Fahren unter BTM, steht sowas im Fürhrunszeugnis

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Es gibt bei Dir gleich ZWEI Gründe, warum es nicht im Führungszeugnis steht: Zum einen gilt die magische Grenze von 90 Tagessätzen, wie Du es schon richtig erkannt hast. Bei Dir wurde das Verfahren ja aber sowieso nach § 153 StPO eingestellt, so daß es nicht einmal im Bundestralregister eingetragen ist. Der zweite Grund ist, daß die Tat im Zusammenhang mit BTM stand. Hier müßtest Du schon zu einer Gefängnisstrafe von mehr als 2 Jahren verurteilt werden (und somit auch im Knast landen), damits drin steht.

In Deinem Führungszeugnis steht deshalb der wundervolle Satz "Keine Eintragungen".

VMaxer  30.09.2011, 15:36

Top Antwort vom Fachmann..DH !!!

Schwein gehabt, das Strafverfahren wurde wohl eingestellt und die Sache (weil Ersttäter) nur als OWi behandelt. Die kommen grundsätzlich nicht ins Führungszeugnis.

Ja steht drin.!!!