Erste gemeinsame Wohnung (beide Hauptmieter)!?

5 Antworten

Das kann jeder Vermieter anders handhaben. Wenn ihr beide im Mietvertrag steht haftet ihr "gesamtschuldnerisch". Wie ihr das im Innenverhältnis untereinander regelt, ist dem Vermieter letztlich egal.

vannyenly 
Beitragsersteller
 24.10.2018, 18:25

Hat also nichts mit meinen Einnahmen zutun ja?

DerHans  24.10.2018, 18:26
@vannyenly

Das entscheidet alleine der Vermieter.

Beide in den Mietvertrag einzutragen ist das Dümmste, was man machen kann.

DerHans  24.10.2018, 18:29

Darauf besteht der Vermieter aber normalerweise.

Pfaffenhofener  24.10.2018, 18:35
@DerHans

Logisch, ist ja eine geniale Absicherung.

Da mache ich aber nicht mit, wenn es der Wohnungsmarkt zulaßt.

Aber zumindest sollte ich die Nachteile bzw. Risiken kennen, bevor ich mit unterschreibe...

DerHans  24.10.2018, 18:38
@Pfaffenhofener

Heutzutage musst du in Ballungsgebieten manche Kröte schlucken, und nehmen, was du kriegen kannst.

vannyenly 
Beitragsersteller
 24.10.2018, 18:29

wieso das?

Pfaffenhofener  24.10.2018, 18:32
@vannyenly

Steht weiter unten.

Ob Euch ein Vermieter nimmt hängt davon ab was die Wohnung an Miete kostet und er das Einkommen für ausreichend hält.

Ob beide im Mietvertrag stehen ist auch die Entscheidung des Vermieters. Für den Vermieter sind zwei Vertragspartner besser; für Euch als Mieter eher hinderlich im Falle einer Trennung.

Sobald du aussziehst steht dir auch noch das Kindergeld zu und Bafög wird neu berechnet.

Mit 1300 € Netto sollte dein Freund ohne Probleme eine Wohnung bekommen. Das ist ein Üblicher Einsteigerlohn.

Der Vermieter wird aber vorraussichtlich den Mietvertrag nur auf die Wohnung deines Freundes laufen lassen, da bei dir nichts zu holen ist.

vannyenly 
Beitragsersteller
 24.10.2018, 18:24

Weißt du wie das Bafög dann berechnet wird

vannyenly 
Beitragsersteller
 24.10.2018, 18:22

Heißt ich wäre dann Untermieter und würde nicht als Hauptmieter drin stehen?

Aber finanziell machbar oder?

Ihr solltet unbedingt beide mit in den Mietvertrag. Einen "Hauptmieter" gibt es in dem Sinne nicht, denn es gibt ja keine "Untermieter".

Wenn ihr beide drin steht kann keiner den anderen im Falle einer Trennung mal einfach vor di Tür setzen ^^

Pfaffenhofener  24.10.2018, 18:28

Was für ein dummer Rat.

Sie trennen sich, aber der Andere will nicht ausziehen und kündigt nicht. Dann haftet der Partner mit, obwohl er nicht mehr dort wohnt...

Eine Kündigung ist nämlich nur gemeinsam möglich.

bwhoch2  24.10.2018, 21:02
Ihr solltet unbedingt beide mit in den Mietvertrag.

Das wäre das Dümmste, was man machen könnte und sollte nur dann gemacht werden, wenn der Vermieter das zwingend fordert und dann auch nur, wenn Ihr Euch direkt gegenseitig bevollmächtigt, den Mietvertrag auch jederzeit im Namen des anderen zu kündigen.

Ansonsten kann im Falle einer Trennung die Wohnung für beide weg sein oder beide hängen fest, obwohl einer längst ausgezogen ist.

Da ist es leichter, sich im Falle einer Trennung darauf zu verständigen, wer die Wohnung behält bzw. wer sie verläßt.

vannyenly 
Beitragsersteller
 24.10.2018, 18:21

Ich kenne mich da leider nur so semi gut aus und dachte nur er wird als Hauptmieter drin stehen, da er Geld verdient und auch mehr als ich: Meine Vermutung war, dass ich das also gar nicht kann.

Stellwerk  24.10.2018, 18:23
@vannyenly

Du kannst gleichberechtigter Mieterin sein. Wie Ihr Euch die Gelder aufteilt, ist dem Vermieter grundsätzlich egal.