Ex-Freund möchte nicht gemeinsamen Mitvertrag kündigen?

3 Antworten

Von Experte Gerhart bestätigt

Die Freundin muss auf Zustimmung zur gemeinsamen Kündigung klagen.

Verweigert einer der Partner die Zustimmung, so muss der auszugswillige Mieter zunächst förmlich die Mietergemeinschaft gegenüber dem Partner aufkündigen. Ist die Gemeinschaft aufgekündigt, so sind deren ehemalige Mitglieder gesetzlich verpflichtet, eine Kündigung gegenüber dem Vermieter mit zu unterschreiben. Die Kündigung ist zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt wirksam. Damit endet auch das Mietverhältnis des nichtauszugswilligen Mieters.

https://www.iv-mieterschutz.de/mietrecht/mietvertrag/nichteheliche-lebensgemeinschaft/#:~:text=Verweigert%20einer%20der%20Partner%20die,dem%20Vermieter%20mit%20zu%20unterschreiben.

albatros  01.03.2022, 00:47

Das gilt für WG's mit mehreren Mietern bei gemeinsamem Mietvertrag, nicht für 2 Mieter eines gemeinsamen Mietvertrages.

Laritendo 
Beitragsersteller
 28.02.2022, 23:36

Danke für die schnelle Antwort. Wie muss ich mir eine Aufkündigung der Mietergemeinschaft vorstellen?

DerCaveman  28.02.2022, 23:53
@Laritendo

Das Problem liegt hier ja nicht in ihrer Kuendigung gegenueber der Mietergemeinschaft. Dadurch endet der Mietvertrag nicht.

Das Problem liegt in der mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtswidrigen Verweigerung der Zustimmung zur gemeinsamen Kuendigung durch den Mitmieter. Die kann dann nur gerichtlich erstritten werden.

Laritendo 
Beitragsersteller
 01.03.2022, 00:00
@DerCaveman

Angenommen die beiden gehen vor Gericht. Wer bezahlt die Verhandlung? Grundlegend doch der "Verlierer" oder?

DerCaveman  01.03.2022, 00:05
@Laritendo

Grundsaetzlich der Verlierer. Allerdings muss der Klaeger einen Teil der Kosten (besonders seine eigenen) erst einmal selbst bezahlen und kann dann im (hier aeusserst wahrscheinlichen) Erfolgsfall versuchen, sich das Geld vom Unterlegenen zurueck zu holen.

Zudem hat er gegenueber dem Unterlegenen natuerlich auch noch einen Anspruch auf Schadensersatz fuer solche Schaeden, die ihm durch die wahrscheinlich rechtswidrige Zustimmungsverweigerung entstanden sind (z.B. Verzoegerung bei der Beendigung des Mietverhaeltnisses).

albatros  01.03.2022, 00:47
@Laritendo

Lass dich nicht in die Irre führen.

Wenn der Mitmieter sich weiterhin weigert, kann sie ihn auf Zustimmung zur gemeinsamen Kuendigung verklagen. Das Gerichtsurteil ersetzt dann die Zustimmung des Mitmieters.