Fahrerlaubnisprüfung durchgefallen, Gründe banal und auf Prüfungsangst zurückzuführen (weitere Informationen unten) was tun?

6 Antworten

Ich sehe weder Chancen auf Erstattung der Kosten noch auf Prüfungserleichterungen.

Ob man durch so eine Fahrprüfung kommt oder nicht ist oft einfach Zufall. Dessen sollte man sich immer bewußt sein. Bei meiner Tochter endete eine Prüfung übrigens auf die gleiche Weise. Man kann nachher nichts beweisen.

Interessant ist übrigends , daß meine Tochter, wenn sie neben mir auf der Beifahrerseite sitzt, auch nicht selten das Gefühl hat, daß ich das Auto, an dem ich vorbeifahre , ankratzen MÜSSTE. Muß wohl am Platz liegen. Ich habe noch nie ein Auto im Vorbeifahren angekratzt. Ich habe bei ihr umgekehrt das Gefühl nicht, mag aber daran liegen, daß ich aufgrund meiner anderen Körpergröße einen anderen Blickwinkel habe als sie.

Sie hat übrigends auch irgendwann ihren Führerschein bekommen und auf der Straße im Vorbeifahren nie ein Auto angekratzt

Dein Freund soll sich einfach sagen: Immer wieder probieren. Durchfallen macht nichts. Man muß heute auch nicht mehr zur MPU, wenn man häufig durchfällt. Er kann die Prüfung beliebig oft wiederholen und irgendwann klappt es. Einfach etwas Gelassenheit. Das ist kein ABI, wo man nur 2 Chancen hat, keine Uniprüfung, wo man nur 2 oder 3 Chancen hat. Das einzige blöde sind die Kosten. Aber bei der Führerscheinprüfung hat es sonst keine Negativfolgen, wenn man durchfällt. Das soll er sich immer wieder sagen- und vieles ist auch einfach Zufall

Milotic19 
Beitragsersteller
 08.02.2018, 09:50

VIelen Dank für die hilfreiche Antwort!

Es ist bekannt, dass ein Bestehen der Prüfung auch vom Fahrlehrer abhängt, da mitunter die genauen Kriterien sehr schwammig angegeben werden. Das ist suboptimal, lässt sich aber nicht ändern. Wurde er tatsächlich ungerecht bewertet, müsste er das beweisen können, aber aufgrund mangelnder Richtlinien, ist es schwierig, die Grenze zur Willkür zu setzen.

Damit die Angst berücksichtigt werden kann, müsste sie aber der Fahrschule erst einmal bekannt und nachgewiesen gewesen sein. Ich wüsste aber nicht, wie man die Prüfungssituation hier verändern soll, es muss nunmal Auto gefahren werden, während der Lehrer dabei ist, was will er sonst machen. Was erwartest du, dass er ohne Lehrer fahren darf, dass er die Praxisprüfung gar nicht machen muss?

Ich sehe da auch keine Rechtsgrundlage, um Geld zurückzuerhalten, es ist ja auch bei Unis viel auf freiwilliger Basis und weniger auf Zwang, was an Vergünstigungen gegeben wird, daher gibt's im Umkehrschluss auch keine Rechtsfolgen.

Ich glaube nicht, dass eine Gerichtsverhandlung hier irgendwelche Erfolgschancen hat. Ich kann nur raten, eine Therapie gegen die Angst du machen und dann die Prüfung zu wiederholen.

Darüber hinaus muss man sich ernsthaft fragen, ob so jemand überhaupt Autofahren darf, pocht er zu fest auf diese Angst, könnte er sich damit ins eigene Bein schiessen.

Wer wegen 'Angst' nicht in der Lage ist, sich sicher im Strassenverkehr zu bewegen, hat nunmal nichts darin zu suchen.

Kein Prüfer muss eine psychische Krankheit einbeziehen- noch weniger, wenn diese der Grund eines Nichtbestehens darstellt.

