Ex Freundin betrügt Jugendamt u. Jugendamt macht nichts?

4 Antworten

Und du bist wer in der Geschichte?

Wenn sie zu Unrecht Unterhaltsvorschuss bezieht und offiziell nicht mit dem Ehemann zusammen wohnt, also sich als getrennt lebend ausgibt, dann ist das sicherlich eine Straftat, wenn es nicht stimmt.

Ändert aber auch nichts daran, dass der leibliche Vater dennoch nachweisen muss, dass er nicht zahlungsfähig ist bzw. geprüft wird, ob er nicht doch zahlen kann.

Also nehme ich mal an, dass du der Kindsvater bist, keinen Unterhalt zahlst (warum auch immer) und nun auch vermeiden willst, dass sie Unterhaltsvorschuss bekommt. Zahl den Kindesunterhalt, dann stellt sich das Problem doch gar nicht?!

Und wenn du ihr eins reinwürgen willst, weil sie inoffiziell doch mit dem neuen Ehemann zusammen wohnt, dann stelle Strafanzeige, damit man diesbezüglich ermittelt, wenn das Jugendamt deinem "Tipp" offenbar keinen Glauben schenkt. Oder verlange den Vorgesetzten vom Sachbearbeiter und trage dort noch al dein Anliegen vor.

Ist ja löblich, dass du den Steuerzahler vor solchen Leuten schützen willst, bringt deinem Kind aber auch kein Essen auf den Tisch...

Dann zeige sie wegen Erschleichung von Leistungen an, damit ermittelt wird

NewYearSameTime 
Beitragsersteller
 24.03.2021, 19:40

Anzeigen? Ist das Zivilrecht oder Strafrecht?

brennspiritus  24.03.2021, 19:43
@NewYearSameTime

Strafrecht, Erschleichung von öffentlichen Leistungen muss es richtig heißen

er ist nicht bei ihr gemeldet und lebt nicht bei ihr. somit erschleicht sich leistungen. lenke nicht ab vom fakt, dass du deiner unterhaltspflicht nicht nachkommst. fang an zu zahlen für das kind

Wenn du der Vater bist, dann hat sie sehr wohl Anspruch, denn der Ehemann hat in dem Fall nichts mit dem Kind zu tun

NewYearSameTime 
Beitragsersteller
 24.03.2021, 19:38

Hier gehts um Unterhaltsvorschuss. Mach deine Augen auf. Darauf hat sie kein Recht. Erkundige dich nach den Gesetzen.

Snake34  24.03.2021, 19:41
@NewYearSameTime

Erzähl nicht.... Du brauchst mich hier nicht schräg angehen, meine Brille ist geputzt.... Bist du der Vater, dann bist du Unterhaltsverpflichtet. Da spielt es keine Geige ob sie verheiratet ist. Bist du nicht der Vater, dann ist deine Aussage richtig....

NewYearSameTime 
Beitragsersteller
 24.03.2021, 19:43
@Snake34

Kann mein Kind auch Unterhaltsvorschuss bekommen, wenn ich eine neue Partnerin oder einen neuen Partner habe? Sind Sie, als leibliches Elternteil, mit dem Stiefelternteil Ihres Kindes verheiratet oder verpartnert, können Sie für Ihr Kind keinen Unterhaltsvorschuss bekommen.

Wenn man keine Ahnung hat bitte nur still sein. Einfach nicht quatschen.

Ich sage dir dass es um "VORSCHUSS" geht und er redet wieder von "UNTERHALT"

Lern mal Menschen zuzuhören.

Snake34  24.03.2021, 20:02
@NewYearSameTime

Hör mal blitzartig auf hier rum zu pampen, aus eigener Erfahrung weiß ich, dass das Kind, wenn der Vater nicht zahlt Anspruch hat... Ich könnte dir das sogar schwarz auf weiß zeigen, aber ich werde hier keine privaten Auszüge vorlegen... Hören kann ich sehr gut. Halt mal den Ball flach, ich bin auch freundlich zu dir. Wenn du nicht zahlen kannst, dann steht es dem Kind zu.... Wieso soll ein Fremder deine Verpflichtung übernehmen. Falls ich falsch liege, dann schon mal sorry

NewYearSameTime 
Beitragsersteller
 24.03.2021, 20:54
@Snake34

Hier gehts um Vorschuss vom Amt nicht um den Unterhalt den ich leisten soll. Selbst nach dem dritten Mal verstehst du nur Bahnhof. Ich denke das machst du extra.

Snake34  24.03.2021, 21:10
@NewYearSameTime

Du bist mir einfach zu unhöflich. Ich kenne den Unterschied zwischen UVG und Unterhalt. Deswegen mache ich mir jetzt nicht mehr die Mühe dir zu schreiben. Hatte gerade für dich zum Verständnis was raus gesucht, aber deine anmaßende Art ist mir zu blöd.