Erziehungsberechtigung Vater - neuer Partner?

6 Antworten

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Die Sorge­rechts­voll­macht ist eine mögliche Variante, wenn Eltern sich trennen und das gemeinsame Sorge­recht für die Kinder haben. Hierbei gibt ein Elternteil dem anderen die Vollmacht, ihn in allen das Kind betref­fenden Angele­gen­heiten zu vertreten. Aller­dings begründet die Vollmacht allein nicht das gemeinsame Sorge­recht.

https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/ehe-familie/fuer-das-gemeinsame-sorgerecht-reicht-eine-vollmacht-allein-nicht-aus

https://www.vollmacht-muster.de/sorgerecht-vollmacht/

Eine Sorgerechtsvollmacht könnte euer Problem lösen. Der Vater gibt Dir diese Vollmacht (die er jederzeit beenden kann) ohne dass er sein Sorgerecht verliert. Und Du musst dann nicht wegen jeder Unterschrift ihn kontaktieren.

Woher ich das weiß:Recherche
wushelse  10.03.2021, 08:57

eine solche vollmacht ersetzt die unterschriften bei ummeldung schule und anschrift nicht. für alles andere braucht es keine unterschrift, da der betreuende elternteil dies im rahmen der alleinigen alltagssorge entscheidet.

Zidane2302  10.03.2021, 17:44
@wushelse

Hast du es nicht gelesen? Es geht um ein gemeinsames Sorgerecht, dass beibehalten werden soll. Und daher der Tipp mit der Sorgerechtsvollmacht.

eine solche vollmacht ersetzt die unterschriften bei ummeldung schule und anschrift nicht.

Doch, denn genau dafür ist sie gedacht!

wushelse  11.03.2021, 08:31
@Zidane2302

dafür reicht eine vollmacht aber nicht. hast du es noch nicht verstanden? es gibt für ummeldung schule und einwohnermeldeamt vordrucke für den anderen elternteil. eine solche unterschrift ist in wenigen minuten gegeben. für alles andere im leben des kindes braucht die mutter keine vollmacht, da sie alles alleine im rahmen der alleinigen allltagssorge entscheiden kann.

Zidane2302  11.03.2021, 10:31
@wushelse
für alles andere im leben des kindes braucht die mutter keine vollmacht, da sie alles alleine im rahmen der alleinigen allltagssorge entscheiden kann.

Falsch. Meine Tochter ist getrennt und beide haben gemeinsames Sorgerecht. Und sie braucht für jedes Schriftstück, was sie als Mutter unterschreiben muss, auch die Unterschrift des Vaters.

https://www.kanzlei-weberstrasse.de/tl_files/weberstrasse/Formulare/Vollmacht_Sorge.pdf

https://www.vollmacht-muster.de/vollmacht-recht/vollmacht-uebertragung/

Die Lösung ist die Übertragung der Vollmacht im Sorgerecht. Hier kann der abwesende Elternteil bestimmte Aufgaben ganz dem sorgenden Elternteil übertragen. In der Praxis sind es meist folgende Bereiche die übertragen werden:
Der Bereich der Schule
Der Bereich der Gesundheit
Fälle mit Behörden
Denkbar sind hier aber auch viele andere Bereiche.

Ich finde es fatal, wenn man sich nicht auf dem aktuellsten Stand hält und dann evtl. falsche Behauptungen aufstellt, bzw. sogar Rechtsvertreter kein Glauben schenkt!

wushelse  11.03.2021, 11:08
@Zidane2302

sie braucht für garnichts die unterschrift. sie braucht es nur für wichtige belange des kindes, dass sind 3 unterschriften im leben des kindes: anmeldung schule, ummeldung einwohnermeldeamt, bankgeschäfte und eventuell taufe. ansonsten bestimmt der betreuende elternteil die belange des kindes allein.

wenn deine tochter das nicht weiß, wird es zeit, dass sie sich damit befasst. das was du da aufzählst ist nicht notwendig. die sache ist ganz simpel. deine antwort bleibt falsch

wushelse  12.03.2021, 10:52
@Zidane2302

wenn du dich beim rechtsanwalt erkundigt sagt er dir was vorgegeben ist. unterschriften bei gsr sind notwendig:

  • für ummeldung schule, einwohnermeldeamt
  • zustimmung taufe
  • zustimmung kontoeröffnungen/sparbuch

mehr gibt es nicht, was mitbestimmung erfordert. eventuell ist eine unterschrift gut bei reisen ins ausland bei gsr. alles andere bestimmt der betreuende elternteil im rahmen der alleinigen alltagssorge. erkundige du dich lieber mal

Zidane2302  12.03.2021, 19:11
@wushelse

Es geht hier nicht um den Speiseplan, sondern um wichtige Entscheidungen!

