Ex-Frau gibt Autoschlüssel nicht raus
Hallo zusammen, Wie bereits oben beschrieben will meine Ex Frau einfach den Autoschlüssel nicht rausrücken. Wir sind seit letztem Jahr geschieden und ich bin der Fahrzeugbesitzer und Versicherungsnehmer. Auch mit der Versicherung hab ich schon gesprochen und sie dürfte das Fahrzeug nicht mehr fahren (tut sie auch nicht mehr) da kein Familienmitglied mehr (da EX Frau). Naja und ich brauche den Zweitschlüssel und außerdem fühle ich mich etwas unwohl zu wissen dass Sie diesen hat. Kann mir jemand helfen welche Schritte ich einleiten könnte? (Bitte keine Kommentare wie "na der hätte ich aber was erzählt" usw. Da mich diese nicht weiterbringen) für jede Antwort bin ich sehr dankbar. LG Marc
11 Antworten
das dürfte schwierig sein da du sicher nicht nachweisen kannst das sie einen schlüssel bekommen hat. übers gericht würde sowas sicher gehen, ist aber dann natürlich recht teuer. altenativ kannst du die schlösser beim auto austauschen lassen. das wäre da die einfachste möglichkleit
Rechtlich wäre das wissentliche Einbehalten Deines Eigentums Unterschlagung - das haben andere hier schon gesagt.
Ich habe aber schon ein paar hässliche Scheidungen beobachten dürfen, deshalb: bevor Du die Kavallerie holst, zwei kleine Überlegungen:
- Wenn es noch gemeinsame Kinder gibt oder irgendwelche anderen offenen Themen rund um die Scheidung, kann sich jede weitere Eskalation an der nächsten Ecke rächen.
- Sie kann jederzeit behaupten, den Schlüssel verloren zu haben - dann würde sich faktisch nicht viel ändern; Du müsstest dann ggf. hinter dem Geld für eine technische Ersatzlösung herlaufen.
Wenn es eine Möglichkeit gibt, das Thema zusammen mit anderen Konfliktthemen aus der Welt zu schaffen, wäre das besser...
Warum machst du es dir so schwer,wenn es auch einfach geht?! Schloss austauschen und fertig! Dann soll sie mit dem Schlüssel glücklich werden!
Das geht bei einer Wohnungstür sehr viel einfacher als bei einem modernen Autoschlüssel mit Fernbedienfunktion...
Hallo Marcego,
wenn du der Eigentümer bist, kannst du Sie nach § 985 BGB auf Herausgabe des Schlüssels verklagen. Diesen Anspruch kannst du dann, wenn Sie nach erfolgreichem Prozess den Schlüssel immer noch nicht herausgeben will, per Gerichtsvollzieher vollstrecken lassen. Da du den Prozess gewinnen wirst, trägt sie sowohl die Gerichtskosten als auch deine Anwaltskosten. Strafrechtlich wäre dazu tatsächlich der Tatbestand der Unterschlagung erfüllt.
LG
Ich würde zunächst einen Brief aufsetzen und sie darin unter einer angemessenen Fristsetzung letztmalig zur Herausgabe auffordern. Für das ereignislose verstreichen der Frist würde ich mit anwaltlicher/ gerichtlicher Hilfe drohen und eine Strafanzeige wegen Unterschlagung drohen. Falls sie den Schlüssel anschließend wirklich nicht herausgibt, übergibst du die Sache einem Anwalt