Ex Freundin hat mich wegen Körperverletzung und Vergewaltigung angezeigt?

7 Antworten

Die Einladung ist natürlich irrelevant, da sie je nach Tagesform und Lust und Laune immer noch absagen kann.
Mach deine Aussage und gut is.

Wenn ihr natürlich wegen Party sturzbesoffen wart, hast ganz schlechte Karten.  Ein Nein zu überhören ist nun mal nicht drin.


Makla73 
Beitragsersteller
 07.01.2017, 14:27

Oh, je das wird ja ganz schön heikel,....ihre Freundin war im Nebenzimmer, wenn sie wirklich nicht gewollt hat, warum hat sie nicht um Hilfe gerufen?

Im besten Fall kommt es zu einem Freispruch 2. Klasse.

Such dir einen Anwalt umgehen.

Das kommt ganz darauf an in welchem Bundesland verhandelt wird. Z.B. in NRW würdest du verurteilt, z.B. in Bayern würde nicht mal ein Verfahren eröffnet werden.

Makla73 
Beitragsersteller
 07.01.2017, 14:21

...ist leider NRW

Maarduck  07.01.2017, 14:22
@Makla73

Oha, auch wenn es absurd klingt, aber dann brauchst du wirklich einen GUTEN Anwalt. Siehe Fall Kachelmann. 

Makla73 
Beitragsersteller
 07.01.2017, 14:29
@Maarduck

Die Tat war in Niedersachsen, wo die Ex lebt---ich lebe in NRW

Maarduck  07.01.2017, 14:34
@Makla73

Dann ist der Gerichtsstand eigentlich in Niedersachsen. Auch dort brauchst du einen richtig guten, teuren Anwalt. 

war sie deswegen beim Arzt, hat er festgestellt, das sie Ver......... wurde.

Makla73 
Beitragsersteller
 07.01.2017, 14:20

Sie war beim Arzt, hat auch wohl Hämatome, ich habe allerdings niemals vergewaltigt

nettermensch  07.01.2017, 14:24
@Makla73

wichtig ist. ob es eine Vergewaltigung war oder nicht. das Hämatom kann sie ja woanders geholt haben.  auf jedenfall würde ich ein Anwalt zur rate ziehen

Makla73 
Beitragsersteller
 07.01.2017, 14:28
@nettermensch

in meinen Augen war es keine Vergwaltigung. ....aber wie wird das ein Richter sehen?

nettermensch  07.01.2017, 14:30
@Makla73

das werden die Ergebnisse zeigen, was dabei heraus kommt. warte erstmal ab, was dein Anwalt sagt.

Wenn du die Einladung noch hast, dann behalte sie auf jeden Fall. Und ich würde auf jeden Fall einen Anwalt hinzuziehen, der könnte dich dann beraten ob du eine Gegenanzeige veranlassen sollst

Makla73 
Beitragsersteller
 07.01.2017, 14:18

Danke für deine Antwort, habe am Montag einen Termin beim Anwalt, schon wirklich übel