Speziell ist es sicherlich nicht. Es gibt zahlreiche 'Durchfaller' aufgrund Angst durchzufallen.

Therpie wäre zb entsprechende Übung, die ihm offensichtlich doch fehlt, wenn er andere gefährdet.

Milotic19 
Beitragsersteller
 08.02.2018, 09:44

Auch hier ist erneut zu beachten, dass er keine Angst vorm Fahren oder ähnlichem hat, sondern Prüfungsangst, die auch im Index für psychische Krankheiten klar definiert ist. Eine Prüfung ist also eine vollkommen andere Situation und nicht mit dem normalen Verhalten und normalen Situationen zu vergleichen, im Gegenteil.

Mich würde interessieren auf welcher Grundlage ein Prüfer eine solche Krankheit nicht einbeziehen sollen bzw. müssen dürfe.

Und sicherlich gibt es zahlreiche Menschen die durch Nervosität durchfallen, sicher aber nicht wegen einer speziellen Angst. Ich rate also auch vor der nächsten Antwort, mehr zu recherchieren oder das Antworten zu lassen, wenn man letztendlich keine wirkliche Ahnung hat sondern einfach irgendwas behauptet.

AnitaAn  08.02.2018, 14:13
@Milotic19

Das ist hier ein Forum für Laienantworten. Ich antworte also mit meinem Wissen oder meinen Erfahrungen. Recherchieren tue ich vorher nicht, wer derartig fundierte Antworten erwartet, sollte sich an einen Experten wenden (und dann ggf. auch bereit sein für die Expertenantwort zu bezahlen).

KittyCat2909  08.02.2018, 15:05
@Milotic19

Nun erstens ist meine Berfusrichtung Rechtswesen und antworte auch entsprechend.

Dein Vorhaben irgendwelche Ängste als verpfichtend bei Fahrprüfungen einzubeziehen, ist gelinde gesagt lächerlich.

Würde Jeder, der wegen Ängsten sich ausser Stande sehen, sich entsprechend im Strassenverkehr bewegen zu können, hat dieser keinen Anspruch auf eine gesonderte Behandlung.

Kein Richter oä wird so ein Vorhaben auch nur in Erwägung ziehen. Punkt.

Milotic19 
Beitragsersteller
 08.02.2018, 20:45
@KittyCat2909

Dafür, dass du ja angeblich im Rechtswesen tätig bist, ist sowohl dein Deutsch sehr bedürftig, als auch deine Anmerkungen sehr fragwürdig. Ich merkte hier bereits an, dass die Angst darin besteht, geprüft zu werden und nicht, sich im Straßenverkehr zu bewegen. Dieser Punkt ist damit also erneut hinfällig.

Desweiteren ist es bereits geläufig Krankheiten (und darunter fallen auch Ängste) als besondere Berücksichtigung in Prüfungen einzubeziehen. Besonders in Schulen und Universitäten. Aber das nur so am Rande.

Auch an dich gebe ich erneut den Rat, demnächst erst auf Fragen zu antworten, wenn man selbst wirklich mit der Materie vertraut ist.

KittyCat2909  08.02.2018, 21:13
@Milotic19

Dein doch sehr eigenwilliges und unverschämtes Auftreten in deinen Antworten lässt keine anderen Rückschlüsse zu, als das es nicht wert ist, weiter auf deine Frage einzuegehen.

Evt solltest Du den ein oder anderen BerufsArzt aufsuchen, der sich deiner Sache annimmt und dir hilft. :)

Milotic19 
Beitragsersteller
 22.02.2018, 16:09
@KittyCat2909

Ich werde in keinster Weise auf deine irrwitzigen Anspielungen eingehen, nur weil du dich von meiner Kritik gekränkt fühlst. ;)

Dein Bekannter, alles klar... steht doch einfach dazu

Eine Führerscheinprüfung ist etwas anders wie eine Prüfung an der Uni. Bei der Führerscheinprüfung musst du zeigen, dass du in der Lage bist, ein Auto sicher zu fahren. Du kannst später auch nicht sagen: sorry, dass ich den Fußgänger umgefahren habe, aber ich leide unter einer psychischen Krankheit...

