nicht weitergeben.
Du hast geschildert, was Sache ist, nun ist es Sache des Vermieters, dem nachzugehen...
Ich befand mich in unseren Gemeinschaftskeller. Die Tür konnte man allerdings soweit aufziehen um zu sehen, was dort drin ist.
Trotzdem gehört der Keller einem anderen Mieter, und auch wenn die Tür nicht abgeschlossen war, durftest du sie nicht einfach öffnen und "mal reingucken". Oder fändest du es angenehm, wenn deine Nachbarn deine angelehnte Wohnungstür aufstoßen und mal reingucken, wenn du grade deine Post holst? ;)
Die Frage, ob das schon eine strafbare Handlung wäre, ist damit nicht unbedingt beantwortet. Wenn du auf Nummer Sicher gehen willst, solltest du dich deshalb nicht auf irgendwelche ominösen Aufträge deines Vermieters einlassen. Ich verstehe auch nicht, wozu dein Vermieter überhaupt Fotos braucht. Du hast auf diesen "Keller-Untermieter" hingewiesen, das sollte eigentlich Grund genug sein, dass der Vermieter jemanden rausschickt. So groß dürfte der Aufwand für ihn nicht sein, dass er erst Beweise für die Richtigkeit deines Hinweises bräuchte.
Und bei Einbruchsspuren an der Haustür ruft man eh die Polizei. Da müsste es ja nicht mal unbedingt einen Zusammenhang mit eurem neuen "Nachbarn" geben.
Illegal nicht, aber sicher nicht im Sinne des Vermieters. Den würde ich schnellstens darüber informieren.
Hab ich schon, jetzt wollen die ja die Bilder.
Kann ich schreiben: i.A des Vermieters habe ich diese Bilder gemacht, um den Nachweis... Blabla??