Fahrrad abgeschlossen aus dem Hausflur entwendet! Wer haftet nun?

5 Antworten

Unser neues Mountainbike wurde uns abgeschlossen aus dem 1. Stock im Hausflur geklaut. Kann ich die Rechnung nun an die Hausverwaltung schicken?

Können schon aber die Hausverwaltung wird das nicht bezahlen.

Die Hausrat haftet nur wenn das Fahrrad abgeschlossen im abgeschlosssenen Keller gestanden hätte.

Stimmt.

In unserem Mietvertrag ist ein Kellerraum mitinbegriffen, wir haben aber nie einen zugeteilt bekommen.

Dann hättet Ihr schon längst die Miete mindern sollen.

Wir haben die Verwaltung desöfteren darauf angesprochen und auch den Hausmeister angerufen, da dieser uns den Schlüssel geben sollte. Immer wieder hat er uns versetzt und ging gar nicht mehr ans Telefon.

Sowas fordert man normalerweise schriftlich per Einwurfeinschreiben und mit Fristsetzung.

Unsere Hausrat hat uns geraten die Rechnung an die Hausverwaltung zu schicken, aber ich bin mir so unsicher ob ich da eine Chance hab.

Die dann sagen wird, warum steht das Fahrad im Hausflur? Da hat es nichts zu suchen.

Wenn Du dann sagst, wir haben ja keinen Keller, sagt die HV: Warum haben sie nichts gesagt.


Beweise mal das Du was gesagt hast,.

Daher immer nachweislich per Einwurfeinschreiben etwas fordern und am Besten Zeugen haben, die bestätigen können, was im Schreiben steht.

MfG

Johnny

Nein, das glaube ich nicht. Die Hausverwaltung hat nachlässig aber nicht fahrlässig gehandelt. Du musst dir leider vorhallten lassen, dir von der Hausverw./Hausm. auf der Nase herum getanzt lassen zu haben. Denk in ruhigen Minuten darüber nach!! Ist nicht böse gemeint.

Das einzige was du machen kannst ist die Miete zu kürzen, weil du den gemieteten Nutzraum nicht nutzen kannst. Ob eine Mietkürzung rückwirkend rechtens wäre, müsstest du mit einer Rechtsberatung (vielleicht hier im Portal) klären. Ich würde es wahrscheinlich machen. Wenn es dann um das Geld des Vermieters geht, reagieren die dann häufig sehr schnell.

Setz dem Hausm./Hausverw. eine Frist zur Schlüselaushändigung mit der Ankündigung von Mietkürzung.

Den Antwortbrief der Hausverwaltung stelle ich mir in etwa so vor: "....haben Sie widerrechtlich ein Fahrrad im Hausflur abgestellt und dadurch ggf. den ungehinderten Zugang für Personen mit Kinderwagen und Rettungskräfte behindert...."

Vergiß die Rechnung, kauf eine Kette mit Vorhängeschloß und schließ das nächste Rad im Keller mit der Kette an einem Wasserrohr o.ä. an.

Ceylan 
Beitragsersteller
 27.08.2014, 10:23

Ich habe doch keinen Kellerschlüssel bekommen, obwohl der Kellerraum im Mietvertrag steht. Zudem haben wir den Standort der Räder mit dem Hausmeister abgesprochen, dort wo sie standen kommt kein Mensch vorbei, ist etwas schwer zu erklären. Aber der Hausmeister selbst hat uns die Erlaubnis gegeben. Wir haben niemanden behindert.

user353737  27.08.2014, 14:16
@Ceylan
der Hausmeister selbst hat uns die Erlaubnis gegeben

Wenn der Hausmeister das mal so allein entscheiden darf ...

Hi frag mal deinen Versicherungs-Typ ob du eine Fahrradversicherung rückwirkend abschließen kannst. Die haftet für alles am Rad selbst wenn dir nur der Sattel geklaut wird. Die Fahrradversicherung kostet meistens nicht mal was extra. Sei aber ehrlich und sag dass dir dein Fahrrad geklaut wurde und du nicht weißt was du machen sollst.

Ceylan 
Beitragsersteller
 27.08.2014, 10:27

Unser Versicherungsmakler hat uns schon eine Versicherung angeboten die ich rückwirkend abschließen könnte, aber da das Rad schon weg ist würden wir ein etwas größeres Sümmchen dafür zahlen und das lohnt sich leider nicht. Davon könnte ich mir zwei gebrauchte Räder kaufen :/

Aber danke trotzdem für den Tipp.

Unsere Hausrat hat uns geraten die Rechnung an die Hausverwaltung zu schicken, aber ich bin mir so unsicher ob ich da eine Chance hab.

Isengard  27.08.2014, 11:00
@Ceylan

Normalerweise ist das Rad in der Hausratversicherung zu einem gewissen Satz automatisch mitversichert. Es darf nur nicht über Nacht im FREIEN stehen, egal ob Keller, Hausflur, Garage...damit ist es im Innenbereich und versichert. Pech hat, wer das Rad am Bahnhof gestohlen bekommt weil er übers Wochenende weg war. Da zahlt keine Versicherung...

Kann ich die Rechnung nun an die Hausverwaltung schicken?

Kannst Du machen, hilft aber nichts. Die Hausverwaltung ist nicht regresspflichtig. Dass Du noch keinen Kellerschlüssel hast, hat mit dem Problem nichts zu tun, das ist eine ganz andere Baustelle. Wenn Du im Haus keinen Abstellplatz hast, musst Du das Rad draußen abstellen und vernünftig sichern. Nur weil die Hausverwaltung ihre Pflichten aus dem Mietvertrag nur unvollständig erfüllt, hast Du auch kein Recht, das Fahrrad in gemeinschaftlich genutzten Raum zu stellen.