Verliehenes Fahrrad wurde geklaut?
Hallo Leute!! Ich habe mein Fahrrad verliehen und es wurde meiner Freundin geklaut. Es war, so wie sie es sagt, abgeschlossen und stand auf einem Privatgrundstück. Das Fahrrad ist über meine Hausratversicherung versichert. Meine Frage ist wer für den Schaden aufkommen muss? Lg!
7 Antworten
Das kommt auf den Versicherungsvertrag an. Ich gehe mal davon aus, dass im Regelfall die Haftpflicht bei verleih eines Fahrrades ausgeschlossen ist.
Ob die Freundin dafür aufkommen muss, hängt wahrscheinlich davon ab, ob sie ihre Pflichten verletzt hat. Und das hängt wahrscheinlich u.a. davon ab, was vertraglich bei vereinbart worden ist.
Nö. Der Verleiher muss, wenn er einen Anspruch stellt, schon beweisen, dass der Entleiher zumindest fahrlässig gehandelt hat. Das dürfte eher schwierig werden.
Nö. Rechtsprechung zu § 276 Abs.1 (ist hier die zentrale Norm bei einem schuldrechtlichen Vertrag): Aus dem Wortlaut ergibt sich eindeutig, dass der Schuldner beweispflichtig ist, dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
Das ergibt sich auch aus dem gesunden Menschenverstand, dass der Schuldner sich seinen vertraglich festgelegten Pflichten nicht so einfach entziehen kann.
Auf welche Urteile beziehst du dich da konkret?
Wörtlich Kommentar Göhler/Holdorf.
Du verwechselst da wahrscheinlich was. Der Gläubiger ist beweispflichtig, dass der Schuldner seine Pflichten verletzt hat. Das ist hier nicht strittig.
Strittig ist, wer beweispflichtig ist, wenn der Schuldner sich bei seiner Pflichtverletzung auf das Nichtvertretenmüssen beruft. Und da ist grundsätzlich der Schuldner beweispflichtig.
Ansonsten ist das neue Schuldrecht schon eine sehr schwer verdauliche Kost, mit der ich mich in der Regel nur sehr oberflächlich beschäftige. Woraus sollte sich denn alternativ ergeben, dass der Gläubiger beweispflichtig ist, wenn der Schuldner sich bei seiner Vertragsverletzung auf das Nichtvertretenmüssen beruft ?
.... der Verleiher. Es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.
Binde einfach ein Deinen "Berater", denn für den sind doch solche Fragen Alltag.
Viel Glück.
Irgendwelche Schäden an verliehene Sachen(auch Diebstahl) sind meines wissens nach(!) nicht versichert.Ausnahmen schließe ich nicht aus.Versicherung kontaktieren würde das klarstellen.
Deine Freundin kommt für das Fahrrad auf, sie muss es dir bezahlen.
Warum sollte sie es bezahlen?
Bitte um Angabe der Rechtsquelle.
§ 280 I, III, 283 BGB
Schadenersatz wegen Pflichtverletzung bei Unmöglichkeit
Die Pflichtverletzung ergibt sich aus § 604 BGB, der Rückgabepflicht.
Respekt. Hast du mal die Paragraphen gelesen, die du da anführst? Ich markiere dir mal das wichtigste.
"Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat."
Doppelte Verneinung = Beweislastumkehr
Sie muss das Fahrrad zurück geben, macht sie aber nicht. Wie beweist sie jetzt, dass sie nicht daran schuld ist, das es passiert ist ? Fahrlässigkeit würde genügen. Das Zeug mir mal ...
EIn Zeuge fürs Abschliessen würde da wohl reichen.
Deine Hausratversicherung nicht, denn du hast das Fahrrad ja verliehen.
Falsch
Der entleiher ist beweispfichtig, dass er die Sache ordnungsgemäßes bzw. vertraglich vereinbart gegen Diebstahl abgesichert hat. Dann entfällt seine Pflicht zur Rückgabe der geliehenen Sache, und der Verleiher muss das Risiko bzw. den schaden zahlen.