Blitzer Brief vom Ordnungsamt muss ich reagieren?
Hallo, ich bin vor ca 2 1/2 Monaten umgezogen und habe heute einen Brief vom örtlichen Ordnungsamt (Bürgermeister) bekommen dass das Ordnungsamt eine Ortschaft weiter wohl mich geblitzt hat am 05.10.17 (!). Auf dem Brief stehen keinerlei Angaben wie schnell ich war und auch ein Foto ist nicht dabei. Ich soll jetzt telefonisch (Mo-Fr zwischen 8-9 Uhr-Super Zeit :) ) einen Termin vereinbaren um mir ein Beweis Foto anzugucken. Ich geh mal davon aus dass das Foto undeutlich ansonsten wär ja nicht so ein Aufwand. Ich kann jetzt nach über 2 Monaten auch nicht mehr viel dazu sagen, muss ich darauf reagieren?
8 Antworten
So lange das nicht als Einschreiben gekommen ist und kein konkreter Tatvorwurf mit einer Zahlungsaufforderung dranhängt, würde das bei mir im Rundordner landen.
Brief? Termin? Häh? Nie bekommen!
Nein, musst du nicht. Die einzigen Einladungen, denen man folgen muss, kommen vom Staatsanwalt oder von Gericht.
Offensichtlich sind die tatsächlich noch in der Aufklärungsphase, wenn noch kein ordentlicher Bescheid mit konkretem Tatvorwurf erfolgt ist. Und wozu sollst du ein Beweisfoto angucken? Wem willst du denn was beweisen? Ich gehe auch davon aus, dass eher die irgendwas beweisen wollen.
Verjährung ist unterbrochen da zugestellt ab da beginnt sie von neuem .
Die Verjährungsfrist wird erst durch die Zusendung eines Anhörungsbogens unterbrochen. Sie wird nicht bei einem Zeugenbefragungsbogen oder der Einladung zum Bildergucken unterbrochen.
Das ist falsch, und wird auch nicht richtiger, indem du das immer wieder schreibst.
Ich hätte jetzt morgen gefragt ob die mir das Foto nicht einfach per Brief oder Mail schicken können, wieso sollte ich dafür extra vorbeikommen?
Du darfst alles nicht zu schnell machen, denn am 5. Januar ist das verjährt. Und wenn du bis dahin keinen Bußgeldbescheid bekommen hast, wars das. In solchen Fällen würde ich eine Verzögerungstaktik einschlagen und auf den guten alten Brief zurückgreifen, den erst gegen Ende der Woche abschicken und erstmal eine Gegenfrage stellen, die die beantworten müssen. Bald sind auch Weihnachtsferien, was dir in die Karten spielen könnte. Die Idee, damit anzufragen, ob sie die nicht eine Kopie des Bildes zuschicken könnten, da du beruflich zur Zeit enorm belastet wärst oder so, kann man machen.
Aber machs ihnen nicht zu einfach und zu schnell. Email ist da nicht so gut. Bei Rechtsanwälten und Behörden, die von mir etwas wollen, habe ich immer gute Erfahrungen gemacht, wenn ich ewig lange, teils schwer verständliche und verwirrende Texte geschrieben habe und dann zum Schluss irgendetwas wollte, was ihnen Arbeit macht, aber ansonsten habe ich mich sehr willig gegeben. Mit solchen Leuten, die ihnen die Arbeit erschweren, wollen sie nicht viel zu tun haben und dann landet man gerne mal auf dem Stapel "unerledigt", bis die Sache im Sand verlaufen ist.
klingt sau komisch. denen fehlt irgendwas, dich zu verknacken. sie hoffen jetzt, dass du so dämlich bist da hin zu gehen und ihnen die restliche info zukommen lässt.
so lang die dir nichts vernünftiges vorwerfen, brauchst du nicht drauf zu reagieren.
solche dinge sind normal nach 3 monaten verjährt. wenn die jetzt bis 18. warten, dass du dich meldest, werden die es kaum noch hin bringen vor dem 5.januar rechtsverbindlich zu reagieren. meine strategie würde so aussehen, dass ich gar keinen brief erhalten habe. bis die was rechtsverbindliches zustellen, dürfte verjährung eingetreten sein.
sollten die lediglich geld fordern, dann kannst du das um des friedenswillen bezahlen und die sache vergessen.
annokrat
nachtrag: das bild könnte zu schlecht sein. jetzt hoffen sie durch deinen besuch das bild mit deinem gesicht vergleichen zu können. irgendsowas in der art dürfte dahinter stecken.
noch mal deutlich: nicht reagieren, nicht hin gehen!
Ich will es mal so formulieren: Das Ding ist kurz vor der Verjährung, wenn du jetzt, nach 2,5 Monaten erstmalig angeschrieben wurdest. Das Amt ermittelt noch, und du bist noch nicht Beschuldigter. Noch 2 Wochen, dann bist du drüber.
Ich werde jetzt hier keine Schritt-für Schritt-Anleitung liefern, um sich in die Verjährung zu retten. Aber ich würde das hinbekommen.
Verjährung ist unterbrochen da zugestellt ab da beginnt sie von neuem .
Eine Verjährung unterbricht, wenn:eine Vernehmung des Betroffenen stattfindet,
der Anhörungsbogen eintrifft,
das Verfahren vorläufig eingestellt wird,
eine Abgabe der Ermittlungsakte an
die Staatsanwaltschaft erfolgt,
https://www.bussgeldkatalog.org/bussgeldbescheid/verjaehrung/
Nichts davon liegt bisher vor, also ist auch die Verjährung nicht unterbrochen.
auf jeden Fall, was steht dabei? Innerhalb von xx Tagen zu zahlen. Danach wird es teurer.
Du kannst aber ein Bild anfordern und die genaue Stelle nachfragen. du musst nicht unbedingt der Fahrer gewesen sein
Von einer Zahlung steht gar nichts dabei, nur das ich mich bis 18.12 melden soll. Wie gesagt steht auch nicht dabei um wie viel kmh es jetzt genau geht.
Korrekt. Es wird noch ermittelt, und das kurz vor der Verjährung.