Erste eigene Wohnung finanzieren neben dem Studium?

7 Antworten

Wie alt bist du? während der Erstausbildung sind deine beiden Eltern dir gegenüber zum Unterhalt verpflichtet.

Wenn du wegen der Ausbildung nicht mehr zu Hause wohnen kannst, dann stehen dir als auswärts wohnender Studentin 735,-- Euro zu. Davon ist das Kindergeld, welches du dann an dich abzweigen lassen kannst, abzuziehen = Rest 543,-Euro.

Bei volljährigen Kindern sind beide Eltern analog einer Quote unterhaltspflichtig. Du kannst einen Antrag auf Bafög stellen, dann legen deine Eltern ihr Einkommen offen, das Amt prüft und stellt fest, wie viel zu zahlen ist.

Das besprichst du dann mit deinen Eltern. Möchten sie nicht zahlen, bleibt der Weg über das Gericht- einen Beratungsschein bekommst du beim Amtsgericht, kannst dich für kleines Geld bei einem Anwalt beraten lassen.

lolmimi00 
Beitragsersteller
 18.08.2017, 15:27

Zum Zeitpunkt des gewünschten Auszugs bin ich 18

sassenach4u  18.08.2017, 16:10
@lolmimi00

Dann trifft das alles auf dich zu. Den Auszug müssen deine Eltern nur unterstützen, wenn du nicht im Ort bleiben kannst- oder sie damit einverstanden sind.

Das Einkommen aus dem Nebenjob dürfen sie dir nicht anrechnen- deine Eltern. Du KANNST, aber MUSST nicht arbeiten.

Hi,

also eine eigene Wohnung habe ich mir mit 28 mit gutem Gehalt nach dem Studium leisten können.

Warum mit 18 eine eigene Wohnung? Wenn du nicht gerade in einer ländlichen Gegend wohnst, wo die Vermieter glücklich sein müssen, dass die Wohnung nicht leer steht... dann kannst du dir das bestimmt nicht leisten.

Unterhalt und Nebenjob reicht dafür mit Sicherheit nicht. Hast du Erspartes für Kaution, Möbel, Küche oder willst du dir alles second hand (ebay kleinanzeigen etc.) holen.

Wohngeld gibt es nicht und Wohngeld wäre so oder so nur ein minimaler Zuschuss zur Miete, das ist sehr viel weniger als du dir vorstellst. Aber solange du noch in der Erstausbildung bist, sind die Eltern für deinen Unterhalt zuständig und das wars dann auch.

Dir bleibt bis zum Studienbeginn ausreichend Zeit Einkünfte durch einen "Nebenjob" zu erzielen. Speziell zwischen schriftlichem/mündlichen Abitur und Studienbeginn.

Anspruch auf Wohngeld hast Du als Student nicht. Möglicherweise Anspruch auf Bafög - abhängig von der Einkommenssituation der Eltern.

Rechnerisch hast Du Anspruch auf elterliichen Unterhalt von 735 Euro incl. Kindergeld bis hin zum evtl. Baföghöchstförderungssatz von 649 Euro plus Kindergeld.

wilees  18.08.2017, 11:47

Ansonsten - kleiner Tipp: starte frühzeitig einen Rundruf im Freundes-/ Bekannten- und Familienkreis für Gegenstände die für die Erstausstattung einer Wohnung benötigt werden. Und Du wirst Dich wundern, was alles kostenfrei angeflogen kommt.

Da Greutherfuerth keine besondere Hilfe zu sein scheint helf ich dir. Arbeite jetzt schon mal bis zum Beginn deines Studiums.

Dann kannst du etwas voraussparen. Sobald das Studium anfängt solltest du ebenfalls nach einem Job suchen aber nur fürs Wochenende oder so. (Hab ich auch gemacht als Kassierer). 

Wenn das Geld knapp wird kannst du ja auch Bafög beantragen und dann kommst du locker über die Runden:)  

Deine Eltern sind Dir gegenüber bis zum Ende der 1. Ausbildung unterhaltspflichtig. Wenn sie nicht genug verdienen, dann kannst Du Bafög bekommen. Und für die Studentenzeit muss es ja nicht direkt ne eigene Wohnung sein, ein Zimmer im Wohnheim oder einer WG sind ja auch ne Alternative.