Fahren unter BTM, steht sowas im Fürhrunszeugnis
Schönen guten Tag zusammen,
Vor ca. 1 Jahr wurde ich vom Zoll an der Holländischen Grenze angehalten und musste da auch eine Blutprobe abgeben die auch wenn geringfügig positiv auf THC ausfiel. Grund für diese Blutprobe war ein 2,1 Gramm schweres Tütchen. Nach etlichen Monaten wurde das Verfahren des Besitz von Cannabis eingestellt und wegen fahren unter BTM musste ich mein Lappen lassen (freiwillig bei der Führenscheinstelle).
Meine Frage dazu ist jetzt, ob das ins Führungszeugnis kommt. Ich musste eine Strafe vom Ordnungsamt begleichen und es war/ist mein erst Vergehen bei der Polizei. Tagessätze von 90 Tagen musste ich nicht bezahlen.
Hab schon ein bisschen im Internet deswegen rum geforstet aber da sind die Situationen jeweils immer so ein bisschen unterschiedlich und ich wollte einfach nur gewissheit haben, da ich in ein paar Tagen ein Führungszeugnis vorlegen muss.
Fragt wenn was unklar ist und bitte einfach halten. Wikipedia und etliche Seiten hab ich schon angeschaut aber ich sprech so schlecht juristisch
mfg
3 Antworten
Es gibt bei Dir gleich ZWEI Gründe, warum es nicht im Führungszeugnis steht: Zum einen gilt die magische Grenze von 90 Tagessätzen, wie Du es schon richtig erkannt hast. Bei Dir wurde das Verfahren ja aber sowieso nach § 153 StPO eingestellt, so daß es nicht einmal im Bundestralregister eingetragen ist. Der zweite Grund ist, daß die Tat im Zusammenhang mit BTM stand. Hier müßtest Du schon zu einer Gefängnisstrafe von mehr als 2 Jahren verurteilt werden (und somit auch im Knast landen), damits drin steht.
In Deinem Führungszeugnis steht deshalb der wundervolle Satz "Keine Eintragungen".
Top Antwort vom Fachmann..DH !!!
Schwein gehabt, das Strafverfahren wurde wohl eingestellt und die Sache (weil Ersttäter) nur als OWi behandelt. Die kommen grundsätzlich nicht ins Führungszeugnis.
Ja steht drin.!!!