Ich bekomme volle Erwerbsminderungsrente. Wie kann ich eine Umschulung bekommen und muss ich die genaue Weiterbildung dem begutachtenden Arzt mitteilen?

5 Antworten

Oh, viele Fragen!  Also erstmal hättest du während der Erwebsminderungsrente nicht studieren dürfen, weil wenn du über 3 Stunden tätig sein kannst ( ein Studium zählt als Tätigkeit) bist du nicht erwerbsunfähig. Beim Gutachter wird jedenfalls jetzt geprüft ob du in diesen Beruf jetzt arbeiten kannst. Wenn ja gibt es keine Umschulung

iceman111  23.08.2020, 17:40

Ich durfte aber studieren. Die Rentenversicherung hat mir sogar geschrieben, dass ich noch ein Studium machen soll.

Also kann deine Antwort nicht richtig sein. Ein Studium ist auch keine Tätigkeit. Wenn das gestimmt hätte, hätte ich das Studium überhaupt nicht erfolgreich abschliessen können. Das hat sogar das Sozialgericht geschrieben, dass das keine Tätigkeit darstellt.

Der Gutachter schreibt, dass ich über 6 Std. arbeitsfähig bin.

Dickie59  24.08.2020, 10:04
@iceman111

über 6 h leistungsfähig in der 5 Tagearbeitswoche heisst, einen Job im Arbeitsmarkt Deutschland suchen.

HAllo,

solange die DRV dein Leistungsvermögen unter 3 Stunden einstuft, wird sie keine Umschulung (berufliche Reha) finanzieren.

Wende dich an das Arbeitsamt, ich glaube, die werden dann auch nicht tätig. Durch Eigeninitiative und auf eigene Kosten steht dir der Weg frei.

Beste Grüße

Dickie59

iceman111  23.08.2020, 17:31

Arbeitsamt hat abgelehnt und ich bin in Widerspruch gegangen. Rentenversicherung hat auch abgelehnt, obwohl der Gutachter schreibt, dass ich über 6 Std. tätig sein kann.

Dickie59  24.08.2020, 10:06
@iceman111

ja, deshalb ist das die Begründung, das kein Studium mehr stattfinden muss, sondern du irgendeine Tätigkeit aufnehmen kannst. Weil du sicher nach 1961 geboren bist, spielt deine Qualifikation keine Rolle. Ob es jetzt ein Job in deiner Berufsausbildung oder erstes Studium ist, interessiert nach Sozialrechtsprechung niemanden mehr, sonder du bist in der 5 Tage Arbeitswoche 6 Stunden und mehr leistungsfähig. Das zählt.

Hallo Lachs 4709,

Sie schreibe unter anderem:

Ich bekomme volle Erwerbsminderungsrente. Wie kann ich eine Umschulung bekommen und muss ich die genaue Weiterbildung dem begutachtenden Arzt mitteilen?

Antwort:

Umschulung und volle Erwerbsminderungsrente zur selben Zeit, das schließt sich in der Regel gegenseitig aus!

Entweder sind Sie voll Erwerbsgemindert und nur noch unter 3 Stunden pro Arbeitstag belastbar, oder Umschulung und im Endeffekt voll belastbar!

Es ist müßig, diese Sache hier weiter zu diskutieren, denn nur Ihre zuständige DRV-Rentenanstalt kann Ihnen hier mit Rat und Tat weiterhelfen!

Des weiteren sollten Sie s im Rahmen der GuteFrage.net-Richtlinien unterlassen, unter demselben Thema mehrere Fragenkomplexe zu eröffnen!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

iceman111  23.08.2020, 17:42

Die Rentenanstalt steht mir überhaupt nicht mit Rat und Tat zur Seite. Woher nimmst du diese Weisheit?

iceman111  23.08.2020, 17:35

Sie sollten es unterlassen, solche unnötigen falsche Antworten zu verbreiten.

Es heisst Reha vor Rente und nicht umgekehrt.

Der Gutachter schreibt über 6 Std. arbeitsfähig - was dann?

Wenn Du eine volle Erwerbsminderungsrente bekommst, kannst du nicht mehr arbeiten. Eine Umschulung wirst Du dann gar nicht mehr bekommen, denn das würde ja bedeuten, du kannst (und willst) auch arbeiten. Also: Rente = nicht mehr arbeiten. Umschulung = in einem anderen Beruf arbeiten wollen. Das passt nicht zusammen.

RobinHood111  14.11.2016, 13:27

Bitte löschen, doppelt !

Wenn Du eine volle Erwerbsminderungsrente bekommst, kannst du nicht mehr arbeiten. Eine Umschulung wirst Du dann gar nicht mehr bekommen, denn das würde ja bedeuten, du kannst (und willst) auch arbeiten.Also:
Rente = nicht mehr arbeiten. Umschulung = in einem anderen Beruf arbeiten wollen. Das passt nicht zusammen.

Ein Gutachter begutachtet eigentlich nur Deinen Gesundheitszustand. Bei einem negativen Gesundheitszustand wird der Gutachter doch niemals eine
Umschulung befürworten. Vergiss es. Du bist Rentner. Fertig, aus.

iceman111  23.08.2020, 17:32

Warum schreibt der Gutachter dann, dass ich über 6 Std. arbeiten kann?

Es heisst doch: Reha vor Rente

RobinHood111  23.08.2020, 18:39
@iceman111

Was der Gutachter schreibt, ist nur im Sinne der DRV. Er muss das so schreiben, denn die DRV will nur eines: dir die Rente nicht geben. Erst wenn du vor Gericht ziehst, wird deine Angelegenheit neutral behandelt, denn der vom Gericht bestellte Gutachter schreibt ein anderes Gutachten als dasjenige, welches vom Gutachter stammt, der von der DRV bezahlt wird. Ist leider so. Ich spreche da aus eigener Erfahrung.

iceman111  23.08.2020, 18:50
@RobinHood111

Ich habe doch aber schon Erwerbsminderungsrente und möchte eine Umschulung.

RobinHood111  23.08.2020, 19:31
@iceman111

Soetwas geht eigentlich nicht. Erwerbsminderungsrente heisst, du kannst nicht arbeiten, Umschulung bedeutet, du willst arbeiten in einem andern Beruf.

Wer eine EM-Rente bekommt, ist heilfroh darüber, weil diese Rente extrem schwer zu bekommen ist. Warum bekommst du denn diese Rente ? Weil du nicht voll arbeiten kannst.