Fahrkartenkontrolle bis wohin darf kontrolliert werden?
Heute morgen erlebte ich folgende Situation:
Ich steige an einer stark ausgelasteten Haltestelle der Straßenbahn aus, schon während des Aussteigens fällt mir auf das einige Personenn mit Jacken der Verkehrsbetriebe an der Haltestelle stehen. Ich steige nun aus und mache mich auf meinen weiteren Weg. Als ich den für mich und wohl auch offiziellen Haltenstellenbereich verlassen habe, spricht mich eine Frau an und sagt: "Fahrkartenkontrolle, ihre Fahrkarte bitte." Nach einem Blick auf die Uhr sehe ich, dass ich den Anschluss nicht schaffe, ich mich also auf eine kleine Disskussion einlassen kann. Auf ihre Aussage hin frage ich: "Dürfen Sie hier noch kontrollieren?" Sie: "Selbstverständlich." Ich: "Wir befinden uns aber nicht mehr im Verwaltungs- und Zuständigkeitsbereich der Vekehrsbetriebe und verweise auf eine Line, die den Haltestellenbereich vom Rest abtrennt." "Daraufhin sie: "Das wäre irrelevant, wenn jemand mit der Bahn gefahren ist, darf er überall kontrolliert werden." Darauf ich: "Das bezweifel ich doch sehr stark, sie wollen jetzt sicher nicht mit zu mir nach Hause kommen und mich dort kontrollieren, außerdem hätte ich gerne noch einen Beweis ihrerseits, dass ich mit der Bahn gefahren bin und nicht einfach nur den Haltestellenbereich passiert habe, was unentgeldlich geschehen darf." Sie wird merklich unruhiger und holt einen Kollegen dazu, der sich erst einmal vor mir aufplusstert so gut es mit seinen ich schätze 1,75 m eben ging. Nachdem er mir die gleiche Leier nocheinmal erzählt, sage ich: "Nagut dann möchte ich nun gerne einmal ihre Ausweise sehen damit ich sicher gehen kann, dass sie auch wirklich offizielle von den Betrieben eingesetzte Verkehrsbetriebe sind." Daraufhin der Mann: "Wir tragen offizielle Kleidung das genügt." Ich: "Das denke ich nicht, nur weil ich ein Trikot meiner Lieblingsmannschaft trage, gehöre ich auch noch nicht zum Team." Noch etwas gereizter zeigen mir beide ihre Ausweise.
Da ich merke, dass mein Anschluss langsam näher rückt, zeige ich ihnen meine Fahrkarte, wünsche ihnen einen schönen Tag und gehe.
So nun meine Frage, wie bereits im Text deutlich geworden, bis wohin darf kontrolliert werden?
Natürlich war meine Reaktion sicher etwas überzogen, aber es ist doch angenehm mit dem guten Gewissen in Tag zu starten, Leute dazu ermutigt zu haben, ihren Job ordnungsgemäß zu erledigen.
8 Antworten
"In Deutschland sind Bahnfahrkarten auch nach dem Verlassen des Zuges aufzubewahren, bis das abgegrenzte Bahngebiet verlassen ist, da sie als Berechtigungsnachweis zum Aufenthalt auf einer Bahnanlage dienen und insoweit von Bahnbediensteten kontrolliert werden können."
Wie Ich aus dem Text herausnehmen konnte hatte der User bereits das abgegrenzte Gebiet verlassen?
etwas spät aber dennoch, ich denke schon das sie berechtigt sind auch nach dem verlassen des verkehrsmittels nach dem fahrausweis zu fragen. wenn man allerdings schon 3 straßen weitergelaufen ist sieht das anders aus, was hier allerdings nicht der fall war da er ja noch auf seinen anschluss gewartet hat.
Also ganz ehrlich... mir ist das bisher noch nie passiert, dass man mich beim Aussteigen nach meinem Fahrticket gefragt hat. Das ist mir neu! Kann Dir aber auch nicht sagen, ob das so erlaubt ist... vielleicht schon! Habe so einen Fall allerdings noch nie erlebt und auch noch nie davon gehört, dass Kontrolleure auch schon beim Aussteigen kontrollieren dürfen. Allein schon deshalb, weil viele Fahrgäste, wie Du ja auch, beim Aussteigen auch in Eile sein könnten, halte ich diese Methode für äußerst fragwürdig.
