Ex-Freund möchte nicht gemeinsamen Mitvertrag kündigen?
Sehr geehrte Nutzer dieses Forums,
ich stelle diese Anfrage für eine Freundin von mir, da sie aktuell in einer äußerst schwierigen Situation ist.
Sie ist vor ca. 9 Monaten gemeinsam mit ihrem (jetzt) Ex-Freund in eine Wohnung gezogen. Beide stehen aktuell im Mietvertrag.
Da fängt das Problem an. Sie (meine Freundin) hat sich von ihrem Freund getrennt, da dieser u.A. mehrfach fremdgegangen ist, schnell mit Gewalt droht (ob Gewalt bereits eindeutig im Spiel war möchte sie mir nicht sagen) und täglich diverse Drogen (hauptsächlich Cannabis) konsumierte, zudem ist er dafür bereits gerichtlich zum Aufenthalt in einer Entzugsklinik verdonnert worden. Aktuell ist er außerhalb dieser Klinik, da er von dort rausgeschmissen wurde (er muss sich jetzt selbstständig um eine neue Klinik kümmern).
Sie fühlt sich abseits davon nicht mehr wohl in seiner Umgebung und möchte jetzt aus dem Mietvertrag raus. Sie ist aktuell Auszubildende (nicht mehr in der Probezeit) und er ist arbeitslos (Hartz IV-Beziehend).
Das Problem daran ist, dass der besagte Ex-Freund sich weigert den gemeinsamen Mietvertrag zu kündigen, da er zu seiner Arbeitslosigkeit noch weiterhin an eine gemeinsame Zukunft glaubt. Beide müssen den Mietvertrag kündigen und das ist sowohl meiner Freundin, als auch ihrem Ex-Freund bewusst und er scheint dies auch zu seinem Vorteil zu nutzen.
Welche Möglichkeiten gibt es für die besagte Freundin von mir, da sie sich unter keinen Umständen mehr den Bedingungen geben möchte?
Ich kann gerne weitere Informationen geben, wenn diese für die Beantwortung meiner Frage notwendig sind.
Danke bereits im Vorraus.
3 Antworten
Die Freundin muss auf Zustimmung zur gemeinsamen Kündigung klagen.
Verweigert einer der Partner die Zustimmung, so muss der auszugswillige Mieter zunächst förmlich die Mietergemeinschaft gegenüber dem Partner aufkündigen. Ist die Gemeinschaft aufgekündigt, so sind deren ehemalige Mitglieder gesetzlich verpflichtet, eine Kündigung gegenüber dem Vermieter mit zu unterschreiben. Die Kündigung ist zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt wirksam. Damit endet auch das Mietverhältnis des nichtauszugswilligen Mieters.
Das gilt für WG's mit mehreren Mietern bei gemeinsamem Mietvertrag, nicht für 2 Mieter eines gemeinsamen Mietvertrages.
Das Problem liegt hier ja nicht in ihrer Kuendigung gegenueber der Mietergemeinschaft. Dadurch endet der Mietvertrag nicht.
Das Problem liegt in der mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtswidrigen Verweigerung der Zustimmung zur gemeinsamen Kuendigung durch den Mitmieter. Die kann dann nur gerichtlich erstritten werden.
Angenommen die beiden gehen vor Gericht. Wer bezahlt die Verhandlung? Grundlegend doch der "Verlierer" oder?
Grundsaetzlich der Verlierer. Allerdings muss der Klaeger einen Teil der Kosten (besonders seine eigenen) erst einmal selbst bezahlen und kann dann im (hier aeusserst wahrscheinlichen) Erfolgsfall versuchen, sich das Geld vom Unterlegenen zurueck zu holen.
Zudem hat er gegenueber dem Unterlegenen natuerlich auch noch einen Anspruch auf Schadensersatz fuer solche Schaeden, die ihm durch die wahrscheinlich rechtswidrige Zustimmungsverweigerung entstanden sind (z.B. Verzoegerung bei der Beendigung des Mietverhaeltnisses).
Lass dich nicht in die Irre führen.
Wenn der Mitmieter sich weiterhin weigert, kann sie ihn auf Zustimmung zur gemeinsamen Kuendigung verklagen. Das Gerichtsurteil ersetzt dann die Zustimmung des Mitmieters.
Danke für die schnelle Antwort. Wie muss ich mir eine Aufkündigung der Mietergemeinschaft vorstellen?