Erstwohnsitz auf einem Postfach?

2 Antworten

Als Eigentümer kannst Du auf dem Grundstück machen was Du willst.

Allerdings beschränken manchmal Gesetze Deine Möglichkeiten.

In den Kleingärten ist es häufig so, dass in den Sommermonaten die Pächter wohnen, ohne jede Schwierigkeiten. Sogar die Vorstände machen es.

Dem Verkäufer ist es doch egal, ob du dich dort anmelden kannst. Für die Ämter wohnst du dann in einem nicht zur Bewohnung geeigneten Außenbereich. Du wärst quasi obdachlos. Auf ein Postfach kannst du dich nicht "anmelden" Für eine solche Hütte kannst du dann sehr schnell eine Abrissverfügung bekommen. 

chris02041988 
Beitragsersteller
 07.05.2015, 07:44

ich versteh nur denn sinn des ganzen nicht es ist komplett erschlossen, es kommt die Müllabfuhr, die Post, es hat eine eigene Hausnummer, es liegt sogar ein Telefonkabel an der Grundstücksgrenze an und in unmittelbarer Nachbarschaft stehen richtige Einfamilienhäuser dem zu folge müssten das alles "Schwarzbauten" sein. Es liegt ja nicht in einer Kleingartenanlage wo ich für einen kleinen Betrag Grundstücke erwerben kann, es sind 1000 qm und kostet auch dem entsprechend, vergleichbar mit einen Bauland hier in der Umgebung.. hat jemand einen Vorschlag was ich versuchen könnte um das durch zusetzten was ich im Kopf habe??? :-)