Woher hast Du Deine Erkenntnisse? ...

wushelse  13.03.2021, 11:43
@Zidane2302

was willst du mit speiseplan? die erkenntnisse stammen aus der ständigen rechtsprechung im familienrecht.

ihr habt euch über den zukünftigen aufenthalt des kindes geeinigt, dass ist prima. somit stimmt er umzug, ummeldung der schule und wohnanschrift zu.

es kann sein, dass du für die ummeldung von schule und einwohnermeldeamt die unterschrift des kv brauchst. du schickst ihm die anmeldungen per mail und lässt dir das unterschrieben zurückschicken. funktioniert völlig schmerzfrei.

für alles andere im täglichen einerlei bedarf es keiner zustimmung des vaters. das bestimmst du im rahmen deiner alleinigen alltagssorge. selbst für die beantragung des reisepasses brauchst du keine zustimmung des vaters. also mach dir keine gedanken.

Ich war in der ähnlichen Situation. Mein Ex und Vater des Sohnes ist weggezogen. Lange Rede kurzer Sinn. Du brauchst seine Unterschrift nicht für alles, aber für vieles. Bankkonto eröffnen, Ausweis beantragen, diverse Dinge für die Schule. Es lässt sich nicht vermeiden. Er ist der Vater und teilt das Sorgerecht mit dir. Ich war froh als mein Sohn 18 war und das aufhörte.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
wushelse  10.03.2021, 08:56

für die beantragung eines ausweises braucht es keine unterschrift des vaters. das macht der betreuende elternteil allein. außer für die schulanmeldung, bedarf es für diverse sachen in der schule nur die unterschrift eines elternteils.

Ist nur ei Gedanke:

Was ist daran denn so schlimm wenn du das alleinige Sorgerecht für euren Sohn hast ?

Deswegen ist doch nicht weniger auch sein Sohn.

Das ist doch nur eine bürokratische Sache.

Ansonsten bin ich bei@Strandmupfel93. Das Jugendamt.

wushelse  10.03.2021, 08:55

das gemeinsame sorgerecht ist standart und einfach sein recht. das jugendamt brauchts hier nicht, die können nicht weiterhelfen.

das alleinige sorgerecht ist nicht einfach eine bürokratische sache. das ist eine sache die nur ein gericht veranlassen kann.

Lyriana01 
Beitragsersteller
 09.03.2021, 15:59

Das sehe ich ganz genauso wie du, für mich wäre das auch reinste formalität. Das will der Papa aber nicht. Der möchte das Sorgerecht nicht abgeben, was ich von seiner Seite aus, auch verstehen kann.

So oft braucht man die Unterschrift ja nicht. Ich hatte zwar das alleinige Sorgerecht, aber nachweisen musste ich das in 2 x 18 Jahren so gut wie nie. Ich habe alles alleine unterschrieben und es hat nie jemand danach gefragt, ob es da noch einen Vater gibt und ob der irgendwelche Rechte hat oder nicht.

Wo danach gefragt wurde, war nur bei der Bank (Bankkonto anlegen) und beim Reisepass beantragen. Das war es auch schon.

Ansonsten habe ich einfach alles alleine unterschrieben und es gab keinerlei Nachfragen irgendwelcher Art, z.B bei der Kindergartenanmeldung, Anmeldung für weiterführende Schule, Führerscheinantrag (mit 16 für begleitendes Fahren), Kinderausweis, Personalausweis. Habe ich alles einfach alleine unterschrieben und gut. Mehr war nicht notwendig.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Zidane2302  13.03.2021, 14:19

Als meine Tochter geboren wurde, gab es noch nicht das gemeinsame Sorgerecht bei Unverheirateten, es sei denn diese wurde erst beantragt, was auch nicht so einfach war.

Daher war es oft auch üblich, dass alleinstehende Elternteile auch das alleinige Sorgerecht hatten.

Seit 2013 hat sich das geändert.

http://www.familienrecht-koeln24.de/news/Gesetzesaenderungen_seit_d._19.05.2013-Gemeinsames_Sorgerecht_nicht_verheirateteter_Eltern_jetzt_einfacher_moeglich

Das Bild hat sich also gedreht. Bei meinen Enkelkindern gibt es dieses gemeinsame Sorgerecht. Daher wird mittlerweile auch eher davon ausgegangen, dass es bei wichtigen Themen es auch zwei Unterschriften bedarf.

Ich denke, dass Du zur heutigen Zeit dann doch diese Frage hättest öfters beantworten müssen.

petrapetra64  27.03.2021, 22:59
@Zidane2302

mein jüngerer Sohn ist erst 2 Jahre volljährig, so lange ist das nicht her. Und es wurde nur 2 mal gefragt, Führerschein war vor 4 Jahren, ich habe unterschrieben und fertig, keine Rückfragen.