Mit einer Klage macht sich dein "Bekannter" lächerlich. Er soll einfach zu seinem Fehler stehen und zusätzliche Übungsstunden nehmen und so mehr Fahrsicherheit kriegen. Später muss er auch in JEDER Situation richtig reagieren. Wenn er es wegen seiner Krankheit nicht kann darf er halt keinen Führerschein machen.

Milotic19 
Beitragsersteller
 08.02.2018, 09:48

Erstens verbitte ich mir hier irgendwelche Anschuldigungen und zweitens scheinst du das gesamte Problem nicht verstanden zu haben und den Unterschied des Krankheitsbilds von Ängsten und Nervosität nicht zu kennen, was deine gesamte Antwort lächerlich und unbrauchbar macht.

MissMaple42  08.02.2018, 18:01
@Milotic19

Scheinbar hast DU das Problem nicht verstanden. Ich weiß sehrwohl was Prüfungsangst ist und kenne den Unterschied zur "normalen" Nervosität. Gerade weil ich Prüfungsangst als Krankheitsbild kenne weiß ich aber auch, welche Folgen die Krankheit haben kann. Dein Bekannter wird auch in Zukunft wichtige Prüfungen haben (auch im Berufsleben). Will er vor wichtigenPrüfungen immer das Auto stehen lassen? Wenn er unter Prüfungsangst nicht sicher fahren kann, wird er das müssen (Prüfungsangst setzt ja häufig schon vor der Prüfung ein).

Wenn es stimmt was du geschrieben hast, geht es ja nicht um einen kleinen Fehler in der Prüfung. Dein Bekannter hat den Verkehr gefährdet, sonst hätte der Fahrlehrer nicht versucht panisch ins Lenkrad zu greifen.

Milotic19 
Beitragsersteller
 08.02.2018, 20:36
@MissMaple42

Offenbar hast du nicht nur das Thema nicht verstanden, sondern ebenfalls die Fähigkeit aufmerksam zu lesen verloren.

Erstens ist die Folge der Prüfungsangst nicht ein grundsätzliches „schlechtes“ Fahren, sondern die Angst vor der entsprechenden Prüfung. Dein Beispiel bzw. deine Anmerkung ist demnach nicht nur irrelevant, sondern auch vollkommen daneben.

Zweitens habe ich extra angemerkt, dass es zu keinem Zeitpunkt zu einer Gefährdung des Straßenverkehrs und/oder der Objekte kam.

Damit hat sich das Thema hier für dich erledigt und in Zukunft solltest du erst richtig lesen, verstehen und erst eine Antwort geben, wenn du mit dem Thema vertraut bist.

Das kannste vergessen.
Du ziehst den Kürzeren.

Ich bin übrigens durchgefallen weil eine blöde Tussi am Zebrastreifen stand und auf ihrem Smartphone rumgedrückt hat. Ich stand 1 Minute da, hinter mir 5 Autos Hupkonzert. Ich fuhr, und durchgefallen...weil sie hätte ja Vorfahrt gehabt und nicht ich. Ich hätte noch winken sollen und wenn sie darauf nicht reagiert hätte dann hätte ich fahren dürfen. Ich erwiderte darauf dass sie ja nichtmal hochkuckte also ein Winken gar nicht gesehen hätte....aber ich hätte damit dann eben deutlich gemacht dass ich auf sie achte...die Minute blöd rumstehen reichte ja nicht. Der Prüfer sagte noch er hätte es genauso gemacht wie ich aber in der Prüfung darf er mir deshalb eben nicht den Führerschein geben...is klar. Ich wechselte die Fahrschule und den Ort um einen anderen TÜV-Prüfer zu bekommen. Da klappte es.