Erziehungsberechtigung Vater - neuer Partner?
Eins vorab: Ich brauche keine klugen Ratschläge a´la "ob das so gut fürs kind ist", "der vater hat auch rechte", es ist alles einvernehmlich abgesprochen und mein Sohn kommt mit der Situation bestens klar und alles wird transparent kommuniziert.
Nun zu meiner Frage:
Ich ziehe im Sommer mit meinem Kind (9) zu meinem neuen Partner. Dieser wohnt über 300km von meinem aktuellen Wohnort entfernt. Mein Ex-Mann, bzw. der Vater des Kindes, bleibt mit seiner Partnerin hier. Wir haben uns darauf geeinigt, dass mein Sohn jedes 2. Wochenende bei ihm verbringt, er aber dauerhaft bei mir und meinem Partner wohnt und dort auch zur Schule gehen wird.
Jetzt ist die Frage, was können wir tun, damit ich nicht für jedes kleine bisschen, eine Unterschrift von meinem Ex-Mann benötige, wenn es ums Kind geht?
Ich habe etwas darüber gelesen, dass man die Erziehungsberechtigung übertragen kann, aber wie genau das funktioniert und ob man selbst für sich ein schreiben aufsetzen kann, welches dann auch gültig ist, ist halt fraglich.
Mein neuer Partner will sich sehr gerne mit allen väterlichen Pflichten um meinen Sohn mit kümmern. Mein Ex-Mann möchte, und soll aber auch nicht, das Sorgerecht für unseren Sohn verlieren. Ich will ihm auf keinen Fall den Jungen wegnehmen.
Aber ich habe weiß gott keine Lust darauf, mir immer wieder und überall für jedes kleine bisschen, eine extra Erlaubnis von ihm einholen zu müssen.
Das sieht mein Ex-Mann übrigens genauso und er erkundigt sich auch schon, was man da machen könnte.
Mein Scheidungsanwalt will mir hierzu unentgeldlich leider keinerlei Auskünfte geben.
Ich hoffe, hier ist jemand, der vielleicht sogar eine ähnliche Situation schon hinter sich hat und mir helfen kann!
Vielen dank Euch schon mal!
6 Antworten
Die Sorgerechtsvollmacht ist eine mögliche Variante, wenn Eltern sich trennen und das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder haben. Hierbei gibt ein Elternteil dem anderen die Vollmacht, ihn in allen das Kind betreffenden Angelegenheiten zu vertreten. Allerdings begründet die Vollmacht allein nicht das gemeinsame Sorgerecht.
https://www.vollmacht-muster.de/sorgerecht-vollmacht/
Eine Sorgerechtsvollmacht könnte euer Problem lösen. Der Vater gibt Dir diese Vollmacht (die er jederzeit beenden kann) ohne dass er sein Sorgerecht verliert. Und Du musst dann nicht wegen jeder Unterschrift ihn kontaktieren.
Hast du es nicht gelesen? Es geht um ein gemeinsames Sorgerecht, dass beibehalten werden soll. Und daher der Tipp mit der Sorgerechtsvollmacht.
eine solche vollmacht ersetzt die unterschriften bei ummeldung schule und anschrift nicht.
Doch, denn genau dafür ist sie gedacht!
dafür reicht eine vollmacht aber nicht. hast du es noch nicht verstanden? es gibt für ummeldung schule und einwohnermeldeamt vordrucke für den anderen elternteil. eine solche unterschrift ist in wenigen minuten gegeben. für alles andere im leben des kindes braucht die mutter keine vollmacht, da sie alles alleine im rahmen der alleinigen allltagssorge entscheiden kann.
für alles andere im leben des kindes braucht die mutter keine vollmacht, da sie alles alleine im rahmen der alleinigen allltagssorge entscheiden kann.
Falsch. Meine Tochter ist getrennt und beide haben gemeinsames Sorgerecht. Und sie braucht für jedes Schriftstück, was sie als Mutter unterschreiben muss, auch die Unterschrift des Vaters.
https://www.kanzlei-weberstrasse.de/tl_files/weberstrasse/Formulare/Vollmacht_Sorge.pdf
https://www.vollmacht-muster.de/vollmacht-recht/vollmacht-uebertragung/
Die Lösung ist die Übertragung der Vollmacht im Sorgerecht. Hier kann der abwesende Elternteil bestimmte Aufgaben ganz dem sorgenden Elternteil übertragen. In der Praxis sind es meist folgende Bereiche die übertragen werden:
Der Bereich der Schule
Der Bereich der Gesundheit
Fälle mit Behörden
Denkbar sind hier aber auch viele andere Bereiche.
Ich finde es fatal, wenn man sich nicht auf dem aktuellsten Stand hält und dann evtl. falsche Behauptungen aufstellt, bzw. sogar Rechtsvertreter kein Glauben schenkt!
sie braucht für garnichts die unterschrift. sie braucht es nur für wichtige belange des kindes, dass sind 3 unterschriften im leben des kindes: anmeldung schule, ummeldung einwohnermeldeamt, bankgeschäfte und eventuell taufe. ansonsten bestimmt der betreuende elternteil die belange des kindes allein.
wenn deine tochter das nicht weiß, wird es zeit, dass sie sich damit befasst. das was du da aufzählst ist nicht notwendig. die sache ist ganz simpel. deine antwort bleibt falsch
Das hat damit zu tun, dass es vorgegeben ist! Erkundige Dich beim Jugendamt oder Rechtsanwalt!
