Erwerbsminderungsrente: Was heißt Vertrauensschutz "für vor dem 1.1.1961 Geborene"

5 Antworten

Erwerbsminderungsrente: Was heißt Vertrauensschutz "für vor dem 1.1.1961 Geborene"<

Hier der Versuch, diese Frage plausibel und verständlich zu beantworten!

Antwort:

Eine sehr gute Frage und sicherlich für viele Pflichtversicherte mit angeschlagener Gesundheit hochinteressant, geht es doch auch nicht zuletzt um die "Existenz!

Vertrauensschutz heißt in diesem Fall, daß Antragssteller auf Erwerbsminderungsrente, welche vor dem Stichtag 1.1.1961 geboren sind, unter sehr eng gefaßten Kriterien eine teilweise Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit geltend machen können!

Hierbei spielt der erlernte Beruf, bzw. auch der zuletzt ausgeübte Beruf, eine wesentliche Rolle.

Es gibt zum Beispiel Berufsausübungen, welche nach deutschen Auslegungen keine anerkannten Berufe sind, dann wird`s schon sehr schwierig!

Geburtsjahrgänge nach dem 1.1.1961 haben keinerlei Vertrauensschutz mehr bei Berufsunfähigkeit und können jederzeit auf leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt verwiesen werden, auch wenn dort überhaupt keine derartigen Tätigkeiten verfügbar sind!

Außer es kann knallhart nachgewiesen werden, daß die noch vorhandene Restleistungsfähigkeit auf Dauer, auf unter 3 Stunden, auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt, abgesunken ist!

Leichte Tätigkeiten aber sind laut Rentenversicherung:

Pförtner, Museumswärter, Nachtportier, usw.

Und nun soll man nachweisen, daß die noch vorhandene Restleistungsfähigkeit unter das Niveau eines Pförtners, usw. abgesunken ist!

Für viele Antragssteller nach 1.1.1961 ein hoffnungsloses Unterfangen, weil dies sehr, sehr schwierig ist und weil sich kaum ein Arzt finden läßt, der so etwas attestiert.

Außer:

Man bringt den Kopf bereits buchstäblich unter`m Arm daher!

Nachzulesen unter anderem in der aktuellen Broschüre der Deutschen Rentenversicherung "Das Netz für alle Fälle" unter folgendem Link, ab Seite 10!

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/30430/publicationFile/16891/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf

Auszug:

Besonderheit für Versicherte, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden

Gehören Sie zu diesem Personenkreis, dann gilt für Sie eine Vertrauensschutzregelung:

Können bei gesundheitlichen Einschränkungen allein in Ihrem bisherigen Beruf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit bekommen.

Diese Rente wird an Versicherte gezahlt, die ihren bisherigen qualifizierten Beruf nicht mehr oder nur noch weniger als sechs Stunden täglich ausüben können, in einem anderen Beruf aber noch mindestens sechs Stunden täglich einsetzbar sind.

Hier prüft Ihr Rentenversicherungsträger jedoch, ob Ihnen eine andere Tätigkeit zugemutet werden kann.

Eine solche Tätigkeit muss Ihrem Leistungsvermögen und Ihren Fähigkeiten entsprechen und Ihnen im Hinblick auf Ihre Ausbildung, den bisherigen beruflichen Werdegang und die erlangte soziale Stellung zumutbar sein.

Auf dem Arbeitsmarkt müssen genügend solcher Arbeitsplätze bereitstehen.

Es ist aber nicht erforderlich, dass diese Arbeitsplätze auch frei sind und damit tatsächlich zur Verfügung stehen.

Ein Beruf, für den Sie durch berufliche Rehabilitation mit Erfolg ausgebildet oder umgeschult worden sind, ist immer zumutbar.

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

DerHans  15.10.2012, 13:46

Bei JEDEM Gesetz gibt es Stichtage. Gerade in diesem Fall hat es ja eine relativ lange Übergangsfrist gegeben. Aber ansonsten wären Gesetzesnovellierungen ja von vorne herein unmöglich. Das gesetzgebende Verfahren hat sich im Großen und Ganzen bewährt. Und eine anderes haben wir eben nicht.

