Geteiltes Sorgerecht - kann Vater einfach wegziehen und Kind mitnehmen?
Folgender Fall: Mutter u Vater haben geteiltes Sorgerecht. Neueste Regelung vom Amt lautet, jeder hat das Kind (1) eine Woche. Also immer abwechselnd. Ich kenne beide Parteien und weiß das der Vater mit dreckigen und falschen Mitteln u Aussagen spielt u der Mutter nur aus Trotz das Kind wegnehmen will. Denn ohne seine neue Freundin u die Hilfe der eignen Mami, ist er total überfordert mit dem Kind. Epilepsie durch Stress verursacht hat er auch noch. Sein Drogentest steht auch noch an und da er regelmäßig kifft, wird der sicher nicht negativ ausfallen. Jedenfalls will er nun mit dem Kind einfach mal paar hundert km weiter weg ziehen, um seinen Meister zu machen. So einfach geht das aber nicht oder? Er kann doch nicht einfach das Kind mitnehmen. Was kann die Mutter dagegen tun? Sie ist total verzweifelt, weil ihm jeder seinen Sch....ss glaubt.
6 Antworten
ob er es darf ist eine sache, ob er es tun wird um fakten zu schaffen eine andere. wenn er geteiltes sorgerecht hat, hat er auch gemeinsames abr und mit diesem kann er einfach umziehen und keiner wird ihn hindern. wenn er erst mal dort vor ort ist, hat er fakten geschaffen, die sehr schwer rückgängig zu machen sind. gerade wenn kind so geeicht wird, dass es mit will und beim vater verbleiben will. dann wird mutti zum umgangselternteil.
wie er sein privatleben managed ist doch seine sache und ihmnicht vorzuwerfen. mutti kann also nur klagen auf alleiniges abr - wirklich vorzubringen hat sie nix, dass kind hat ja keine soziale umgebung und soziales umfeld - dass hat es auch beim vater.
Entscheidet das Familiengericht. Das kann durchaus auch zu Gunsten des Vaters entscheiden.
Nein das geht nicht einfach so. Ich bin innerhalb der Stadt umgezogen und musste den Kindesvater um Erlaubnis bitten. Diese ist nur gültig mit Unterschrift und Kopie Personalausweis. Sie sollte ganz dringend aktiv werden und einen Anwalt einschalten. Sollte er sich gegen den Willen der Mutter mit dem jungen aus dem Staub machen und weg ziehen, droht ihn mit ziemlicher Sicherheit der komplette Entzug der aufenthaltsbestimmung. (spreche aus Erfahrung)
Nein, das darf er nicht.
Er darf es aber nur dann nicht, wenn sie sich nicht wehrt.
Also auf zum Anwalt und aufs Aufenthaltsbestimmungsrecht klagen.
Jugendamt! Niemand gestattet es ohne wenn und aber dass das Kind von der Mutter Weg geht! Da muss eine drastische Minderversorgung gegenüber dem Kind von seitens der Mutter bewiesen sein um ihr ihr Kind Weg zu nehmen! Soll der Vater Weg ziehen! Kann er! Aber OHNE Kind! Sie soll sich Hilfe beim Jugendamt holen bezüglich der Gesetze und Paragraphen:-) Viel Glück
Das Jugendamt kann da rechtlich gar nichts machen.
Sie muß zum Anwalt.
Oder so, ja