Oder woher beziehst Du Deine Kenntnisse?
https://www.kanzlei-hasselbach.de/2014/gemeinsames-sorgerecht-wer-bestimmt/04/
Gerade die wichtigen Entscheidungen müssen gemeinsam getroffen werden.
wenn du dich beim rechtsanwalt erkundigt sagt er dir was vorgegeben ist. unterschriften bei gsr sind notwendig:
- für ummeldung schule, einwohnermeldeamt
- zustimmung taufe
- zustimmung kontoeröffnungen/sparbuch
mehr gibt es nicht, was mitbestimmung erfordert. eventuell ist eine unterschrift gut bei reisen ins ausland bei gsr. alles andere bestimmt der betreuende elternteil im rahmen der alleinigen alltagssorge. erkundige du dich lieber mal
Es geht hier nicht um den Speiseplan, sondern um wichtige Entscheidungen!
Woher hast Du Deine Erkenntnisse? ...
was willst du mit speiseplan? die erkenntnisse stammen aus der ständigen rechtsprechung im familienrecht.
ihr habt euch über den zukünftigen aufenthalt des kindes geeinigt, dass ist prima. somit stimmt er umzug, ummeldung der schule und wohnanschrift zu.
es kann sein, dass du für die ummeldung von schule und einwohnermeldeamt die unterschrift des kv brauchst. du schickst ihm die anmeldungen per mail und lässt dir das unterschrieben zurückschicken. funktioniert völlig schmerzfrei.
für alles andere im täglichen einerlei bedarf es keiner zustimmung des vaters. das bestimmst du im rahmen deiner alleinigen alltagssorge. selbst für die beantragung des reisepasses brauchst du keine zustimmung des vaters. also mach dir keine gedanken.
Ich war in der ähnlichen Situation. Mein Ex und Vater des Sohnes ist weggezogen. Lange Rede kurzer Sinn. Du brauchst seine Unterschrift nicht für alles, aber für vieles. Bankkonto eröffnen, Ausweis beantragen, diverse Dinge für die Schule. Es lässt sich nicht vermeiden. Er ist der Vater und teilt das Sorgerecht mit dir. Ich war froh als mein Sohn 18 war und das aufhörte.
für die beantragung eines ausweises braucht es keine unterschrift des vaters. das macht der betreuende elternteil allein. außer für die schulanmeldung, bedarf es für diverse sachen in der schule nur die unterschrift eines elternteils.
Ist nur ei Gedanke:
Was ist daran denn so schlimm wenn du das alleinige Sorgerecht für euren Sohn hast ?
Deswegen ist doch nicht weniger auch sein Sohn.
Das ist doch nur eine bürokratische Sache.
Ansonsten bin ich bei@Strandmupfel93. Das Jugendamt.
das gemeinsame sorgerecht ist standart und einfach sein recht. das jugendamt brauchts hier nicht, die können nicht weiterhelfen.
das alleinige sorgerecht ist nicht einfach eine bürokratische sache. das ist eine sache die nur ein gericht veranlassen kann.
Das sehe ich ganz genauso wie du, für mich wäre das auch reinste formalität. Das will der Papa aber nicht. Der möchte das Sorgerecht nicht abgeben, was ich von seiner Seite aus, auch verstehen kann.
So oft braucht man die Unterschrift ja nicht. Ich hatte zwar das alleinige Sorgerecht, aber nachweisen musste ich das in 2 x 18 Jahren so gut wie nie. Ich habe alles alleine unterschrieben und es hat nie jemand danach gefragt, ob es da noch einen Vater gibt und ob der irgendwelche Rechte hat oder nicht.
Wo danach gefragt wurde, war nur bei der Bank (Bankkonto anlegen) und beim Reisepass beantragen. Das war es auch schon.
Ansonsten habe ich einfach alles alleine unterschrieben und es gab keinerlei Nachfragen irgendwelcher Art, z.B bei der Kindergartenanmeldung, Anmeldung für weiterführende Schule, Führerscheinantrag (mit 16 für begleitendes Fahren), Kinderausweis, Personalausweis. Habe ich alles einfach alleine unterschrieben und gut. Mehr war nicht notwendig.
Als meine Tochter geboren wurde, gab es noch nicht das gemeinsame Sorgerecht bei Unverheirateten, es sei denn diese wurde erst beantragt, was auch nicht so einfach war.
Daher war es oft auch üblich, dass alleinstehende Elternteile auch das alleinige Sorgerecht hatten.
Seit 2013 hat sich das geändert.
Das Bild hat sich also gedreht. Bei meinen Enkelkindern gibt es dieses gemeinsame Sorgerecht. Daher wird mittlerweile auch eher davon ausgegangen, dass es bei wichtigen Themen es auch zwei Unterschriften bedarf.
Ich denke, dass Du zur heutigen Zeit dann doch diese Frage hättest öfters beantworten müssen.
mein jüngerer Sohn ist erst 2 Jahre volljährig, so lange ist das nicht her. Und es wurde nur 2 mal gefragt, Führerschein war vor 4 Jahren, ich habe unterschrieben und fertig, keine Rückfragen.
eine solche vollmacht ersetzt die unterschriften bei ummeldung schule und anschrift nicht. für alles andere braucht es keine unterschrift, da der betreuende elternteil dies im rahmen der alleinigen alltagssorge entscheidet.