Ex Freundin hat mich wegen Körperverletzung und Vergewaltigung angezeigt?
Meine Ex-Freundin hat mich wegen Vergewaltigung angezeigt, sie hat mich an dem Abend zu sich eingeladen, ich wollte noch irgendeinen Freund mitbringen, sie hat meinte noch ich solle B oder C mitbringen. Ganz egal....ihre Worte waren ´so schwer würde es doch nicht sein....sie wollte eine super Party feiern und hätte Lust auf eine Sexorgie. Ich bin alleine zu ihr gefahren wir haben auch miteinander geschlafen,...sie hat mir dann noch ein Geständnis gemacht bezüglich eines Urlaubsflirtes, worauf es zu einer Diskussion und Streit kam, wir sind dann anschließend ins Bett gegangen und es kam nochmals zum S... . Sie meinte anschließend zu mir das sie diesen nicht gewollt habe und ich hätte sie vergewaltigt. Ich habe das nur im Halbschlaf vernommen, Wir sind dann zusammen eingeschlafen und am nächsten morgen hatten wir nochmals S.. an ihre Aussage habe ich nicht mehr gedacht. Wie komme ich da aus der Nummer wieder raus? Ich finde das schon wirklich heftig, aber das war doch in meinen Augen keine Vergewaltigung, wie wird das ein Richter sehen? Kann die mit der Nummer durch kommen?....Ihre Einladung zur Orgie habe ich als SMS noch,
7 Antworten
Die Einladung ist natürlich irrelevant, da sie je nach Tagesform und Lust und Laune immer noch absagen kann.
Mach deine Aussage und gut is.
Wenn ihr natürlich wegen Party sturzbesoffen wart, hast ganz schlechte Karten. Ein Nein zu überhören ist nun mal nicht drin.
Oh, je das wird ja ganz schön heikel,....ihre Freundin war im Nebenzimmer, wenn sie wirklich nicht gewollt hat, warum hat sie nicht um Hilfe gerufen?
Im besten Fall kommt es zu einem Freispruch 2. Klasse.
Such dir einen Anwalt umgehen.
Das kommt ganz darauf an in welchem Bundesland verhandelt wird. Z.B. in NRW würdest du verurteilt, z.B. in Bayern würde nicht mal ein Verfahren eröffnet werden.
Oha, auch wenn es absurd klingt, aber dann brauchst du wirklich einen GUTEN Anwalt. Siehe Fall Kachelmann.
Die Tat war in Niedersachsen, wo die Ex lebt---ich lebe in NRW
Dann ist der Gerichtsstand eigentlich in Niedersachsen. Auch dort brauchst du einen richtig guten, teuren Anwalt.
war sie deswegen beim Arzt, hat er festgestellt, das sie Ver......... wurde.
Sie war beim Arzt, hat auch wohl Hämatome, ich habe allerdings niemals vergewaltigt
wichtig ist. ob es eine Vergewaltigung war oder nicht. das Hämatom kann sie ja woanders geholt haben. auf jedenfall würde ich ein Anwalt zur rate ziehen
in meinen Augen war es keine Vergwaltigung. ....aber wie wird das ein Richter sehen?
das werden die Ergebnisse zeigen, was dabei heraus kommt. warte erstmal ab, was dein Anwalt sagt.
Wenn du die Einladung noch hast, dann behalte sie auf jeden Fall. Und ich würde auf jeden Fall einen Anwalt hinzuziehen, der könnte dich dann beraten ob du eine Gegenanzeige veranlassen sollst
Danke für deine Antwort, habe am Montag einen Termin beim Anwalt, schon wirklich übel
...ist leider NRW