Ermittlungsverfahren läuft: was tun?
ich bin 16 Jahre alt und zur Zeit läuft gegen mich ein Ermittlungsverfahren wegen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in Verbindung mit Geltung für Auslandstaten in anderen Fällen (§ 086a und § 7 StGB, ich habe den Hitlergruß im Ausland gemacht und meine Lehrer haben es fotografiert und der Polizei geschickt). Ich werde bald eine Aussage machen, denn ich wurde vorgeladen.
Ich bin momentan am Anfang der 10. Klasse und beende die Schule (einschließlich Abitur) in 3,5 Jahren.
Wie wird das gehandhabt? Was muss ich befürchten?
LG
5 Antworten
Guten Morgen,
ich gehe davon aus, dass sie nicht vorbestraft und bisher in keiner Weise aufgefallen sind. Ich rate ihnen, bei der Polizei keine Aussage zu machen und von ihrem Schweigerecht Gebrauch zu machen. Sie müssen sich nicht selbst einer Straftat belasten. So bleibt in einem späteren Verfahren die Möglichkeit, mit dem Gericht sich auf ein Strafmaß zu einigen. Was genau sie bekommen, oder wie sie bestraft werden bleibt abzuwarten und kann ohne Akteneinsicht nicht seriös beantwortet werden. Von einer Verwarnung bis zu Sozialstunden ist alles möglich, eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe wird es in diesem Fall, sofern nicht wegen diesem Delikt vorbestraft, nicht geben. Ggf. kann das Verfahren gegen eine Weisung von Sozialstunden im oberen zweistelligen Bereich eingestellt werden. Dies scheint mir in diesem Alter ohne Vorstrafen am wahrscheinlichsten.
"Was muss ich befürchten?"
Was müssen WIR befürchten von solchen Typen, wie du es bist?
Da kann man nur hoffen, dass du eine passende Strafe bekommst, die dich zur Einsicht bringt.
Sobald Du eine Vorladung von der Polizei bekommst rufst Du dort an und teilst mit, daß Du noch keine Aussage machen möchtest. Du hättest einen Anwalt beauftragt, der nach Akteneinsicht entscheidet, ob eine Einlassung zur Sache erfolgt oder nicht.
geh zu einem Anwalt, und diesen Lehrer würde ich mir auch mal vorknöpfen.
Nach Erwachsenemstrafrecht Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe. Da du 16 bist wird Jugendstrafrecht angewandt und du kommst vermutlich (leider) mit Sozialstunden im unteren 3stelligen Bereich hin.
Ok vielleicht war ein bisschen Wunschdenken dabei. ;-)
Sofern der Proband nicht vorbestraft ist mit 16 Jahren wird er vermutlich im oberen zweistelligen Bereich mit einer Einstellung gegen Sozialstunden weg kommen. Ein unterer dreistelliger Bereich an Sozialstunden scheint mir doch zu hoch gegriffen für diese Tat in diesem Alter.