Fahrrad geklaut, zahlt die Versicherung?
In der Beschreibung der Schadensfälle wird ein Fahrrad Diebstahl volgendermasen erklärt:
" Fahrräder welche im Freien stehen, müssen mit einem Schloss o.ä. gesichert sein. "
Nun zu meinem Problem, Das Fahrrad stand über nacht in unserem UNTERSTAND, war jedoch nicht abgeschlossen. Um an das Fahrrad zu kommen musste man entweder eine Mauer übersteigen, oder einen Gartenzaun öffnen.
Zahlt die Versicherung, oder nicht ???
8 Antworten
Das Fahrrad hat ja nicht wirklich im Freien gestanden sondern auf einem abgeschlossenen, umzäunten Grundstück. ICh würde es exakt so bei der Versicherung angeben.
Unsere Gartenmöbel stehen z. B. auch völlig ungesichert auf der Terrasse, aber man müsste die Gartentür aufbrechen oder zwei Meter Mauer überwinden um reinzukommen, insofern sind die Möbel gesichert.
Gaube nicht, das die Versicherung zahlt. Das Fahrrad stand im Freien und ohne Schloß - egal ob es in einem Unterstand war!
Hm, überleg nochmal genau: War es WIRKLICH nicht mit einem Schloss gesichert? WIRKLICH nicht?
Das ist ja schon sehr grenzwertig...
Nein. Vielleicht hat er es nur vergessen? Kann dochs ein, dass es abgeschlossen war und es ihm nur entfallen ist???
Ahso. Na gut. Dann kannst du nix machen.
Versicherungsbetrug ist eine Straftat
soweit ich weiss zahl die Versicherung nur, wenn das Fahrrad abgeschloissen bzw. eigeschlossen (Garage ect.) ist ..
Man muss auf das Grundstück eindringen um an das Fahrrad zu kommen.
Das Grundstück war aber auch nicht verschlossen!
Doch mit einer 1,25 hohen Mauer und einem Metall Tor.
nein, sie zahlt nicht
doch hat sie =)
Willst du ihn zu einem Versicherungsbetrug auffordern?