Essen auf eigene Gefahr, welcher Paragraph?
Ich habe einen Salat vorbereitet, den ich nun auf eine Feier mitnehmen möchte. Eben erreichte mich eine Nachricht, dass wenn Leute durch den Salat Erkranken, ich den Schaden übernehmen muss. Was muss ich auf die Schale kleben, um nicht bei Unfällen haften zu müssen??"Essen auf eigene Gefahr!" ??Und "nach Paragraph ?!?" (Welcher Paragraph?)Vielen Dank und LG
13 Antworten
Meine Güte, in welcher Gefahr habe ich unwissend all die Jahre geschwebt, wenn ich auf die ungezählten Geburtstagsfeiern, Hochzeiten, Parties und zu sonstigen Anlässen Kuchen, Torten, Salate, Antipasti ..... mitgebracht habe?
Mal so gefragt: Normalerweise hat man doch eine private Haftpflichtversicherung. Ich würde davon ausgehen, dass die den "angerichteten" ggf. Schaden übernimmt??? Aber wie groß ist die Gefahr überhaupt, dass jemand durch den mitgebrachten Salat erkranken könnte???
Tja, es ist alles nicht mehr so einfach wie früher.
Ein mündlicher Hinweis für Allergiker (z.B. Maggi oder Sellerie, Bohnen oder Zuckerprodukte), ein Hinweis für Vegetarier (enthält Fleischbrühe, Eier, Gelee) ist bei den Mitbringparties zwischenzeitlich obligatorisch. Dann darfst du das in einer eigenen Ecke abstellen.
Aber eine schriftliche Warnung zu verlangen, wer macht denn so was? Wieso gehst du da überhaupt hin?
Du kannst es auch auf die Spitze treiben: Hast du für Veganer an die Nachricht gedacht, dass Milchprodukte drin sein könnten, oder dass Gewürze von außerhalb der EU unbekannte Beimengungen beinhalten könnten?
Ein Tipp: Schreib auf die Warnung -enthält Gen-Weizen- und du kannst deinen leckeren Salat selber essen wenn ihn andere nicht so würdigen wie du ihn mitbringst, bzw. bring Obst mit und dort die Warnung an: -Achtung das Obst wurde vor mehr als 2 Stunden gewaschen-
Wer soll denn deiner Meinung nach dann dafür haften, wenn durch dein Verschulden etwas passiert? Dafür gibt es Versicherungen....
Du kannst da auch nicht einfach einen Hinweis draufkleben "Auf eigene Gefahr" und gut ist, also du kannst es natürlich machen, aber letzten Endes wird auch das dir nicht bringen.
Mal ganz abgesehen davon, dass die von dir in einem Kommentar genannten Paragraphen überhaupt nicht passen: In beiden geht es darum, wann sich jemand nicht auf einen Haftungsausschluss berufen kann...hast du die Gesetze überhaupt gelesen!?
Nee, das geht nicht, hier kannst Du die Haftung nicht ausschließen.
Du solltest eine Haftpflichtversicherung haben, die zahlt dann den Schaden, wenn es durch den Salat zu Erkrankungen führt.
Solange du alles so gemacht hast, wie es sich eigentlich gehört:
Hände waschen,
Saubere Hände,
Saubere und ordentliche Arbeitsfläche,
Sauberes Messer,
Saubere Schüssel / sauberer Behälter,
Musst du dir um die Haftung nicht allzu viele Gedanken machen.