Volle Erwerbsminderungsrente und betriebskostennachzahlung?
Hallo. Ich habe ab Anfang des Jahres aufgrund meiner Gesundheit volle Erwerbsminderungsrente genehmigt bekommen. Nun habe ich eine BK / Betriebskostenabrechnung erhalten. Diese bezieht sich auf 437 Euro Nachzahlung. Wie oder wo kann ich diese erstatten lassen?Es läuft ein Antrag auf Schwerbehinderungsgrad gdb 50+. Bekommt man dann sowas nicht erstattet?
Danke für Hilfe.
4 Antworten
Wenn du Aufstockung hast, wird das vom Amt bezahlt. Ansonsten musst du das selber tragen.
Das Versorgungsamt hat nichts damit zu tun.
Ich habe ab Anfang des Jahres aufgrund meiner Gesundheit volle Erwerbsminderungsrente genehmigt bekommen. Nun habe ich eine BK / Betriebskostenabrechnung erhalten.
Na und?
Wie oder wo kann ich diese erstatten lassen?
Gar nicht. Das gehört zu den gewöhnlichen Kosten der Lebensführung: eine Erstattung wäre nur dann möglich, wenn du zusätzlich zur EM weitere Leistungen erhieltest, entweder aufstockendes ALG2 oder Grundsicherung. In dem Fall wären diese Kosten durch die entsprechende Leistungszusage ebenfalls gedeckt.
Anfang des Jahres wurde ja antrag zur Aufnahme in einer WfbM gestellt
Das ist aber doch keine Leistungszusage, sondern ein Antrag auf Teilhabe nach dem Schwerbehindertengesetz. Das Eine hat doch mit dem Anderen nichts zu tun.
Grundsicherung erhält man auf Antrag, wenn die Vorbedingungen zutreffen. Daher erstmal den Antrag beim zuständigen Sozialamt stellen und prüfen lassen; von alleine passiert das natürlich nicht.
Das musst Du doch selber wissen, ob Du einen Antrag gestellt hast und dieser bewilligt wurde, Du also zu deiner Rente noch Geld bekommst, weil Du mit deiner anrechenbaren Rente deinen Grundbedarf nicht decken kannst !
Also bitte sachlich bleiben. Woher soll ich denn wissen ob es bewilligt wird oder nicht, bzw der antrag auf berufliche Eingliederung ist ja noch in Bearbeitung. Natürlich weiss ich ob und welchen Antrag ich gestellt habe, jedoch bringt mit das nichts wenn ich keine entsprechenden Belege erhalte welche ich mit einreichen kann.
Ich bleibe sachlich !
Von irgendetwas musst Du doch derzeit leben ?
Wenn Du nur deine Rente bekommst und bevor Du deine BK - Abrechung bekommen hast keinen Antrag auf zusätzliche Grundsicherung nach dem SGB - Xll beim Sozialamt gestellt hast, dann musst Du diese Nachzahlung selber zahlen.
Was hast Du denn an Rente, was zahlst Du für deine Warmmiete, wohnst Du alleine und hast Du eine Hausrat und private Haftpflicht oder eine andere Versicherung, wenn ja, was musst Du da zahlen ?
Solltest Du noch keinen Antrag beim Sozialamt gestellt haben und die BK - Abrechnung nicht im August, sondern schon im Juli bekommen haben, dann würdest Du beim Sozialamt bei Anspruch max.ein zinsloses Darlehen bekommen.
Wenn im August, dann würde es bei Anspruch übernommen, wenn der Antrag noch im August beim Sozialamt eingehen würde, weil der Antrag auf den 1.des Antragsmonats zurück wirkt.
Danke für die sachliche Auskunft.. mir hat das schon einige Kopfschmerzen bereitet. Ich wohne alleine. Bekomme derzeit volle Erwerbsminderungsrente 1200 Euro. Wohne allein in einer 40 m2 Wohnung aka 430 Euro. Diese Nachzahlung beträgt 400 Euro. Natürlich habe ich auch schon damit gerechnet das die Abrechnung fällig wird und mir was zusammen gespart da ich Anfang des Jahres noch nicht glaubte es würde so lange dauern mit der Bewilligung der Anträgen beispielsweise berufliche Wiedereingliederung.. das wird ja derzeit noch bearbeitete sowie ein Schwerbehindertenantrag auf gdb 50+.. weiss nicht ob das beim Sozialamt was bringt...
Die Wiedereingliederung läuft doch sicher über die Rente?
Bei der Rente und einer Warmmiete von 430 Euro hast Du weder Anspruch auf Leistungen vom Sozialamt, noch würdest Du Wohngeld bekommen, kann ich mir zumindest nicht vorstellen.
Und beim Wohngeld würde so eine Nachzahlung auch nicht übernommen, aber kannst dir aus dem Internet ja einen kostenlosen Rechner suchen und dein Glück versuchen.
Der Grundbedarf beim Jobcenter oder Sozialamt liegt derzeit bei min. 446 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt und dann min.noch deine Warmmiete von 430 Euro.
Man käme dann ggf.auf einen Grundbedarf von min. 876 Euro.
Du hättest dann also um die 320 Euro über deinem Bedarf.
Wenn Du keine zusätzlichen Leistungen beim Sozialamt nach dem SGB - Xll beantragt hast bzw. solltest Du täglich min. noch 3 Stunden arbeiten können, was ich bei einer vollen Erwerbsminderungsrente mal ausschließe, beim Jobcenter nach dem SGB - ll , wirst Du diese Nachzahlung wohl selber zahlen müssen.
Denn die würde nur dann übernommen werden können, wenn dir die BK - Abrechnung entweder im Leistungsbezug, oder im Monat der Antragstellung zugegangen wäre, weil der Antrag im Regelfall auf den 1. des Antragsmonats zurückwirkt.
Es käme also darauf an wie deine individuelle Situation aussieht !
Bedeutet, man müsste wissen ob Du alleine lebst, was Du für deine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom zahlen musst, was Du an Rente bekommst, ob Du noch arbeitsfähig bist, ob Du z.B. eine Hausrat oder private Haftpflichtversicherung hast und wann genau Du deine BK - Abrechnung erhalten hast !
Denn wenn Du mit deiner anrechenbaren Rente unterhalb deines Grundbedarfs nach dem SGB - Xll bzw. SGB - ll liegen würdest und nicht vorrangig Wohngeld in Betracht kommen würde und Du deine Abrechnung erst im August 2021 erhalten hast, dann könntest Du noch einen Antrag stellen, da dieser wie gesagt auf den 1. des Monats zurückwirkt und dann könnte bzw. müsste bei Leistungsanspruch auch deine BK - Nachzahlung übernommen werden.
Wer bezahlt die Miete und die Vorauszahlungen?
Dieser wer bezahlt auch die Nachforderung, denn der bekommt ja auch das Guthaben.
Ist ja kein Guthaben sondern eine Nachzahlung. Die drv zahlt derzeit
Dann hört sich doch gut an, leite die Rechnung dann einfach weiter.
Ich fürchte nur, eine Rentenversicherung wird Deine Miete nicht bezahlen.
Anfang des Jahres wurde ja antrag zur Aufnahme in einer WfbM gestellt Jedoch dauert die Bearbeitung lange wegen Corona oder was auch immer. Erhält man dann nicht grundsicherung?