Also Situation geschah so in Berlin.
Ich kenne die Kotnrolle von S und U-Bahnhöfen direkt auf dem Bahnsteig, welche halt noch klar ersichtlich zum Bereich der Verkehrsbetriebe gehören, aber bei Bus und Bahn ist mir das bis dato auch noch nicht passiert.
Ich komme auch aus Berlin und ich habe dir mein teil geschrieben das dass nicht rechtens ist.
Wieso überzogen? Ich provoziere sowas recht gern, wer mich unfreundlich begegnet, braucht auch keine Freundlichkeit meinerseits zu erwarten.
Meines erarchtens dürfen sie nichtmehr Kontrollieren sobald du den Zuständigkeitsbereich verlässt.
du provozierst recht gern ?
toll
Richtig, auf eine kontrollstrecke darf kein Kontrolleur sie verlassen, es sei denn jemand ist bei einem schwarzfahren erwischt worden dann darf der Kontrolleur die Personalien ausserhalb des Zuges aufnehmen wenn er es nicht in den Minuten schafft wo dieser mit dem Passagier im Zug ist.
Ich sagte, wer mir unfreundlich gegenüber tritt, muss mit provokation rechnen. Provokation im Sinne von "Zeigen Sie bitte den Ausweis" oder "Dürfen Sie das?" oder "Das glaub ich nicht, da sind wir anderer Meinung".
Und keine Provokation im Sinne von Schreien oder Beleidigen.
Haha... manche verstehen es anders :0) Provozieren heißt gleich aggressiv sein. :-D
Naja, ich bin dort auch voll frech wenn diese ein unfreundliches auftreten haben.
Provozieren != Aggressiv. Ich glaub du hast da ne Bildungslücke.
Provozieren kann man komplett ohne Aggressivität, ohne schreien und beleidigen!
Du hast das außerdem total falsch aufgefasst
In Paris zB wird meistens außerhalb der Verkehrsmittel kontrolliert. Nach dem Aussteigen und auch in Deutschland darf außerhalb der Verkehrsmittel kontrolliert werden. Normalerweise innerhalb des Zuständigkeitsbereichs aber wenn jemand sich verdächtig macht und versucht sich aus dem Staub zu machen dürfen die Kontrolleure die Person auch ein kurze Strecke verfolgen. Sie haben ja gesehen dass du aus der Bahn ausgestiegen bist. Außerdem sind die Kontrolleure in Deutschland wesentlich freundlicher...das Gleiche hättest du mal in anderen Ländern versuchen sollen...da versuchen die überhaupt nicht freundlich zu sein und bei solchen Querulanten ist das auch gerechtfertigt!
Ob freundliche oder nicht freundliche Kontrolleure, so wie man einen gegenübertritt bekommt man es zurück, sind doch hier nicht bei wünsch dir was.
Kontrolleure haben, wie es hier schon überall geschrieben, ihre Bereiche zum kontrollieren. Es gibt öffentliche Kontrolleure die aussehen wie normale Fahrgäste(die sollte man nicht erkennen) und es gibt Kontrolleure die ein Logo der BVG oder ähnliches haben(die man erkennt). Wer wo kontrolliert ist scheissegal von welchem Verein darf aussteigen Fahrgäste nicht kontrollieren. Ob verdächtig oder nicht verdächtig. Sie sind in Bussen, Straßenbahnen, U-Bahnen und S-Bahnen eingesetzt und nicht das sie bei jeder Station wo die Öffentliche anhält mit aussteigen und Leute befragen. Ihr Bereich ist in der öffentlichen nicht außerhalb. Ist ein Verdächtiger in ihrem Kontrollbereich dürfen sie diesen wenn sie es schaffen im Zug oder wenn es nicht geschafft wird müssen sie mit dem aussteigen und dort die Personalien aufnehmen. Des weiteren dürfen sie trotzdem danach am Bahnhof nicht anderen Fahrgästen kontrollieren, außer in der Bahn.
Also, der Zoll kontrolliert doch auch nicht nur an der Grenze, sondern bis in die Wohnung hinein und bei Verdacht auf Straftat (Schwarzfahrt) eben auch, bis in die Wohnung hinein. Und wenn der Kontrolleur nicht können dürfen soll, dann eben mit Polizei und gut ist, oder?
also so sind die Vorschriften bei der Straßenbahn in Stuttgart auch geregelt