BluePapillion  15.10.2012, 06:42

Beantwortest Du dir deine Fragen des öfteren selbst, oder nur ab und zu.?

Personen die nach 1961 geboren sind genießen keinen Vertrauensschutz hinsichtlich ihres Berufsbildes, sprich Verweisungstätigkeit "kann" gegeben sein, "muss" aber nicht, es "muss" im Verhältnis stehen, niemand der einer bestimmten Gehaltsgruppe angehört darf auf Tätigkeiten verwiesen werden die eine unzumutbare verschlechterung der Verhältnisse darstellen. Das wiederspricht dem Gleichheitsgrundsatz, man kann demnach dagegen vorgehen, und was die Gutachter angeht, mit den richtigen Unterlagen (vorschriften für ein Gutachten), kann man schon dafür sorgen dass diese keine Gefälligkeitsgutachten a la Triebig und Co mehr erstellen.

Bei den Versicherungsträgern ist darauf zu achten, was bewertet wird, eine Berufskrankheit kann das resultat eines Arbeitsunfalles sein der schon 10 Jahre zurückliegt.

BluePapillion  15.10.2012, 06:46
@BluePapillion

Dann greift wieder der Vertrauensschutz. Verweisung auf einfachere Tätigkeiten "ist" nicht möglich.

:-)))

Konrad Huber 
Beitragsersteller
 15.10.2012, 11:39
@BluePapillion

Beantwortest Du dir deine Fragen des öfteren selbst, oder nur ab und zu.?<

Antwort:

Sehr selten, eigentlich das erste Mal, weil die Frage im privaten Bereich gestellt worden ist und ich der Meinung bin, daß dies für viele andere ebenfalls sehr von Interesse sein könnte!

Bei den Versicherungsträgern ist darauf zu achten, was bewertet wird, eine Berufskrankheit kann das resultat eines Arbeitsunfalles sein der schon 10 Jahre zurückliegt.<

Antwort:

Die Fragestellung bezieht sich ausschließlich auf die Gesetzliche Rentenversicherung!

niemand der einer bestimmten Gehaltsgruppe angehört darf auf Tätigkeiten verwiesen werden die eine unzumutbare verschlechterung der Verhältnisse darstellen.<

Antwort:

Für viele Betroffene nach dem 1.1.961 ein Wunschtraum und es gibt leider bis zum heutigen Tag keine einheitliche, unmißverständliche Rechtssprechung!

Da scheiden sich buchstäblich die Geister!

Denn:

Wenn man sich einbildet, daß man im Recht ist, dann heißt das noch lange nicht, daß man auch Recht bekommt!

Es befinden sich unzählige Verfahren in der Warteschleife, der Ausgang ist so ungewiß wie beim "russischen Roulette!"

Das wiederspricht dem Gleichheitsgrundsatz, man kann demnach dagegen vorgehen, und was die Gutachter angeht, mit den richtigen Unterlagen (vorschriften für ein Gutachten), kann man schon dafür sorgen dass diese keine Gefälligkeitsgutachten a la Triebig und Co mehr erstellen.<

Antwort:

Da mag ja im Grunde etwas wahres daran sein, das soll hier nicht bestritten werden!

Diese Aktionen erfordern aber von Betroffenen, daß die finanziellen Voraussetzungen zur Heranziehung eines Fachanwaltes ausreichen und daß die Betroffenen mental (Psychisch) diesem ganzen Hokus-Pokus gewachsen sind!

Wie brutal die Rentenversicherung mit Ihren langjährig-Pflichtversicherten oft umgeht das wird deutlich an aktuellen Fällen aus der Praxis:

Z.B.:

Der Fall der Familie Ries:

http://www.zwergdavid-riesegoliath.de/

oder Google>zdf-volle Kanne-ärger um die Erwerbsminderungsrente

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

DerHans  15.10.2012, 13:48
@BluePapillion

Wenn sich eine Erwerbsminderung auf Grund eines Arbeitsunfalls oder einer berufskrankheit bezieht, ist der Rentenversicherer davon nur nachrangig betroffen. Dann tritt die jeweilige BG mit ganz anderen Grundlagen ein.

hier eine alte Antwort von Lissa LissaLissa 19.09.2011 - 20:04

Wenn man nach 1961 geboren ist, gibt es keine Berufsunfähigkeitsprüfung mehr.

