Fahrerlaubnis mit 17 Einstimmung der Eltern?

4 Antworten

Hallo Morschi

du brauchst auch gar keine Unterschrift!!

siehe, ein kleiner Ausschnitt aus dem Link

FahrSchulPraxis: Ist die Unterschrift der Erziehungsberechtigten in jedem Fall zwingend nötig?

Dr. Aull: Nein, wenn die Ausbildung erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres, also nach Eintritt der Volljährigkeit, beendet wird, ist der Vertrag von Anfang an als geheilt anzusehen, also rechtswirksam.

http://www.fahrlehrerverband-bw.de/05-Infos-FL/FPX/Texte/2001/fpx-01-02-Vertragssicherheit.htm

Morschi1808 
Beitragsersteller
 11.06.2013, 16:10

Ja da steht aber NACH dem 18 lebensjahr (eintritt der volljährigkeit) ;)

Aber da ich erst 17 bin möchte ich den führerschein jetzt machen und kann dann MIT 17 mit einem Begleiter fahren.

ginatilan  11.06.2013, 16:12
@Morschi1808

sorry, das habe ich irgendwie überlesen.

dann gilt meine Antwort natürlich nicht

ginatilan  11.06.2013, 16:15
@ginatilan

lese mal den Link weiter unten, da steht auch was für geschiedene Ehen!

ginatilan  11.06.2013, 16:29
@drasaa

ich habe diese Aussage gefunden, DANKE für den Link!!

Sind die Eltern geschieden oder leben sie getrennt, ist es nicht immer ganz leicht, die Unterschrift beider Erziehungsberechtigter beizubringen. Das trifft besonders dann zu, wenn die Wohnorte der Erziehungsberechtigten weit voneinander entfernt sind oder Rosenkrieg herrscht. Freilich sollte man erwarten dürfen, dass die Führerscheinstellen in solchen Fällen mit Augenmaß entscheiden und den Antrag ggf. auch mit der Unterschrift nur eines Erziehungsberechtigten annehmen.

Man kann bei Gericht einen Antrag stellen, dann erteilt das Gericht dann fuer die Mutter die Zustimmung, wenn diese verweigert wird. Evt. koennte man auch mal beim Jugendamt fragen, ob die behilflich sein koennten. Wenn die Mutter keine Erziehungsmitthilfe zeigt, koennte das gemeinsame Sorgerecht auch entzogen werden.

Aber mal was anderes, wieso brauchst Du fuer den Fuehrerschein deren Unterschrift? Da sind doch Entscheidungen des taeglichen Lebens und da entscheidet doch der Elternteil mit Aufenthaltsbestimmungsrecht darueber. So ein Fuehrerschein kann Dein Leben ja nicht extrem nachhaltig negativ beeinflussen, wie z.B. der Umzug ins Ausland, dem der andere Elternteil zustimmen muesste.

Ich habe zwar das alleinige Sorgerecht, aber als mein 16 jaehriger Sohn mit dem Autofuehrerschein begonnen habe, bin ich da hin und habe ihn angemeldet, bzw. spaeter den Fuehrerschein beantragt. Und da hat mich auch keiner danach gefragt, ob noch jemand das Sorgerecht hat, geschweige denn, dass ich da was vorgelegt haette als Beweis. Ich habe da unterschrieben als Erziehungsberechtigter und gut war es. Genaugenommen habe ich ausser bei der Bank bei Kontoeroeffnung in 20 Jahren noch nie nachweisen muessen, dass ich alleiniges Sorgerecht habe, nicht auf Aemtern und nicht in der Schule. Ich habe immer unterschrieben und gut war es.

Somit kann dein Vater das auch einfach unterschreiben und es muesste okay sein. Nur bei wesentlichen Entscheidungen, die nicht rueckgaengig gemacht werden koennen, muss der andere zustimmen, es gab mal eine Klage, weil ein Vater nicht wollte, dass das Kind in einem bestimmten Sportverein Trainiert, das wurde abgelehnt, weil man ja jederzeit auch wieder damit aufhoeren koennte und was anderes machen. Daher entscheitet der Elternteil, wo das Kind lebt, alleine.

Morschi1808 
Beitragsersteller
 12.06.2013, 16:57

Ich kann den Führerschein zwar mit 17 machen aber um die erlaubnis für ein fahren in begleitung zu erhalten müssen beide unterschreiben ansonten bekommt man ihn erst mit dem 18 lebensjahr

petrapetra64  13.06.2013, 09:59
@Morschi1808

Dann geh erst zum Jugendamt und frag dort, dann nimm Dir einen Anwalt und klag die Zustimmung durch ihn ein. Vielleicht erteilt sie sie ja auch schon nach dem Anschreiben vom Anwalt.

Ich habe da bei meinem Sohn alleine unterschrieben, der hat den Fuehrerschein mit Ende 16 gemacht, ich und meine Eltern waren als Begleitpersonen eingetragen.

Redet mal mit der Fahrschule, meines Wissens geht es dabei nur um den Taschengeldparagraphen. Wenn ihr aber deinen Vater als Schuldner unterschreiben lasst, dann hat er den Vertrag abgeschlossen, der Taschengeldparagraph ist dann völlig irrelevant. Natürlich gehen die Rechnungen dann auch an deinen Vater und er muss das Bezahlen, aber das könnt ihr ja unter euch regeln.

Morschi1808 
Beitragsersteller
 11.06.2013, 15:52

Danke drasaa für die schnelle Antwort

warte noch ein Jahr, dann brauchst du ihre unterschrift nicht mehr. Alles andere, was du machen könntest, würde auch so lange dauern, nur einfach mehr geld kosten!

Morschi1808 
Beitragsersteller
 11.06.2013, 17:37

Ja ich brauche ihn aber unbedingt auf grund meines nebenjobs usw....

Ich habe mal gehört das man einen antrag darauf stellen kann und man dan verpflichtet ist zu unterschreiben stimmt das ?

Fallschirm88  11.06.2013, 19:37
@Morschi1808

weiss nicht. aber du kannst ja schon alles andere machen, theorie, etc... und dann kannst du mit 18 einfach schnell lernen und die Prüfung machen...

Geht nebenjob auch mit mofa?