Wieviel Unterhalt muss man bei 1400 Zahlen?

6 Antworten

Ja, laut Tabelle muss derjenige 334.-€ zahlen.

http://www.treffpunkteltern.de/familienrecht/Unterhaltstabellen/duesseldorfer-tabelle.php

Da steht zwar 426.-€, aber derjenige, der Unterhalt zahlt hat anrecht auf das halbe Kindergeld. Also muss man da 92.-€ abziehen.

colt1212  26.02.2012, 19:02

wenn ich micht irrre, sind bei den angaben in der düsseldorfer tabelle das hälftige kindergeld aber schon abgezogen, so dass es doch 427€ sind....

Eifelmensch  27.02.2012, 06:24
@colt1212

Die Tabellenbeträge sind ohne Kindergeld angegeben, da man ja nicht weiß wie hoch das ist (Anzahl der Kinder). Ganz unten in der DDT sind die Zahlbeträge mit Kindergeldanrechnung angegeben.

colt1212  27.02.2012, 08:39
@Eifelmensch

gut, dann habe ich mich da geirrt, aber trotzdem sinds dann mehr als 240€. und stimmt, ist ja einleuchtend, das mit der höhe des kndergeldes.

du solltest bedenken das derjenige auch noch von was leben muss...

colt1212  26.02.2012, 19:05

das ist egal. wenn eine unterhaltspflicht gegenüber einem kind besteht, muss man den betrag zahlen, und wenn die eigenbedarfsgrenze nicht überschritten ist, ist das eben der volle betrag. bei 1400€ ist dem kind ein unterhalt zu zahlen von 427€, laut tabelle. der eigenbedarf für eine einzelen person beträgt aber nur 950 €. also ist merh als der eigenbedarf übrig. und daher ist vom gesetz her der kindesunterhalt in voller höhe zu zahlken, ob der unterhaltspflichtige will oder nicht, dazu ist er rechtlich verprlichtet!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! egaal, ob er will oder nicht, er muss.

Panazee  27.02.2012, 10:55
@colt1212

@colt1212

Ich stimme dir voll zu. Als Unterhaltszahlender Vater muss ich aber sagen, dass diese Eigenbedarfgrenze dringend einer Überarbeitung bedarf. denn sie ist überall in Deutschland gleich. Es macht aber doch einen großen Unterschied wo man wohnt finde ich. Eine Wohnung in Mecklenburg-Vorpommern auf dem Land kostet nicht mal die Hälfte an Miete, wie eine Wohnung in München (wo ich wohne), aber trotzdem hat der in Mecklenburg die gleiche Eigenbedarfsgrenze wie der in München.

Das wird zu wenig berücksichtigt.

P.S.: Die Eigenbedarfsgrenze ist übrigens 850.-€ und kann auf Antrag und mit Begründung auf 950.-€ angehoben werden. Eine Begründung, die akzeptiert wird, ist "Ich wohne in München, wo die Mieten exorbitant sind". Leider gleichen diese 100.-€ mehr nicht die 250.-€ mehr Miete im Vergleich zu M-P aus.

P.P.S.:

Interssanterweise sind die meisten Mütter sehr schnell dabei auf ihr Recht zu pochen, wenn sie es auf ihrer Seite haben, aber kommen andererseits mit einer moralischen Verpflichtung daher, wenn das Recht auf der Seite des Unterhaltszahlenden Vaters ist. Das ist zumindest mein Erfahrungswert.

dafür gibt es die düsseldorfer tabelle, die kann dir darüber sogar ganz genau auskunft geben.

http://www.finanztip.de/recht/familie/duesseldorfer-tabelle.htm

habe aber schonmal geguckt, und das ist bei einem einkommen von 1400€ eine zahlung von 426€ monatlich. also grundsätzlich sind die 240 € schon viel zuwenig.

Der gestzliche Mindestkindesunterhalt nach § 1612a BGB (1. Einkommensstufe der Düsseldorfer Tabelle) wäre 334,-€ (Zahlbetrag).

Schau mal in die "Düsseldorfer Tabelle"!