darf man mit 18 sein Zeugnis selbst unterschreiben?
Meine Freundin glaubt nämlich das man mit 18 sein Zeugnis selbst unterschreiben darf...meine Mutter sagt Nein das darf man nicht... aber da steht doch dort wo die Unterschrift hinkommt "Unterschrift des Personenberechtigten" darf man das? Wenn meine mam recht hat kann ich meine Freundin eh nich überzeugen die is Stur die will nie nachgeben....auch wenn ich recht habe, glaubt sie das sie auch recht hat...bis dann rauskommt das sie unrecht hat...
21 Antworten
Die ANtwort wie schon einige hier geschrieben haben lautet Ja, denn als Volljähriger hast du keinen Personenberechtigten mehr, du bist ja Erwachsen laut Gesetz. Anders wäre es wenn ein Gericht dir wegen Psychischer Krankheit oder geistiger Behinderung einen rechtlichen Betreuer an die Seite gestellt hätte, dann müsste dieser unterschreiben.
wenn nicht mit 18 wann dann???
mit eintritt der volljährigkeit hast du dass recht und sogar auch die pflicht dein zeugnis selbst zu unterschreiben.
ist dass gleiche wie mit einem ausbildungsvertrag den unterschreiben ja mit 18 auch nicht mehr die eltern.
Sie kann in der Schule nachfragen. Aber meiner Ansicht nach kann sie das. Sie ist 18 und somit volljährig.
Also ich durfte es damals in der Sek. 2, als ich 18 wurde.
Kommt im Zweifelsfall auf die Schule an. Ansich sollte sie es selbst dürfen, wenn sie volljährig ist. Es gibt jedoch auch Schulen (meine alte zB), die auch mit 18 noch die Unterschrift der Eltern erwünschen /verlangen.
hm naja ich mach grad ne schulische Ausbildung in Chemnitz ich weiß ja nich ob das wie manch anderes in den Bundesländern anders is