Muss man als Polizeianwärter bei der Bundespolizei die Zugfahrkarte selber bezahlen?
Ich beginne demnächst am 1. September 2018 meine Ausbildung bei der Bundespolizei und muss jedoch ein relativ langen Weg bis zur Bundespolizeiakademie bestreiten. Ich habe nur die Möglichkeit mit der Bahn dorthin zu fahren. Auf Dauer würde dies jedoch sehr teuer werden und muss deshalb wissen ob es für Polizisten bei der Bundespolizei gewisse Rabatte von der Polizei bereitgestellt werden.
Würde mich um jede Antwort freuen:)
Mit freundlichen Grüßen
Der zukünftige Bundespolizist
7 Antworten
Befass dich mal mit dem Thema "Trennungsgeld und Reisebeihilfen für Familienheimfahrten". Da das Thema die meisten Anwärter betrifft, wird es hoffentlich zeitnah nach eurer Einstellung auch von der Bundespolizeiakademie angesprochen. https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/DLZ/Informationsschriften/Dienstreisen/Trennungsgeld/Info_TGV.html
Ich hab mir den Link jetzt nicht angesehen (läd nicht), bin mir aber sicher, dass es Trennungsgeld bei Versetzungen und Dauereinsätzen betrifft.
Ich kenne das so, dass Polizisten in Uniform Strecken der DB kostenlos befahren dürfen. Das kannst du aber bei den Service-Stellen der Bahn eher erfahren.
Danke für die Korrektur. Bayern scheint da etwas liberaler zu sein.
Hallo,
also bei uns in Bayern war das für die Landespolizei wie folgt geregelt:
In Uniform => Umsonst mit dem Zug fahren.
"Privat" die Uniform anziehen => Nach Bestehen des 1. Ausbildungsjahres
=> Ab dem 2. Ausbildungsjahr umsonst mit dem Zug fahren.
Es wird doch bei der BuPo bestimmt auch einen Einstellungsberater geben? Frag doch bei dem mal an.
Nein. Wie jeder andere Arbeitnehmer muss du dein Leben außerhalb des Dienstes selbst finanzieren. Weder für eine Wohnung, noch für Strom/Wasser/Internet kommt der Dienstherr auf. Auch nicht anteilig. Wieso auch?
Es stand dir frei, diesen Job anzunehmen und es steht für nach wie vor frei, ihn zu behalten oder umzuziehen.
Gruß S.
Aber ab dem zweiten Ausbildungsjahr - zumindest ist das hier in Bayern so - darf er doch umsonst mit der Bahn fahren (in Uniform)?
Weiß ich nicht. Glaub ich nicht (was keine Rolle spielt). In NDS jedenfalls die ganzen 3 Jahre nicht.
Scheint so! Jeder andere AN kann zusehen, wie er zur Arbeit kommt.
Bsp Tarifbestimmungen für Sachsen :
Unentgeltliche Beförderung von Bediensteten in Uniform
Innerhalb des MDV-Gebietes werden Angehörige der Bundespolizei und der Polizei des Freistaates Sachsen, des Freistaates
Thüringen und des Landes Sachsen-Anhalt in Uniform unentgeltlich befördert, jedoch in den Zügen des Nahverkehrs nur
in der 2. Klasse. Deren Diensthunde werden unentgeltlich mitgenommen. Im sächsichen Teil des MDV-Gebietes werden
Bedienstete der Sächsischen Sicherheitswacht in Uniform ebenso unentgeltlich befördert.
Wie gesagt: IN UNIFORM
Die dürfen Anwärter in der Öffentlichkeit aber noch gar nicht tragen.
ohne Uniform wäre das Jobticket von Interesse
die GDP wird wissen , wie weit die Pläne von 2016 schon sind
Was soll das denn sein, ein "Jobticket?"
eine Dienstleistung des BVA für teilnehmende ( Bundes ) Behörden
https://www.bva.bund.de/DE/Themen/Personaldienstleistungen/JobTicket/jobticket-node.html
Bleibt abzuwarten, wie sich "unter Umständen" und "kostengünstig" definiert - aber immerhin.
Dieses Anspruch zu stellen, finde ich trotzdem etwas dreist. Anwärter bekommen bereits üppiges "Gehalt" und jeder andere AN muss auch selbst zusehen, wie er zur Arbeit kommt.
Aber keine Anwärter, Wiki!!!!
Sie dürfen die Uniform draußen gar nicht tragen.