Ich bekomme volle Erwerbsminderungsrente. Wie kann ich eine Umschulung bekommen und muss ich die genaue Weiterbildung dem begutachtenden Arzt mitteilen?
Ich bekomme volle Erwerbsminderungsrente von der Rentenversicherung Bund. 1. Wie kann ich eine Umschulung oder Weiterbildung bekommen und muss ich die genaue Weiterbildung/Umschulung dem begutachtenden Arzt mitteilen? 2. Ich habe gehört, dass man in seinem ausgeübten Beruf nicht mehr arbeiten können darf, um eine Umschulung/Weiterbildung zu bekommen. Ich konnte in meinem ausgeübten Beruf (Holztechniker) nicht mehr arbeiten, da sich hier Menschen umgebracht haben und auch Leute aufgrund von Stress umgekommen sind und bekam dann volle Erwerbsminderungsrente. Während ich die Rente bekam, habe ich dann ein Studium abgeschlossen und habe es auch mit "gut" bestanden. Jetzt die Frage: Kann ich aufbauend auf dem studierten Beruf (Industrial Management) eine Weiterbildung machen, z.B. Fachkraft Qualitätsmanagement oder SAP Berater Ausbildung inkl. SAP -Zertifizierung. Da ich das im Studium nicht hatte und so keine Beschäftigung bekomme. Oder muss ich eine komplette Umschulung machen? Dann noch die Frage, ob es für den Arbeitgeber ainen Eingliederungszuschuss, bzw. Einarbeitungszuschuss nach der Weiterbildung gibt? Oder gibt es nur Umschulung/Weiterbildung, bzw. nur Einarbeitungszuschuss/Eingliederungszuschuss für den AG? Also nur eines von beiden? Einarbeitungszuschuss/Eingliederungszuschuss würde mir evtl. auch reichen wenn mich der AG dann einarbeitet. Hat hier jemand Erfahrung/Ahnung und einen solchen Prozess zurück ins Erwerbsleben gemacht? Muss ich dem begutachtenden arzt genau sagen welche Umschulung/Weiterbildung ich machen möchte/könnte? Hat hier jemand so etwas gemacht oder kennt Bekannte etc. die sowas gemacht haben und ins Erwerbsleben zurückgefunden haben und kann mir berichten.
Danke im voraus. Ich bin total aufgeregt vor dem Gutachtentermin.
5 Antworten
Oh, viele Fragen! Also erstmal hättest du während der Erwebsminderungsrente nicht studieren dürfen, weil wenn du über 3 Stunden tätig sein kannst ( ein Studium zählt als Tätigkeit) bist du nicht erwerbsunfähig. Beim Gutachter wird jedenfalls jetzt geprüft ob du in diesen Beruf jetzt arbeiten kannst. Wenn ja gibt es keine Umschulung
über 6 h leistungsfähig in der 5 Tagearbeitswoche heisst, einen Job im Arbeitsmarkt Deutschland suchen.
HAllo,
solange die DRV dein Leistungsvermögen unter 3 Stunden einstuft, wird sie keine Umschulung (berufliche Reha) finanzieren.
Wende dich an das Arbeitsamt, ich glaube, die werden dann auch nicht tätig. Durch Eigeninitiative und auf eigene Kosten steht dir der Weg frei.
Beste Grüße
Dickie59
Arbeitsamt hat abgelehnt und ich bin in Widerspruch gegangen. Rentenversicherung hat auch abgelehnt, obwohl der Gutachter schreibt, dass ich über 6 Std. tätig sein kann.
ja, deshalb ist das die Begründung, das kein Studium mehr stattfinden muss, sondern du irgendeine Tätigkeit aufnehmen kannst. Weil du sicher nach 1961 geboren bist, spielt deine Qualifikation keine Rolle. Ob es jetzt ein Job in deiner Berufsausbildung oder erstes Studium ist, interessiert nach Sozialrechtsprechung niemanden mehr, sonder du bist in der 5 Tage Arbeitswoche 6 Stunden und mehr leistungsfähig. Das zählt.
