Erneute Bewerbung bei der Bundespolizei trotz Absage vor einigen Jahren dennoch möglich?
Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt. Vor ca 5 Jahren habe ich mich bei der Bundespolizei beworben, wurde allerdings nicht mal zum Einstellungstest eingeladen, da ich dummerweise angegeben habe, an einer (wenn auch leichten) asthmatischen Erkrankung zu leiden.
Absage erhalten, geärgert, dumm gelaufen.
Jerzt ist meine Frage, ob es Sinn ergibt, es bei der Bundespolizei nochmal zu versuchen, ohne die besagte "Erkrankung" anzugeben. Werden derartige Informationen gespeichert und aufbewahrt? Und wenn ja, wie lange? In den Bewerbungsunterlagen wird man gefragt, ob man sich schon mal bei der Bundespolizei beworben hat...
Nur zur Info: Ich bin ein durchaus ehrlicher und aufrichtiger Mensch mit einem absolut reinen Leumund. Aber ich es sehe es nicht ein, meine Berufung wegen solch einer Lappalie an den Nagel zu hängen.
Vielen Dank euch.
4 Antworten
Natürlich kannst du dich nochmals bewerben, wie steht es denn zum jetzigen Zeitpunkt mit deinem Asthma, ist dieser überwunden?
Eine Bewerbung kannst du erneut senden, das ist möglich. Aber selbst wenn die Daten nicht aufbewahrt werden (normalerweise werden die Daten nach einer Absage sofort gelöscht) und du immer noch an dieser Erkrankung leidest, wird man dies herausfinden.
Ich finde es auch keine gute Art und Weise zu lügen und anzugeben, dass man beispielsweise keine Krankheiten hat, wenn man welche hat. Dies kann dann auch zu einer fristlosen Kündigung führen, was ich auch vollkommen in Ordnung finde.
Diese Krankheiten werden nicht aus Spaß abgefragt, daran solltest du auch mal denken und dass du dich damit dann vielleicht selbst in Gefahr begibst.
Das ist nur meine Meinung dazu, probieren kannst du es aber, wenn du meinst, dass dies ein guter Weg ist.
Und was sagt heutzutage Dein Lungenfunktionstest aus und wie würde der Lungenfacharzt über deine Berufsvorstellungen "urteilen" ?
Das würde keinen Sinn machen.
Zum einen musst du dich im Einstellungstest UND bei der Einstellung (falls du angenommen wirst) einer ärztlichen Untersuchung unterziehen (da würde deine Erkrankung erkannt werden) und zum zweiten wird das mit Sicherheit irgendwann rauskommen, falls du wirklich angenommen werden solltest.
Dann kann es gut sein, dass der Dienstherr angibt, dass das Vertrauensverhältnis ge- oder sogar ZERstört ist. Wenn du dann noch kein Beamter auf Lebenszeit bist, kann das durchaus ein Kündigungsgrund sein.