Muss man als Polizeianwärter bei der Bundespolizei die Zugfahrkarte selber bezahlen?

7 Antworten

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Befass dich mal mit dem Thema "Trennungsgeld und Reisebeihilfen für Familienheimfahrten". Da das Thema die meisten Anwärter betrifft, wird es hoffentlich zeitnah nach eurer Einstellung auch von der Bundespolizeiakademie angesprochen. https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/DLZ/Informationsschriften/Dienstreisen/Trennungsgeld/Info_TGV.html

Sirius66  20.08.2018, 17:58

Ich hab mir den Link jetzt nicht angesehen (läd nicht), bin mir aber sicher, dass es Trennungsgeld bei Versetzungen und Dauereinsätzen betrifft.

Ich kenne das so, dass Polizisten in Uniform Strecken der DB kostenlos befahren dürfen. Das kannst du aber bei den Service-Stellen der Bahn eher erfahren.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Sirius66  20.08.2018, 17:56

Aber keine Anwärter, Wiki!!!!

Sie dürfen die Uniform draußen gar nicht tragen.

wiki01  21.08.2018, 07:13
@Sirius66

Danke für die Korrektur. Bayern scheint da etwas liberaler zu sein.

Hallo,

also bei uns in Bayern war das für die Landespolizei wie folgt geregelt:

In Uniform => Umsonst mit dem Zug fahren.

"Privat" die Uniform anziehen => Nach Bestehen des 1. Ausbildungsjahres

=> Ab dem 2. Ausbildungsjahr umsonst mit dem Zug fahren.

Es wird doch bei der BuPo bestimmt auch einen Einstellungsberater geben? Frag doch bei dem mal an.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nein. Wie jeder andere Arbeitnehmer muss du dein Leben außerhalb des Dienstes selbst finanzieren. Weder für eine Wohnung, noch für Strom/Wasser/Internet kommt der Dienstherr auf. Auch nicht anteilig. Wieso auch?

Es stand dir frei, diesen Job anzunehmen und es steht für nach wie vor frei, ihn zu behalten oder umzuziehen.

Gruß S.

Dommie1306  20.08.2018, 18:31

Aber ab dem zweiten Ausbildungsjahr - zumindest ist das hier in Bayern so - darf er doch umsonst mit der Bahn fahren (in Uniform)?

Sirius66  20.08.2018, 18:36
@Dommie1306

Weiß ich nicht. Glaub ich nicht (was keine Rolle spielt). In NDS jedenfalls die ganzen 3 Jahre nicht.

Dommie1306  20.08.2018, 21:44
@Sirius66

Boah!

Da haben wir es ja richtig gut in Bayern!

Sirius66  21.08.2018, 08:16
@Dommie1306

Scheint so! Jeder andere AN kann zusehen, wie er zur Arbeit kommt.

Bsp Tarifbestimmungen für Sachsen :

Unentgeltliche Beförderung von Bediensteten in Uniform

Innerhalb des MDV-Gebietes werden Angehörige der Bundespolizei und der Polizei des Freistaates Sachsen, des Freistaates

Thüringen und des Landes Sachsen-Anhalt in Uniform unentgeltlich befördert, jedoch in den Zügen des Nahverkehrs nur

in der 2. Klasse. Deren Diensthunde werden unentgeltlich mitgenommen. Im sächsichen Teil des MDV-Gebietes werden

Bedienstete der Sächsischen Sicherheitswacht in Uniform ebenso unentgeltlich befördert.

https://www.bahn.de/p/view/mdb/pv/deutschland_erleben/sachsen/regionales/verkehrsverbuende/2015/mdb_195525_mdv-tarifbestimmungen_2015_neu.pdf

Woher ich das weiß:Recherche
Sirius66  20.08.2018, 18:39

Wie gesagt: IN UNIFORM

Die dürfen Anwärter in der Öffentlichkeit aber noch gar nicht tragen.

Sirius66  20.08.2018, 21:19
@Kiekschapp

Was soll das denn sein, ein "Jobticket?"

Sirius66  21.08.2018, 08:20
@Kiekschapp

Bleibt abzuwarten, wie sich "unter Umständen" und "kostengünstig" definiert - aber immerhin.

Dieses Anspruch zu stellen, finde ich trotzdem etwas dreist. Anwärter bekommen bereits üppiges "Gehalt" und jeder andere AN muss auch selbst zusehen, wie er zur Arbeit kommt.