Das heißt, es wird nur noch geprüft, ob und wie viele Stunden man täglich am allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten kann.

Renten wegen Erwerbsminderung und teilweiser Erwerbsminderung gibt es immer noch.

Konrad Huber 
Beitragsersteller
 15.10.2012, 12:08

Wenn man nach 1961 geboren ist, gibt es keine Berufsunfähigkeitsprüfung mehr.<

Richtigstellung:

Bitte beachten Sie hierbei:

Es gibt keinen Vertrauensschutz mehr bei Berufsunfähigkeit!

Nach dem 1. bzw. 2.1.1961! (Nicht nach 1961)

Das ist ein Unterschied von immerhin 12 Monaten!

Siehe unter: "Das Netz für alle Fälle!"

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/30430/publicationFile/16891/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

ichhierundda  15.10.2012, 18:01
@Konrad Huber

stimmt. Lissa hätte "nach 1.1.1961 " schreiben müssen, ist mir nicht gleich aufgefallen. Mfg

Diese Versicherten haben noch einen Anspruch auf das alte System mit BU-Rente und EU-Rente. Natürlich müssen die sonstigen Kriterien im Leistungsfall auch erfüllt werden. (mindestens 60 Beitragsmonate; 36 Pflichtbeiträge in den letzten 60 Monaten)

Für alle anderen gilt nur noch die Erwerbsminderungsrente

Hallo ich habe bitte eine frage

Ich habe ein Teilhabe am Arbeitsleben teilgenommen erfolglos nun habe ich ein schreibeben erhslten von der rentenversicherung dadrin steht teilhabe am Arbeitsleben wird abgeschlossen mit uns gegebenen möglichkeiten ist kein beruflicher wiederenstig möglich.

Wir werden das verfahren nach aktenlage schlieden die bundesagentur hat berreits eine kopie des schreiben als kentnisnahme bekommen was müsdte ich jetzt tun da ich nicht weis wie es weiter gehen soll..

Mfg


Konrad Huber 
Beitragsersteller
 05.03.2018, 18:59
habe ich ein schreibeben erhslten von der rentenversicherung dadrin steht teilhabe am Arbeitsleben wird abgeschlossen mit uns gegebenen möglichkeiten ist kein beruflicher wiederenstig möglich.
Wir werden das verfahren nach aktenlage schlieden die bundesagentur hat berreits eine kopie des schreiben als kentnisnahme bekommen was müsdte ich jetzt tun da ich nicht weis wie es weiter gehen soll..

Antwort:

Wenn es so ist, wie Sie schreiben, dann wird wohl an einem Antrag auf Erwerbsminderungsrente kein Weg daran vorbeiführen!

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publicationFile/49858/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf

Sollten Sie nach dem 1.1.1961 geboren sein, haben Sie in der DRV keinen Vertrauensschutz wegen Berufsunfähigkeit und müßen für die Bewilligung einer vollen Erwerbsminderungsrente in Ihrer eigenen Krankenakte glasklar und sehr detailliert nachweisen, daß Ihre Leistungsfähigkeit auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt dauerhaft auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag abgesunken ist!

https://erwerbsminderungsrente.biz/erwerbsminderungsrente-hausaufgaben/der-rote-faden/

Als juristischer Laie sollten Sie einen kompetenten Rechtsbeistand hinzuziehen!

https://www.vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/73646/rechtsberatung_des_sozialverbands_vdk

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https://youtu.be/lT893J4l_Co

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Konrad Huber 
Beitragsersteller
 15.10.2012, 05:51

hatten wir hier schonmal. da link: http://www.gutefrage.net/frage/nach-1961-geboren-erwerbsminderungsrente<

Antwort:

Toller Hinweis, aber leider kommt beim Klick auf Ihren Link zumindest bei mir immer diese Meldung:

Hoppla! Diese Seite konnte nicht gefunden werden. Versuchen Sie es unten noch einmal

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

ichhierundda  15.10.2012, 10:45
@Konrad Huber

der link geht bei mir auch nicht. also lieber gigo, kopier den ganzen text bitte mal hier rein.