Erstausstattung für Wohnung was ist mit dem Restgeld?
Hallo!
Ich habe beim Jobcenter Erstausstattung für meine Wohnung beantragt, hatte nun aber nur 3 Wochen Zeit Möbel zu kaufen bis ich in meine Wohnung einziehen konnte. Musste nun die ganzen möbel von meinem Alg2 bezahlen, weil das Amt die Beantragung der Erstausstattung noch 2 Wochen bearbeiten musste. Nun meine Frage:
Habe nun die Einverständnis für die Erstausstattung bekommen, muss aber nicht mehr viele Möbel kaufen und habe kaum Belege für die Möbel die ich bisher gekauft hatte ( alles gebrauchte Möbel ) Für die Küche stehen mir insgesamt knapp 800€ zu habe sie aber gebraucht für 250€ bekommen, Nehmen die mir das Restgeld nun wieder weg oder ist das ganz für mich? Und was ist mit den Möbel die ich bezahlt habe von meinem alg2 Geld ?
1 Antwort
... da das meist eine Pauschale ist, werden keine Nachweise verlangt. Schaue aber doch einfach in den Bescheid, denn dort wurde doch verfügt, wie die Angelegenheit läuft.