Hallo Lachs 4709,
Sie schreibe unter anderem:
Ich bekomme volle Erwerbsminderungsrente. Wie kann ich eine Umschulung bekommen und muss ich die genaue Weiterbildung dem begutachtenden Arzt mitteilen?
Antwort:
Umschulung und volle Erwerbsminderungsrente zur selben Zeit, das schließt sich in der Regel gegenseitig aus!
Entweder sind Sie voll Erwerbsgemindert und nur noch unter 3 Stunden pro Arbeitstag belastbar, oder Umschulung und im Endeffekt voll belastbar!
Es ist müßig, diese Sache hier weiter zu diskutieren, denn nur Ihre zuständige DRV-Rentenanstalt kann Ihnen hier mit Rat und Tat weiterhelfen!
Des weiteren sollten Sie s im Rahmen der GuteFrage.net-Richtlinien unterlassen, unter demselben Thema mehrere Fragenkomplexe zu eröffnen!
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Die Rentenanstalt steht mir überhaupt nicht mit Rat und Tat zur Seite. Woher nimmst du diese Weisheit?
Sie sollten es unterlassen, solche unnötigen falsche Antworten zu verbreiten.
Es heisst Reha vor Rente und nicht umgekehrt.
Der Gutachter schreibt über 6 Std. arbeitsfähig - was dann?
Wenn Du eine volle Erwerbsminderungsrente bekommst, kannst du nicht mehr arbeiten. Eine Umschulung wirst Du dann gar nicht mehr bekommen, denn das würde ja bedeuten, du kannst (und willst) auch arbeiten. Also: Rente = nicht mehr arbeiten. Umschulung = in einem anderen Beruf arbeiten wollen. Das passt nicht zusammen.
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Wenn Du eine volle Erwerbsminderungsrente bekommst, kannst du nicht mehr arbeiten. Eine Umschulung wirst Du dann gar nicht mehr bekommen, denn das würde ja bedeuten, du kannst (und willst) auch arbeiten.Also:
Rente = nicht mehr arbeiten. Umschulung = in einem anderen Beruf arbeiten wollen. Das passt nicht zusammen.
Ein Gutachter begutachtet eigentlich nur Deinen Gesundheitszustand. Bei einem negativen Gesundheitszustand wird der Gutachter doch niemals eine
Umschulung befürworten. Vergiss es. Du bist Rentner. Fertig, aus.
Warum schreibt der Gutachter dann, dass ich über 6 Std. arbeiten kann?
Es heisst doch: Reha vor Rente
Was der Gutachter schreibt, ist nur im Sinne der DRV. Er muss das so schreiben, denn die DRV will nur eines: dir die Rente nicht geben. Erst wenn du vor Gericht ziehst, wird deine Angelegenheit neutral behandelt, denn der vom Gericht bestellte Gutachter schreibt ein anderes Gutachten als dasjenige, welches vom Gutachter stammt, der von der DRV bezahlt wird. Ist leider so. Ich spreche da aus eigener Erfahrung.
Ich habe doch aber schon Erwerbsminderungsrente und möchte eine Umschulung.
Soetwas geht eigentlich nicht. Erwerbsminderungsrente heisst, du kannst nicht arbeiten, Umschulung bedeutet, du willst arbeiten in einem andern Beruf.
Wer eine EM-Rente bekommt, ist heilfroh darüber, weil diese Rente extrem schwer zu bekommen ist. Warum bekommst du denn diese Rente ? Weil du nicht voll arbeiten kannst.
Ich durfte aber studieren. Die Rentenversicherung hat mir sogar geschrieben, dass ich noch ein Studium machen soll.
Also kann deine Antwort nicht richtig sein. Ein Studium ist auch keine Tätigkeit. Wenn das gestimmt hätte, hätte ich das Studium überhaupt nicht erfolgreich abschliessen können. Das hat sogar das Sozialgericht geschrieben, dass das keine Tätigkeit darstellt.
Der Gutachter schreibt, dass ich über 6 Std. arbeitsfähig bin.