Guten Morgen :) Wann zahlt Randstad das Gehalt/Lohn, nach dem Austritt am 20.07.?
Hallo :)
Ich wollte mal fragen, wann der Lohn von Randstad zu erwarten ist, wenn ich am 20.07.18 austrete. Arbeitsaufnahme war der 02.07. und es war nur ein befristeter AV von 3 Wochen. Gestern teilte eine Mitarbeiterin mit, dass der Lohn erst am 15.08. auf dem Konto zu erwarten wäre. Sollte sich das hier bewahrheiten, dann können sie selbst arbeiten, die letzte Woche und ich bleib daheim..
Zu dem kann ich Randstad auch die 20 Euro abverlangen, immerhin sind sie dann ab 21.07. im Zahlungsverzug rein rechtlich. Sinn macht das sicher nicht, das einzuklagen, dennoch ist es nun mal so. Ich warte doch keine 7 Wochen nach Arbeitsaufnahme auf mein Geld... was sind das denn für krumme Dinger.
3 Antworten
Unerfreulich, aber legal, weil die Regelung gemäß § 614 BGB ist allerdings dispositiv (dies heißt: zwischen den Vertragsparteien frei verhandelbar und nicht zwingend) und daher nur anzuwenden, wenn kein abweichender Fälligkeitstermin im Arbeitsvertrag oder durch erzwingbare Betriebsvereinbarungen vorgesehen worden ist (§ 817 Abs. 1 Nr.4 BetrVG). Verhältnismäßig häufig sind Regelungen in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen, wonach das Arbeitsentgelt im Laufe des Zeitabschnitts (z.B. in der Monatsmitte) auszuzahlen ist.
Also am 15.08.2018 solltest Du Deinen Lohn haben, wenn Du nicht einfach die Arbeit verweigerst und eventuell Dein Lohn mit Schadensersatzansprüchen von Randstad verrechnet wird.
im Arbeitsvertrag steht bis zu welchem Datum das Gehalt gezahlt wird. Wenn das der 15. des folgenden Monats ist, so wirst dich daran halten müssen. Welche 20€ wofür?
immerhin sind sie dann ab 21.07. im Zahlungsverzug rein rechtlich.
bestimmt nicht, in Verzug wäre, wenn es länger dauern würde wie der 15. Das ist deren Auszahlungsmodus.
Im AV steht es nicht.
Wann Geld ausgezahlt wird, steht mit Sicherheit in deinem Arbeitsvertrag. Das Geld immer zum 15. des nächsten Monats ausgezahlt wird, ist völlig normal in der Branche.
Um dein Gehalt zu berechnen, müssen die erst einmal am Monatsende die Daten von Leiher erhalten, um die dann in deine Abrechnung einfließen zu lassen.
Du kannst jetzt natürlich den Motz machen und die letzte Woche nicht arbeiten gehen. Damit handelst du dir aber nur Probleme ein, denn niemand kann was dafür, wenn du die Bedingungen zur Gehaltsauszahlung nicht kennst.
Wie da kann niemand was dafür`? Ich gebe meine Stundenzettel ab und fertig. Rechtlich hat das Geld am 01. des Monats drauf zu sein. Die Begründung, der Arbeitgeber hat interne Aufwände, darf dem Arbeitnehmer nicht zu lasten gehen. Daher gibt es seit Mitte 2017 die 20 Euro pauschal bei Zahlungsverzug. Diese sind natürlich arbeitsrechtlich einzuklagen. Das is kein Scherz, das ist wirklich so. UND was eine Schwachsinnsaussage ist denn bitte " ja wenn sie unsere Bedingung nicht kennen zur AUszahlung haben sie Pech"... was soll denn der Sch****? Wenn ich dich als Handwerker rufe, du fertig bist, teile ich dir dann auch mit dass meine Zahlungsbedingung ist, ich geb dir nach 5 Wochen dann erst das Geld? Die Berechtigung dass dieser Handwerker sein Geld sofort nach geleisteter Arbeit bekommt, ist im BGB tatsächlich die gleiche Grundlage. Welche Daten brauch Randstad vom Leiher bitte? Mein Stundenlohn steht fest, die Stundenzettel sind abgegeben. Wo hängt es? Willst Du mir jetzt erzählen, da sitzt eine alte Dame im Keller und berechnet 20897494 Stundenzettel mit der Hand, deswegen dauert das 4 Wochen?! BITTE! Und in meinem AV steht davon nichts... wieso auch, wäre ja völliger Quatsch.
20 Euro gibt es pauschal bei Zahlungsverzug durch den Arbeitgeber... einzuklagen beim Arbeitsgericht. Soll eine erzieherische Maßnahme durch den Gesetzgeber sein. Ist bislang halt noch wenig genutzt worden, da der Aufwand doch recht hoch ist... zumal das Urteil von 440 Euro in der ersten Instanz nicht auf den Prozessverlierer abgegeben werden kann sondern sind vom Kläger(Arbeitnehmer) zu zahlen :) Es geht hie rnicht darum ob das legitim ist, ist es nicht... es ist arbeitsrechtlich keinesfalls richtig. Zahlungsverzug wäre rein theoretisch schon der 2. des Monats. Nach Austritt in meinem Fall eben schon der 22.. Das ist nun mal so und auch richtig. Interne Probleme, warum eine Berechnung nicht stattfinden kann ist nicht mein Problem. :) Zumal ich es auch nicht verstehe... wenn die Stundenzettel da sind, und im System eingetragen sind, durch den Mitarbeite, dann stehen die Stunden fest multipkliziert mal den Stundenlohn plus Zuschläge ergibt den Lohn. Was dauert da 4 Wochen? :D Unerklärbar.