Fahrkartenkontrolle bis wohin darf kontrolliert werden?

8 Antworten

"In Deutschland sind Bahnfahrkarten auch nach dem Verlassen des Zuges aufzubewahren, bis das abgegrenzte Bahngebiet verlassen ist, da sie als Berechtigungsnachweis zum Aufenthalt auf einer Bahnanlage dienen und insoweit von Bahnbediensteten kontrolliert werden können."

http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrkartenkontrolle

pfauser  28.03.2014, 11:42

also so sind die Vorschriften bei der Straßenbahn in Stuttgart auch geregelt

pr1de  28.03.2014, 12:38
@pfauser

Wie Ich aus dem Text herausnehmen konnte hatte der User bereits das abgegrenzte Gebiet verlassen?

MatZe146  28.03.2014, 16:45
@pr1de

etwas spät aber dennoch, ich denke schon das sie berechtigt sind auch nach dem verlassen des verkehrsmittels nach dem fahrausweis zu fragen. wenn man allerdings schon 3 straßen weitergelaufen ist sieht das anders aus, was hier allerdings nicht der fall war da er ja noch auf seinen anschluss gewartet hat.

Also ganz ehrlich... mir ist das bisher noch nie passiert, dass man mich beim Aussteigen nach meinem Fahrticket gefragt hat. Das ist mir neu! Kann Dir aber auch nicht sagen, ob das so erlaubt ist... vielleicht schon! Habe so einen Fall allerdings noch nie erlebt und auch noch nie davon gehört, dass Kontrolleure auch schon beim Aussteigen kontrollieren dürfen. Allein schon deshalb, weil viele Fahrgäste, wie Du ja auch, beim Aussteigen auch in Eile sein könnten, halte ich diese Methode für äußerst fragwürdig.

Cotopaxi 
Beitragsersteller
 28.03.2014, 11:37

Also Situation geschah so in Berlin.

Ich kenne die Kotnrolle von S und U-Bahnhöfen direkt auf dem Bahnsteig, welche halt noch klar ersichtlich zum Bereich der Verkehrsbetriebe gehören, aber bei Bus und Bahn ist mir das bis dato auch noch nicht passiert.

RieJe  28.03.2014, 12:36
@Cotopaxi

Ich komme auch aus Berlin und ich habe dir mein teil geschrieben das dass nicht rechtens ist.

Wieso überzogen? Ich provoziere sowas recht gern, wer mich unfreundlich begegnet, braucht auch keine Freundlichkeit meinerseits zu erwarten.

Meines erarchtens dürfen sie nichtmehr Kontrollieren sobald du den Zuständigkeitsbereich verlässt.

pfauser  28.03.2014, 11:45

du provozierst recht gern ?

toll

RieJe  28.03.2014, 12:25
@pfauser

Richtig, auf eine kontrollstrecke darf kein Kontrolleur sie verlassen, es sei denn jemand ist bei einem schwarzfahren erwischt worden dann darf der Kontrolleur die Personalien ausserhalb des Zuges aufnehmen wenn er es nicht in den Minuten schafft wo dieser mit dem Passagier im Zug ist.

AsuraDeYien  28.03.2014, 13:24
@pfauser

Ich sagte, wer mir unfreundlich gegenüber tritt, muss mit provokation rechnen. Provokation im Sinne von "Zeigen Sie bitte den Ausweis" oder "Dürfen Sie das?" oder "Das glaub ich nicht, da sind wir anderer Meinung".

Und keine Provokation im Sinne von Schreien oder Beleidigen.

RieJe  28.03.2014, 14:49
@AsuraDeYien

Haha... manche verstehen es anders :0) Provozieren heißt gleich aggressiv sein. :-D

Naja, ich bin dort auch voll frech wenn diese ein unfreundliches auftreten haben.

AsuraDeYien  31.03.2014, 08:42
@RieJe

Provozieren != Aggressiv. Ich glaub du hast da ne Bildungslücke.

Provozieren kann man komplett ohne Aggressivität, ohne schreien und beleidigen!

RieJe  31.03.2014, 21:52
@AsuraDeYien

Du hast das außerdem total falsch aufgefasst

In Paris zB wird meistens außerhalb der Verkehrsmittel kontrolliert. Nach dem Aussteigen und auch in Deutschland darf außerhalb der Verkehrsmittel kontrolliert werden. Normalerweise innerhalb des Zuständigkeitsbereichs aber wenn jemand sich verdächtig macht und versucht sich aus dem Staub zu machen dürfen die Kontrolleure die Person auch ein kurze Strecke verfolgen. Sie haben ja gesehen dass du aus der Bahn ausgestiegen bist. Außerdem sind die Kontrolleure in Deutschland wesentlich freundlicher...das Gleiche hättest du mal in anderen Ländern versuchen sollen...da versuchen die überhaupt nicht freundlich zu sein und bei solchen Querulanten ist das auch gerechtfertigt!

RieJe  30.03.2014, 09:36

Ob freundliche oder nicht freundliche Kontrolleure, so wie man einen gegenübertritt bekommt man es zurück, sind doch hier nicht bei wünsch dir was.

Kontrolleure haben, wie es hier schon überall geschrieben, ihre Bereiche zum kontrollieren. Es gibt öffentliche Kontrolleure die aussehen wie normale Fahrgäste(die sollte man nicht erkennen) und es gibt Kontrolleure die ein Logo der BVG oder ähnliches haben(die man erkennt). Wer wo kontrolliert ist scheissegal von welchem Verein darf aussteigen Fahrgäste nicht kontrollieren. Ob verdächtig oder nicht verdächtig. Sie sind in Bussen, Straßenbahnen, U-Bahnen und S-Bahnen eingesetzt und nicht das sie bei jeder Station wo die Öffentliche anhält mit aussteigen und Leute befragen. Ihr Bereich ist in der öffentlichen nicht außerhalb. Ist ein Verdächtiger in ihrem Kontrollbereich dürfen sie diesen wenn sie es schaffen im Zug oder wenn es nicht geschafft wird müssen sie mit dem aussteigen und dort die Personalien aufnehmen. Des weiteren dürfen sie trotzdem danach am Bahnhof nicht anderen Fahrgästen kontrollieren, außer in der Bahn.

Also, der Zoll kontrolliert doch auch nicht nur an der Grenze, sondern bis in die Wohnung hinein und bei Verdacht auf Straftat (Schwarzfahrt) eben auch, bis in die Wohnung hinein. Und wenn der Kontrolleur nicht können dürfen soll, dann eben mit Polizei und gut ist, oder?