Ist es Fahrerflucht wenn ein Feuerwehrauto mit Sondersignal ein PKW den Spiegel ab bricht und weiter fährt?

5 Antworten

Nein, das meldest du einfach der Feuerwache, machst Fotos etc. Das zahlen die dir, aber die können wenn se auf nem Einsatz sind nicht extra stehen bleiben, Polizei rufen, 30 mins warten, bis dahin ist doch das Haus abgebrannt denk doch mal nach. 

BigBootyJohnson  20.01.2017, 00:06

DU findest also dass man brennenden Häusern mit Menschen drinnen mehr aufmerksamkeit schenken sollte als abgebrochenen Seitenspiegeln?!

exxonvaldez  20.01.2017, 00:08
@BigBootyJohnson

Hmmm. Das ist wirklich eine schwierige Entscheidung....

RegainEnergy  20.01.2017, 00:09
@BigBootyJohnson

Bitte verurteilt mich nicht für meine Einstellung...

#Meinungsfreiheit

BigBootyJohnson  20.01.2017, 00:11
@RegainEnergy

Wie soll der Seitenspiegel denn jetzt für seinen Nachwuchs da sein?

jou11 
Beitragsersteller
 20.01.2017, 00:19
@BigBootyJohnson

Nein finde ich nicht. Ich bin in der freiwilligen Feuerwehr meiner Gemeinde und wir hatten am Montag einen Brandalarm. Während der einsatzfahrt hat der TLF einem auto den Seitenspiegel abgefahren. Wir sind weiter gefahren der typ mit dem auto uns nach am einsatz ort reisst er die fahrertür vom TLF auf und redet von Fahrerflucht und wollte den Einsatzleiter sprechen.

PS: war zum Glück ein Fehlalarm

RegainEnergy  20.01.2017, 00:24
@jou11

Juristisch gesehen hat das brennende Haus Vorrang, also keine Sorge. 

Es wundert mich dass es solche Menschen gibt, aber ja, zeugt mal wieder von unserer Ellenbogengesellschaft. 

jou11 
Beitragsersteller
 20.01.2017, 00:09

Danke für deine Antwort. Das ist mir schon klar. Mir geht es um ein rein Juristischen Blickwinkel. Also wenn man nach gesetzt buch handeln würde mich interessieren nur wo das drin steht das dass feuerwehrauto weiter fahren darf.

Im Grunde ja, aber eine gerechtfertigte und damit im Ergebnis straffreie. Ja, man kann in Deutschland Straftaten rechtfertigen, möglich macht dies Paragraph 34 Strafgesetzbuch "rechtfertigender Notstand". Dabei werden zwei Rechtsgüter gegeneinander abgewogen und wenn das geschützte Rechtsgut das Beeinträchtigte wesentlich überwiegt, dann ist eine Straftat gerechtfertigt. In diesem Fall werden Menschenleben oder noch wertvollere Sachwerte gegen den Sachwert Außenspiegel abgewogen und ersteres überwiegt. Ein anderes Beispiel wäre die Feuerwehr verschafft sich Zutritt zu einer Wohnung weil es dort brennt, dabei beschädigt sie die Türe und geht ohne Zustimmung des Besitzers in die Wohnung rein, wäre eigentlich Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch, ist in diesem Fall aber gerechtfertigt und daher straffrei. Man könnte das jetzt auf weitere Beispiele ausdehnen, aber ich denke, zur Erläuterung reicht das.

Nein.

Gefahr in Verzug, die können ja nicht wegen einem Spiegel Menschenleben gefährden, und dort warten.

Es muss der Einsatz Leitung gemeldet werden, falls es der Fahrer überhaupt gemerkt hat.

Die Kümmern sich dann nachträglich drum.

Aber weiterfahren dürfen und müssen sie.

Nein ist es nicht , wenn du sogar so geparkt hast das die Feuerwehr anders nicht durchgekommen ist vom Platz bekommst du nichtmal das Geld dafür , in der Fahrschule nicht aufgepasst ?

jou11 
Beitragsersteller
 20.01.2017, 00:21

Das andere auto war nicht geparkt

Nein.

Es ist immer eine Abwägung der Sachgüter. Und ein abgefahrener Spiegel wird da praktisch immer den kürzeren ziehen. -Etwas anderes wäre es bei einem Unfall mit Personenschaden.