Erweitertes Führungszeugnis - Cannabis?
Ich wurde vor 4/5 Jahren mit 15 oder 16 mit 1,3g Cannabis erwischt & musste vor Gericht, jedoch war meine Strafe das ich nur 4 mal zur Drogenberatungsstelle gehen sollte(ich glaube das Verfahren wurde somit eingestellt??). Das habe ich natürlich gemacht, nun würde ich gerne wissen ob das im erweiterten polizeilichen Führungszeugnis steht, da ich in nächster Zeit gerne ein FSJ an einer Grundschule beginnen möchte?
4 Antworten
Nein, weder zählen angeordnete Drogenberatungsgespräche als "Vorstrafe" - noch sind diese im Bundeszentralregister (Führungszeugnis) eingetragen. Ruf bei Wikipedia den Begriff "Führungszeugnis" auf und Du kannst nachlesen, ab welcher Höhe Strafen eingetragen werden.
Nein, es steht nicht drin. Verfahrenseinstellungen werden weder bei Erwachsenen noch bei Jugendlichen ins Führungszeugnis eingetragen. Weder ins normale noch ins erweiterte.
Selbst dann, wenn das Gericht die 4 Beratungsgespräche als Erziehungsmaßregel ausgesprochen hätte, würde es nicht drin stehen.
Ob es drinnesteht oder nicht, kann ich dir nicht sagen. Aber selbst wenn es drinne steht: Das erweiterte Führungszeugnis wird in der Kinder- und Jugendarbeit benötigt, um sicherzustellen, dass keine Sexualstraftäter oder bekannte Pädophile dort arbeiten sollen. Alles andere muss verschwiegen werden und sollte folgenlos bleiben.
Das ist so nicht ganz richtig. Im erweiterten Führungszeugnis wäre auch ein Verbot nach § 25 Jugendarbeitsschutzgesetz (wo auch Drogendelikte eine Rolle spielen) zu finden. Was ebenfalls wohl ein Problem für eine Anstellung wäre...
vielen dank für deine antwort :) werde mich morgen mal beim einwohnermeldeamt erkundigen
Am einfachsten wäre es wenn du Nachfragst:)
der war gut
was soll mir jetzt deine 'antwort' bringen?!