Ex macht Anzeige wegen Hausfriedensbruch, weil ich zu lange in der Wohnung war - was passiert nun?

8 Antworten

M.E. hast du noch nicht einmal den Tatbestand des Hausfriedensbruchs erfüllt, es sei denn, dass du widerrechtlich eingedrungen bist bzw. dich nicht auf Aufforderung entfernt hast. 

Deshalb kannst du einem Strafverfahren - falls es überhaupt dazu kommt - ruhig entgegensehen. Sollte deine Ex aber etwas erfunden haben, wäre eine Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigung angeraten.,

Wow, der Kleine wächst ja in einem tollen Umfeld auf. Die Mama zeigt den Papa an, weil der sich um den Sohn kümmert.

Ich glaube du hast nichts zu befürchten, die Situation ist erklärbar und offensichtlich ( Erkältung). Deine Ex macht sich lächerlich 

strafrechtlich nix, weil die das mit 99% Sicherheit einstellen. Dann kriegst du einen Brief, das das Verfahren eingestellt worden ist. Du kriegst vorher noch einen Anhörungsbogen, den du ausfüllen mußt und dann kommt sicher die Einstellung.


der anzeige wird nachgegangen und wird mit einem du-du enden. warum kommst du dem nicht nach, was deine ex dir sagt. wenn sie dir sagt du sollst die wohnung verlassen, ist das eine klare aufforderung. du hast dort nichts verloren. wenn sie es schon um 18 uhr sagst, ist das auch das zeichen, dass du ihre wohnung sofort zu verlassen hast.

ich würde an deiner stelle die konsequenzen ziehen und das umgangsrecht außerhalb der wohnung wahrnehmen. erstelle hierzu eine neue vereinbarung:

- 2-3 nachmittage die woche mit einer übernachtung

- jedes zweite we von fr-so

- hälftiges ferien und feiertage (siehe ferienplan des bundeslandes wo das kind lebt)

- drei wochen sommerurlaub.

nimm das in form eines kalenders und kreise dort deine umgänge und ferienwünsche ein. davon machst du zwei kopien und schickst das der km in zweifacher form unterschrieben zu. bitte um rücksendung der vereinbarung innerhalb von 7 tagen. sollte sie änderungswünsche haben, dann kann sie gerne welche mitteilen. danach termin beim jugendamt zur mediation und dort könnt ihr darüber reden.

wenn das nicht fruchtet, gehst du zum anwalt für familienrecht, denn du in der zwischenzeit aufsuchst und stellst antrag auf umgangsbeschluss. lass den beschluss dann beschweren mit ordnungsgeld ersatzweise haft und androhung des entzuges des sorgerechts.

erzähle ihr nichts von deinen vorhaben und geh die sache stück für stück durch mit ihr. reg dich nicht auf, bleibe ruhig und erläutere immer wieder das umgang in deinen vier wänden stattfindet und du nach der sinnlos-nummer ihrerseits, ihre wohnung nicht mehr betreten wirst und dir betreuten umgang verbittest.

Mache dir keine Sorgen!

Zu 99% wird es gar nicht zu einer Verhandlung etc. kommen und das Verfahren wird eingestellt. Aber für deine Ex könnte man evtl. ein psychologisches Gutachten andenken.

Salvadore83 
Beitragsersteller
 27.01.2017, 20:44

An wen muss ich mich richten wegen einem psychologischen Gutachten. Sie ist seit der Schwangerschaft nicht mehr die Frau. Unser Sohn ist nun 1,5 Jahre alt. Ihre Mutter ist die Person die sie in der Hand nun hat. Ich werde als Vater ignoriert. Sie hat ein narzisstischen Verhalten und kann ihr nicht mehr helfen.

Portofinco  27.01.2017, 20:47
@Salvadore83

Mach mal einen Termin mit dem zuständigen Jugendamt und sprich mit denen!