Erste Hilfe Kurs gemacht, kann der Arbeitgeber die Originalbescheinigung einbehalten?
Hallo! Ich habe einen "Erste-Hilfe-Kurs" vom Betrieb her gemacht. Im Kurs meinte der Kursleiter, dass uns das Original der Bescheinigung zustehen würde und der Arbeitgeber mit einer Kopie zufrieden sein muss. Wir uns das auch gut merken sollen, da es oft vorkommt, das der Arbeitgeber das Original behalten will und behauptet im Recht zu sein. Nun ist es genauso gekommen, habe bei meinem Arbeitgeber um das Original gegebeten (eine Kollegin hatte die Bescheinigungen aller mitgenommen und abgegeben), als Antwort bekam ich ein: "Das Original muss im Betrieb bleiben, du kannst dir aber gerne eine Kopie davon machen" bekommen.
Weiß einer wie es Rechtlich darum steht? Ich habe versucht es in Google zu finden aber ich bekomme nichts zu dem Problem direkt.
MfG
1 Antwort
Du hast ja den Erste-Hilfe-Kurs gemacht und deshalb steht auch dir das Original zu. Dein Arbeitgeber wird die Bestätigung vermutlich brauchen um nachweisen zu können, dass seine Mitarbeiter einen Kurs belegt haben. Dafür reicht aber auch eine Kopie. Wie der Leiter des Kurses schon gesagt hat: Das Original ist für dich.
Das schon,
aber ich bräuchte vielleicht einpaar rechtliche Grundlagen (Wie Paragraphen oder so wo das steht) um da bei meinem Arbeitgeber argumentieren zu können.
Auf Logik allein kann ich mich hier leider nicht verlassen....